Hi,
meien Frage, kann ich eifcah ein oiginalschutzblech nehmen, es meinen Wünschen entsprechend kürzen, oder möchte der Tüv ne MIndestlänge, oder umgebördelte Kanten ..... ?

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Anforderungen ans Schutzblech
- DonStefano
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Re: Anforderungen ans Schutzblech
Umgebördelte Kanten sind hier im Forum bevorzugt, ist aber keim Muss.
Auch das Nummernschild (am besten auf einem separaten Trägerblech) gilt als Radabdeckung.
Bei uns hier wird da kein Zauber mehr wegen der Länge gemacht, den Reflektor solltest Du aber nicht vergessen!
Auch das Nummernschild (am besten auf einem separaten Trägerblech) gilt als Radabdeckung.
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- obelix
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Re: Anforderungen ans Schutzblech
Ähmm... Nö... Allerdings k-a-n-n der NummernschildHALTER dazu gezählt werden.DonStefano hat geschrieben: ↑12. Nov 2023Auch das Nummernschild (am besten auf einem separaten Trägerblech) gilt als Radabdeckung.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- DonStefano
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Re: Anforderungen ans Schutzblech
Ähmm...ja...man kann es auch unnötig kompliziert machen!
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- obelix
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Re: Anforderungen ans Schutzblech
Sorry...
Iss ned auf meinem Mist gewachsen:-)
Beschwerden bitte an Herrn Wissing als zuständigem Verkehrschef.

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Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- Dampfer
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Re: Anforderungen ans Schutzblech
Enge Radien / Kanten in Fahrtrichtung mag mein TÜV ned. Hinten oder unten ist's egal. Grund Fußgänger/Kinder könnten verletzt werden (Anm.: wenn man sie überfährt). 

Gruß
Uli
Uli
Re: Anforderungen ans Schutzblech
Das Argument wollte mir bereits 1985 ein Polizist bei einer "allgemeinen " Verkehrskontrolle aufs Auge drücken.Und zwar weil von der demontierten Cockpitverkleidung eine Halterung noch am Scheinwerfer befindlich war.
Ich äusserte meine Bedenken dass ich dann schon jemanden überfahren müsste , damit der angefahrene durch eigenes Verschulden durch wahrscheinlich unstatthafte Straßénüberquerung( Am Fußgängerüberweg bin ich stets achtsam) sich an dem Halter verletzen könnte , und das diese "Verletzungsmöglichkeit " in Anbetracht eines harten Aufschlagen des unbehelmten Kopfes (des Fußgängers) auf dem Asphalt eher marginal sei.
Was soll ich schreiben, ausser dass ich den restlichen Weg zur Berufschule trampen musste.