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Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
- hoyhar
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
jetzt wollte ich einen Rechtschreibfehler ausbessern ...
Zuletzt geändert von hoyhar am 23. Jul 2025, insgesamt 2-mal geändert.
- hoyhar
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Pass bloss auf, dass das Hinterrad korrekt bemaßt ist.
Dieses verfluchte 118 Zoll Hinterrad ist nirgendwo aufzutreiben und ich bezweifle, ob man den Reifen aufgezogen bekommt...
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Das Fahren und das Singen, dass kann man nicht erzwingen!
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
da hilft nur - alles haarklein prüfen ...
wie im gezeigten Dokument einer Prüforganisation - sind auch die kreativen Lösungen der Mitarbeiterinnen (Schreibkräfte) bei der Zulassung teilweise sehr phantasievoll, aber wer hat noch keinen Fehler gemacht - alles nur Menschen und wie oben ein Tippfehler ist schnell geschehen....... wenn solch ein Problem auftaucht - sofort reklamieren
Nur kann es dann schwierig sein in der Zulassungsstelle jemanden mit "technischem Verständnis" zu finden.... hier hab ich auch nicht haarklein geprüft.....
das Thema des Eintrag "Reifenbindung gemäss Betriebsanleitung beachten" hatte ich nach einem Umbau auf andere Felgen auch einmal...
im ersten neu ausgestellten Fahrzeugschein war dieser Satz dann neu eingefügt... um den wieder rauszubekommen solle ich ein Gutachten des Prüfers beibringen...
im 2. daraufhin ausgestellten Schein - mit vorliegendem entsprechendem Gutachten des Prüfers, welches er mir mit vedrehten Augen erstellt hat.., war es dann wie im obigen Schein in der ersten Zeile des Fahrzeugschein "Reifenbindung gemäss Betriebsanleitung beachten" und weiter unten dann "ohne Reifenbindung" ...
meiner Argumantation - WAS von diesen beiden nun mehr Gewicht habe und gelten solle - konnte die Mitarbeiterin sich anschliessen und stellte einen neuen Schein - nun den 3. aus... in dem diese beiden Formulierungen nicht mehr vorhanden waren - mit dem war ich dann jahrelang solange das Fahrzeug bei mir war unterwegs....
wie im gezeigten Dokument einer Prüforganisation - sind auch die kreativen Lösungen der Mitarbeiterinnen (Schreibkräfte) bei der Zulassung teilweise sehr phantasievoll, aber wer hat noch keinen Fehler gemacht - alles nur Menschen und wie oben ein Tippfehler ist schnell geschehen....... wenn solch ein Problem auftaucht - sofort reklamieren
Nur kann es dann schwierig sein in der Zulassungsstelle jemanden mit "technischem Verständnis" zu finden.... hier hab ich auch nicht haarklein geprüft.....
das Thema des Eintrag "Reifenbindung gemäss Betriebsanleitung beachten" hatte ich nach einem Umbau auf andere Felgen auch einmal...
im ersten neu ausgestellten Fahrzeugschein war dieser Satz dann neu eingefügt... um den wieder rauszubekommen solle ich ein Gutachten des Prüfers beibringen...
im 2. daraufhin ausgestellten Schein - mit vorliegendem entsprechendem Gutachten des Prüfers, welches er mir mit vedrehten Augen erstellt hat.., war es dann wie im obigen Schein in der ersten Zeile des Fahrzeugschein "Reifenbindung gemäss Betriebsanleitung beachten" und weiter unten dann "ohne Reifenbindung" ...
meiner Argumantation - WAS von diesen beiden nun mehr Gewicht habe und gelten solle - konnte die Mitarbeiterin sich anschliessen und stellte einen neuen Schein - nun den 3. aus... in dem diese beiden Formulierungen nicht mehr vorhanden waren - mit dem war ich dann jahrelang solange das Fahrzeug bei mir war unterwegs....
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mfg Manne
auch andere 2 Zylinder können nett sein...
und ebenso ein SIX-Pack... 
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- LastMohawk
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Servus,Lisbeth hat geschrieben: 23. Jul 2025 .....„Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ eingetragen wird.
Es gibt keine Reifenfabrikatsbindung seitens des Herstellers für mein Möpp.
.....
der Sturm im Wasserglas.....

Der Satz kostet - außer Platz auf dem Fz. Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - nix. Wenn es beim Hersteller keine Reifenfabrikatsbindung gibt, kann man die doch auch getrost beachten.
Bei den alten BMWs ist das genauso. Was soll denn der Satz in diesem Falle einschränken ? Richtig: nix.
Also einfach ignorieren und sich nicht drüber aufregen, lohn nicht.
Genieß die die Guzzi und hab Spaß damit.

Gruß der Indianer
Mann, bin ich alt geworden...
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
meine alte Goldwing wird ein Caferacer
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Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Du hast völlig recht, Indianer.
So eine ähnliche knappe Diskussion habe ich kürzlich mit einer Prüferin an meiner Four geführt.
Aus Erfahrung weiß ich, das die Lady sich als wahre Gummifetischistin bei JEDEM Fahrzeug outet.
Sie sagte mir, das sie in den Unterlagen nichts gefunden hat und ich diesen Satz bei der Zulassung austragen lassen soll.
Meine Antwort war knapp mit dem Hinweis, wo nix ist kann auch nix gedeihen, und die Behörde trägt nichts aus.
Und wenn sie das nicht glaubt, soll sie selber da anrufen.
Ganz einfach.
Plakette drauf, zahlen und Tschüß.
Immer wieder müßig, unnötige pillepalle Diskussionen zu führen. Ist halt das Problem, wenn die Fahrzeuge das Alter
der Eltern des Prüfers erreicht haben. Da mangelt es bei den Organisationen eben an Fortbildung der Prüfer für Old- und
Youngtimer.
Interessant wird es, wenn ich mit meinen rechts geschalteten Morini oder Laverda da aufschlage.....
Da ist die Probefahrt nach 10 mtr. beendet oder findet gar nicht erst statt.
Fazit: Sturm im Wasserglas.
Grüße aus Oberbayern
Michael
So eine ähnliche knappe Diskussion habe ich kürzlich mit einer Prüferin an meiner Four geführt.
Aus Erfahrung weiß ich, das die Lady sich als wahre Gummifetischistin bei JEDEM Fahrzeug outet.
Sie sagte mir, das sie in den Unterlagen nichts gefunden hat und ich diesen Satz bei der Zulassung austragen lassen soll.
Meine Antwort war knapp mit dem Hinweis, wo nix ist kann auch nix gedeihen, und die Behörde trägt nichts aus.
Und wenn sie das nicht glaubt, soll sie selber da anrufen.
Ganz einfach.
Plakette drauf, zahlen und Tschüß.

Immer wieder müßig, unnötige pillepalle Diskussionen zu führen. Ist halt das Problem, wenn die Fahrzeuge das Alter
der Eltern des Prüfers erreicht haben. Da mangelt es bei den Organisationen eben an Fortbildung der Prüfer für Old- und
Youngtimer.
Interessant wird es, wenn ich mit meinen rechts geschalteten Morini oder Laverda da aufschlage.....

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Wer Andere in der Kurve brät,
hat bestimmt ein 2-Takt Heizgerät.
Der Spruch ist geklaut von "COBRA" der Mofa-Gang
Bin ich ölich, bin ich fröhlich.
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- mrairbrush
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Nennt sich wohl Bürokratieabbau.
Bei mir wurden eingetragene Stahlflexleitungen nicht in neuen Brief/Schein übernommen. Mit alten Brief hat man das korrigiert (kostenlos). Hätte ich den nicht mehr gehabt (Problem). Trotz Datensammelwut ist so etwas nicht gespeichert. Offensichtlich hat man alte Daten nicht digitalisiert. Aber nur dort wo ein Bürger einen Vorteil hätte. Immerhin wusste der MAD von einem zweitägigen Schulverweis in der Grundschule bei der Sicherheitsüberprüfung nach min über 15 Jahre. Da klappt es. 


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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Die Diskussion habe ich Anfang des Jahres auch mit dem Prüfer bei der HU meiner CB750 gehabt. Montiert sind logischerweise keine 50 Jahre alten Sohlen (die es auch nicht mehr gibt), sondern ganz frische Battlax BT46.Lisbeth hat geschrieben: 23. Jul 2025 Wenn sie die HU bestanden hat, will ich meine Guzzi (EZ 85) zulassen und befürchte, dass gegen meinen Willen der blödsinnige Hinweis „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ eingetragen wird.
Es gibt keine Reifenfabrikatsbindung seitens des Herstellers für mein Möpp.
Kann man im Vorfeld etwas machen um zu verhindern, dass die das einfach so eintragen?
Bei der Zulassung meiner 360er Honda lautete die Begründung: „Das gibt das System so vor.“
Im Zuge einiger Änderungen konnte ich das dann wieder austragen lassen und so war das Unterfangen nicht mit Extrakosten verbunden.
Dieses Mal würde ich das gerne von vornherein vermeiden, dass dieser Passus gar erst in den Papieren steht.
Viele Grüße
Manni
Das Problem ist, dass wir auf die vollständigen Unterlagen der ABE als Halter keinen Zugriff haben. Im Brief und im Schein der CB750 steht keine Reifenbindung, anscheinend steht aber irgendetwas in der Datenbank beim KBA, was aber wohl nicht eindeutig ist. Der Prüfer (TÜV Hessen) hat dann die BT46 mit dem Hinweis, dass eigentlich eine Einzelabnahme erforderlich wäre, durchgewunken.
Die Reifenfabrikatsbindungen können gelöscht werden. Ich habe das schon vor 20 Jahren bei drei XS1100 gemacht. Das geht nach Aussage des TÜV auch heute, muss aber vom Sachverständigen gemacht werden. Meines Wissens gibt es vom TÜV Süd auch ein internes Rundschreiben an die Prüfstellen, dass die Bindung bei den alten Motorrädern (z.B. der XS1100) gelöscht werden kann.
- mrairbrush
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Reifenfabrikatsbindung macht so viel Sinn wie eine Spritzpistolenbindung seitens der Lackhersteller, oder anders herum. Jeder Reifen der hergestellt wird darf nur in den Handel wenn er bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt, unabhängig auf welchen Motorrad. Da zählen technische Vorgaben wie Geschwindigkeitsindex, Traglast etc. Den Motorradherstellern die Kooperationsbereitschaft mit Reifenherstellern zu überlassen wäre auch wettbewerbswidrig. z.B. Honda macht Deal mit Michelin so das alle Honda nur noch Michelin fahren dürfen. So weit scheinen die Bürokraten dann nicht zu denken.
Das ist so als dürfte ein Baumarkt entscheiden das ein Kunde nur Hammer der Marke xxx kaufen weil nur diese für Nägel des Baumarktes geprüft wurden.
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Re: Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung verhindern möglich?
Sorry, aber die Aussage ist schlicht Schwachsinn. Es gibt durchaus technische Begründungen für die Bindung bzw. die Freigabe nur bestimmter Reifen für ein bestimmtes Fahrzeug.mrairbrush hat geschrieben: 24. Jul 2025 Reifenfabrikatsbindung macht so viel Sinn wie eine Spritzpistolenbindung seitens der Lackhersteller, oder anders herum. Jeder Reifen der hergestellt wird darf nur in den Handel wenn er bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt, unabhängig auf welchen Motorrad. Da zählen technische Vorgaben wie Geschwindigkeitsindex, Traglast etc. Den Motorradherstellern die Kooperationsbereitschaft mit Reifenherstellern zu überlassen wäre auch wettbewerbswidrig. z.B. Honda macht Deal mit Michelin so das alle Honda nur noch Michelin fahren dürfen. So weit scheinen die Bürokraten dann nicht zu denken.
Das ist so als dürfte ein Baumarkt entscheiden das ein Kunde nur Hammer der Marke xxx kaufen weil nur diese für Nägel des Baumarktes geprüft wurden.![]()
Auch für die Bindung bei den Oldtimern, über die seit einiger Zeit auf nationaler also auch auf EU-Ebene. Das dieses Thema überhaupt hochgekocht ist, hat damit zu tun, dass die Reifenhersteller Freigaben bzw. Empfehlungen - gerade auch bei den Altfahrzeugen - ohne eigene Fahrversuche herausgegeben haben. Es ist auf der anderen Seite natürlich auch schwierig, wenn man keine Testfahrzeuge mehr im Bestand hat. Dieser Umstand hat in einigen Fällen zu - sagen wir mal - bedenklichen oder kritischen Betriebszuständen geführt.
Zuletzt geändert von oldsbastel am 24. Jul 2025, insgesamt 2-mal geändert.