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Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von EnJay
2 Mann Betrieb -> Halteriemen/Griffe notwendig!

Mit der Verkleidung ist das so eine Sache. Strenggenommen muss die auch abgenommen werden. Das ist korrekt aber nur mit einer Hochgeschwindigkeitsfahrt möglich die in D wohl nur sehr wenige Prüfer überhaupt machen dürfen und die kostet viel viel Geld. Manchmal wird die aber auch so ausgetragen (wenn es zb nackte Modelle der Baureihe gab oder es der der Prüfer meint einschätzen zu können).

Früher war das mit der Verkleidung wohl nicht so das Thema und eher umgekeht (Verkleidung dran schrauben) problematisch, da sich die Höchstgeschwindigkeit erhöht.
Dann kamen aber die Supersportler und die Streetfighter. Und da haben die gemerkt, dass es ziemlich blöd ist, wenn man eine Verkleidung die häufig für Abtrieb ausgelegt ist abmontiert wird bei einem Motorrad was 300km/h schnell sein kann. Da dann noch der Oberkörper schnell mal Auftrieb produzieren kann kann das wohl ganz schön in die Hose gehen.

Ob das bei einer eher langsamen Enduro kritisch sein wird kann man durchaus anzweifeln, aber wenn der TÜV dafür gerade stehen muss...
Ich würds vermutlich einfach lassen. Fällt bei den ganzen anderen geänderten (und dann vermutlich eingetragenen) Teilen sowieso nicht mehr auf.

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von Rebell
GuzziWilly hat geschrieben:Jo, kenne ich auch so! Habe ein paar mal erlebt, dass der TÜV- Mann meine Sitzbank gemessen hat, als ich noch die originale (von V7 Sport) montiert hatte. Die wäre für zwei Personen eigentlich zu kurz! [FACE SAVOURING DELICIOUS FOOD] ist aber original!
Spruch vom (kompetenten-)TÜV-Mann: "Ein Deutscher Arsch ist 30cm lang!"
d.h.: Höcker 30cm--DoppelSitz 60cm :versteck:

hat ja nu nix mim Lenker... :oldtimer:

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 30. Jun 2015
von GuzziWilly
Und Italiener Ar... ist dann wohl nur 25cm? ![FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE]

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 1. Jul 2015
von Troubadix
GuzziWilly hat geschrieben:Und Italiener Ar... ist dann wohl nur 25cm? ![FACE WITH STUCK-OUT TONGUE AND WINKING EYE]
Passt doch, Fahrer 30cm und sozia 20cm

Oder wenn ''MAMMA'' solo fährt dann halt 50cm...


Troubadix

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 1. Jul 2015
von TheDuke
Also habe mit einem geredet der TÜV macht.

Verkleidung ist kein Problem solange nichts scharfkantiges dran. Das müsste man ggf. abrunden.

Bei den Soziusgriffen hängt es vom Prüfer ab. Manchen fällt es gar nicht auf... Grundsätzlich aber müssen welche dran bei einer Doppelsitzbank.

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 1. Jul 2015
von caferacerteria
Mach doch die Dinger einfach weg.Das sind doch eher Lufthutzen/Motorabdeckungen die der Kühlung des Motors dienen.Ohne grossartigen Einfluss auf die Aerodynamik.
Ausserdem bin ich gespannt wie du durch umdrehen des Lenkers,anderen Scheinwerfer und Frontfender aus dem Ding einen Cafe Racer zauberst.Scrambler oder Flattracker ja,aber Cafe Racer?

Re: Vorschriften Lenkerneigung / Verkleidung

Verfasst: 1. Jul 2015
von Oette
Möglich ist es, hat uns Louis mit einer Honda Dominator am Glemseck bewiesen. Brauchst halt einen TÜVer mit großem Ermessenspielraum :D

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