KurzzeitkennzeichenBleibt nur noch die spannende Frage, wie man das Mopped legal zum TÜV bekommt.

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-z ... ennzeichen
Zitat von o.a. Seite
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen. Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
Probefahrten
Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
Zitat Ende
Also geht das nicht mehr wie früher , Kurzzeitkennzeichen in z.b. Essen holen und ein Moped aus Hamburg damit überführen ( wenn das Moped kein TÜV mehr hat ) , innerhalb des Zulassungsbezirkes gehts auch ohne TÜV .
Gruss
Uli