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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 21. Mär 2016
von obelix
fehler404 hat geschrieben:- Die Sitzbank ist kürzer und angeschraubt, am Originalrahmen wurde nichts verändert. Sitzbank ist nicht eintragungspflichtig.
Na, dann ist ja alles paletti... Fragt sich nur, ob der Prüfer das auch so sieht. Der Rahmen, auf dem die Bank sitzt, ist ganz sicher nicht original - wie erklärst Du dem Prüfer, dass das so gut ist? Könnte ja recycelter Coladosenschrott sein.

Aber fahr einfach mal hin, der Prüfer wird Dir dann schon sagen, was geht und was nicht... Sag uns dann, wie es gelaufen ist.

Gruss

Obelix

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 21. Mär 2016
von Hux
Im Endeffekt ging's mir drum, dass Du hier 10ml die Absolution für Dein Werk bekommen kannst, aber der Entscheider der Tüffel ist. Ob Du es nun "riskierst" einfach mal vorbei zu fahren oder die kleine im Sonntagsgewand vorführst, musst natürlich Du entscheiden.
Die Prüfer, die ich so kennengelernt habe werden kein halbfertiges Projekt abnehmen und stehen auch nicht drauf, wenn man sagt "Passt alles, nimm ab." Im schlimmsten Fall musst Du zweimal hin, im besten Fall nicht. Würde ich Dir selbstverständlich wünschen, habe aber so meine Zweiffel dran.

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 21. Mär 2016
von fehler404
Nö. Aber trotzdem allen vielen Dank-
Tatsächlich geht es immer noch um die ursprüngliche Frage:

"Wenn ich jetzt zu TÜV fahre, um Stahlflex, Stummel und Rasten eintragen
zu lassen, kann man mir dies wegen anderer Mängel, z.B. fehlende
Kotflügel oder falscher Blinker verweigern (oder Schlimmeres)?"

Aber vielleicht liest dies ja nochmal jemand, der es weiß.

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 21. Mär 2016
von obelix
fehler404 hat geschrieben:Tatsächlich geht es immer noch um die ursprüngliche Frage:
"Wenn ich jetzt zu TÜV fahre, um Stahlflex, Stummel und Rasten eintragen
zu lassen, kann man mir dies wegen anderer Mängel, z.B. fehlende
Kotflügel oder falscher Blinker verweigern (oder Schlimmeres)?"
willst Du die Frage nun so oft neu stellen, bis die Antwort Deinen Erwartungen entspricht????
Man sollte meinen, dass aus den erhaltenen Antwworten recht eindeutig hervorgeht, dass das ne Entscheidung des jeweiligen Prüfers ist und nicht verallgemeinert werden kann...

Ich bin raus.

Obelix

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 22. Mär 2016
von EnJay
Antwort zu deiner Frage:

Ein TÜV Prüfer KANN dir die Weiterfahrt untersagen!
Dies muss aber soweit ich weiß mit nicht gegebener Verkehrssicherheit begründet sein (was das in der Praxis heißt hängt dann wohl vom Prüfer ab)

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Prüfer nur alles oder nix abnehmen. Nichtmal alles abnehmen bis auf Lautstärke(weil keine Strecke an der Station vorhanden) und dann an der anderen Station nur Lautstärke für Auspuff+ Luftfilter wollte man machen. Und der Herr für Lautstärke wollte sich nur auf ein vorher komplett abgenommenes Motorrad setzen.

Wie Obelix schon sagte, es hängt halt vom Prüfer ab. Daher bringt dir meine Antwort vermutlich auch nicht viel, außer zu wissen, dass du im schlimmsten Fall tatsächlich mit Motorrad auf dem Anhänger nach Hause musst.

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 22. Mär 2016
von fehler404
Hallo EnJay,
danke für die klare Antwort.
Grüße, Nils

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 22. Mär 2016
von mach1z
Hab die gleiche Lösung mit der Brücke. Hat den Prüfer nicht mal interssiert!!! Von der Verbesserung des Fahrwerks vorne ganz zu schweigen.

gruß, micha

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 22. Mär 2016
von fehler404
Hallo Micha,
ich steck das Original-Blech mal ein wenn ich zum TÜV fahre.
Grüße, Nils

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 22. Mär 2016
von mach1z
ich würd einfach nix sagen und es auch nicht eintragen lassen, warum auch, wie gesagt es verbessert nur.

Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Verfasst: 22. Mär 2016
von fehler404
Nur für alle Fälle. Und die Gravur fülle ich noch mit Schuhcreme oder Fimo.