Ist alles bekannt.
Ich war bei drei Stationen.
Und was ist so schlimm, das Vorder und Hinterrad ein Hersteller sein muss?
Reifenbindung ist doch raus.
Ansonsten fahr einfach zur nächsten Station.
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Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
- GalosGarage
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
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- Uma07
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Moin,
vor Jahren im www. gefunden. Vielleicht gibt es sowas auch noch für andere, ältere Motorräder! Bei der letzten HU meinte der Prüfer, "warum etwas austragen, was es schon seit vielen Jahren nicht mehr gibt!" Bitte das Schreiben immer mitführen und im Bedarfsfall vorlegen.
Es grüßt die Küstenwache
vor Jahren im www. gefunden. Vielleicht gibt es sowas auch noch für andere, ältere Motorräder! Bei der letzten HU meinte der Prüfer, "warum etwas austragen, was es schon seit vielen Jahren nicht mehr gibt!" Bitte das Schreiben immer mitführen und im Bedarfsfall vorlegen.
Es grüßt die Küstenwache
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- GalosGarage
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten nicht mehr seit 1.1.25.
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- Uma07
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Moin,
...HU war am 06.08.2025. Alles bestens!
Es grüßt die Küstenwache
...HU war am 06.08.2025. Alles bestens!
Es grüßt die Küstenwache
- zippi
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
…und passt das Schreiben auch für deine BMW ?
PS: Zitat aus dem Schrieb, „..nur mit original Unterschrift und Stempel gültig“, heißt für mich eigentlich, aus dem Internet ausgedruckt zählt nicht.
Es lässt zudem auch nur bestimmte Reifen zu, die es zum Teil auch schon nicht mehr gibt oder in absehbarer Zeit nicht mehr geben wird.
Grüße zippi
PS: Zitat aus dem Schrieb, „..nur mit original Unterschrift und Stempel gültig“, heißt für mich eigentlich, aus dem Internet ausgedruckt zählt nicht.
Es lässt zudem auch nur bestimmte Reifen zu, die es zum Teil auch schon nicht mehr gibt oder in absehbarer Zeit nicht mehr geben wird.
Grüße zippi
Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Im Prinzip ist da nichts schlimm, aber die Zeit läuft gegen einen. Aktuell gibt es noch eine Mischbereifung vom gleichen Hersteller, aber wie ich von meinem Reifenhändler erfahren habe, ist der vordere Reifen bereits abgekündigt. D.h. der Reifen wird nicht mehr hergestellt, es werden nur noch Lagerbestände abverkauft. Merkt man auch daran, dass der Vorderadreifen überall 20% mehr kostet als der Hinterradreifen. Die letzten Jahrzehnte war das immer andersrum.GalosGarage hat geschrieben: 7. Nov 2025 Und was ist so schlimm, das Vorder und Hinterrad ein Hersteller sein muss?
Richtig, aber dann habe ich eine Herstellerbindung drin, das will ich nicht. Angenommen, eine Mischbereifung vom gleichen Hersteller harmoniert nicht mit meinem Motorrad. Ich erfahre aber, dass Reifen X vom Hersteller A und Reifen Y vom Hersteller B gut harmoniert. Dann muss ich die schlechte Kombi fahren, weil ich die gute Kombi nicht drauf machen darf. Das kann's nicht sein.
Habe bereits mehrere Stützpunkte abgeklappert, Dekra und TÜV-Süd schreiben hier jeweils die gleichen Einschränkungen. Ein Prüfer der Dekra teilte mir gegenüber mit, er sei von seiner Prüforganistaion angewiesen, diesen Passus zu schreiben. Man wolle sich absichern. Gegen wen oder was man sich absichern wolle, wollte er nicht mitteilen.
Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Erfahre eben, dass auch GTÜ diese Reifenfabrikatsbindung austragen darf. Dass nur TÜV und Dekra darf, stimmt also nicht, da hat mir jemand Mist erzählt. Werde mich mal schlau machen, wer noch alles darf.
-
Mopedschrauber
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Früher gab es mal die Aufteilung, dass in West-Deutschland bestimmte Sachen nur der TÜV darf und im Osten alle außer dem TÜV.
Bei Reifenbindung gibt es meines Wissens nach diese Unterscheidung nicht (nicht mehr?). Kann aber natürlich sien, dass es nicht jeder Prüfer einer Organisation darf, da gibt es ja auch Unterschiede in der Qualifikation.
Ich habe es leider schon erlebt, dass ein Prüfer gesagt hat, dass machen wir nicht, weil er sich nicht die Blöße geben wollte, dass er es nicht darf. Da ist es am Besten man ruft in der Zentrale an und fragt, wer das machen darf. Dann nennen die einem in der Regel den Namen des dafür zuständigen Prüfer.
Bei Reifenbindung gibt es meines Wissens nach diese Unterscheidung nicht (nicht mehr?). Kann aber natürlich sien, dass es nicht jeder Prüfer einer Organisation darf, da gibt es ja auch Unterschiede in der Qualifikation.
Ich habe es leider schon erlebt, dass ein Prüfer gesagt hat, dass machen wir nicht, weil er sich nicht die Blöße geben wollte, dass er es nicht darf. Da ist es am Besten man ruft in der Zentrale an und fragt, wer das machen darf. Dann nennen die einem in der Regel den Namen des dafür zuständigen Prüfer.
Gruß Werner
- GalosGarage
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Der §21 Schein muss der TÜVer und Co haben, Zulassung für Vollabnahmen.
Der ist Personengebunden.
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