Ich halte diese Blinker auch für untauglich, um sie als Lenkerendenblinker zu nutzen.
Das ist eine einfache Platine mit LEDs bestückt, die einfach entsprechend dem Lenkerwinkel seitlich abstrahlen würde.
Eine Sichtbarkeit nach vorn kann ich garnicht erkennen, nach hinten vielleicht etwas.
Die M-Blaze, M-Cone, die Kellermänner usw. verwenden ausgefuchste Optiken, um die Blinkwirkung nach vorn und auch nach hinten zu richten. Doch selbst damit sind sie nicht mehr als hintere Blinker zugelassen.
Ich verwende die Lellermann BL2000 Dark und bin von Optik im ausgeschalteten Zustand (= schwarzes Lenkergewicht), dem extrem hellen Blinklicht, der Verarbeitungsqualität und der einfachen und festsitzenden Montage begeistert.
Bitter ist halt der Listenpreis von 100,- Euro pro Stück:
http://www.kellermann-online.com/de/pro ... il/110.200
Einzige legale Alternative sind die Hella Ochsenaugen bzw. deren Nachbauten in Verbindung mit einem Mopped älteren Baujahres. Auch wenn das legal möglich ist, bleibt die Sichtbarkeit nach hinten im Fahrbetrieb mangelhaft.
Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du hintere Blinker montieren.
Die gibt es mittlerweile in so kleinen Baugrößen, das davon die Optik sicher nicht verschandelt wird.
Ah, da haste schon geantwortet.
Viel Erfolg !

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Lenkerenden Befestigung???
- MichaelZ750Twin
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Re: Lenkerenden Befestigung???
LG, Michael
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Re: Lenkerenden Befestigung???
Stimmt! Uns wenn es einen stört, der darf gerne wegsehen.MichaelZ750Twin hat geschrieben:....Die gibt es mittlerweile in so kleinen Baugrößen, das davon die Optik sicher nicht verschandelt wird......

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Re: Lenkerenden Befestigung???
Also bei einem Hollandrad-Lenker gehen die bestimmt auch als Lenkerenden-Blinker
Und die E11/E12-Kennzeichnung hat nichts mit Blinker oder Nicht-Blinker zu tun, sondern mit dem Ort der Zulassung (E11=Grossbritannien, E12=Österreich).
Gruß
Jürgen

Und die E11/E12-Kennzeichnung hat nichts mit Blinker oder Nicht-Blinker zu tun, sondern mit dem Ort der Zulassung (E11=Grossbritannien, E12=Österreich).
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Jürgen
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Re: Lenkerenden Befestigung???
WENN!!! dann hätte es was mit dem PRÜFORT zu tun, wäre also in Ö und GB geprüft worden??? UNLOGISCHFußhupe hat geschrieben:Also bei einem Hollandrad-Lenker gehen die bestimmt auch als Lenkerenden-Blinker![]()
Und die E11/E12-Kennzeichnung hat nichts mit Blinker oder Nicht-Blinker zu tun, sondern mit dem Ort der Zulassung (E11=Grossbritannien, E12=Österreich).
Gruß
Jürgen
11/12 für vorne und hinten passt schon.
Troubadix
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Und wenn ein Cafe-Racer 2 Zylinder haben sollte, na dann nehm ich doch nen Doppelten!!!
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Re: Lenkerenden Befestigung???
Das mit dem Zuslassungsland stimmt schon (die können auch in DE geprüft und in der Schweiz zugelassen sein), aber eine e-Nummer besteht ja nicht nur aus einer Zahl.
Re: Lenkerenden Befestigung???
Vielleicht hilft das Bild zur Aufklärung, die E Nummer steht nicht direkt vor dem 11 oder 12 (daher keine Landeszuordnung)Troubadix hat geschrieben:WENN!!! dann hätte es was mit dem PRÜFORT zu tun, wäre also in Ö und GB geprüft worden??? UNLOGISCHFußhupe hat geschrieben:Also bei einem Hollandrad-Lenker gehen die bestimmt auch als Lenkerenden-Blinker![]()
Und die E11/E12-Kennzeichnung hat nichts mit Blinker oder Nicht-Blinker zu tun, sondern mit dem Ort der Zulassung (E11=Grossbritannien, E12=Österreich).
Gruß
Jürgen
11/12 für vorne und hinten passt schon.
Troubadix
Gruß OldS
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Re: Lenkerenden Befestigung???
Hi, meine Antwort bezog sich auf diesen Post und den 1.Post. Da steht nun mal E11 und E12 als Blinkerkennung.Max1992 hat geschrieben:Also wen man der neuen custombike Zeitschrift trauen kann, dann muss ein blinker mit den Zeichen E11 und E12 versehen sein. ...
'Zulassungsort' im Sinne von "hier wurde die Zulassung erlangt" und nicht "ist hier zugelassen".
Du hast natürlich recht, auf solchen Teilen steht nur eine Länderkennzeichnung drauf.

Die Dinger taugen jedenfalls nicht als Lenkerendenblinker.
Gruß
Jürgen