Du meinst die hier...ThomasLoco hat geschrieben:gibt im Internet auch iwo ne Tabelle, wo die nach PLZ sortiert stehen.
Gruss
Obelix
Du meinst die hier...ThomasLoco hat geschrieben:gibt im Internet auch iwo ne Tabelle, wo die nach PLZ sortiert stehen.
Also zum Heckfender. Der ist nicht zu kurz, bzw. gibt es da schon eine Vorschrift (150 mm ab Radmitte) aber da hat jeder Prüfer etwas Spielraum. Für mein empfinden ist der okay. Das mit den K&N war klar, Abgasmessung und Leistungsgutachten ist mir aber neu. Die Geräuschmessung muss gemacht werden.Reflexon hat geschrieben:
Der Heckfender is zu kurz, vorne muss aufjedenfall auch einer dran und die K&N gehen garnicht (trotz Briefkopie). Maximal mit Geräuschmessung und Abgasmessung und Leistungsgutachten. Mein Kennzeichenhalter als Eigenbau geht wohl auch Garnichts da keine Nummer.
Hat jemand ne Idee was man da jetzt machen kann?
Dem KBA zur Folge schon evtl:MichaelZ750Twin hat geschrieben: Manche (von uns geliebte) Prüfer erlauben das Beste aus beiden Welten zu kombinieren, manche eben nicht.
Wichtig dabei ist aber, dass die Änderungen (kein Schutzblech vorn, kurzes Schutzblech hinten, etc.) auch in die Papiere eingetragen werden.
Als TÜV-Prüfer an einem alten Mopped nach STVZO fehlende Radabdeckungen einfach nur durchzuwinken, macht deren Nutzung im öffentlichen Strassenverkehr nicht legal !