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Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 3. Mai 2016
von BonsaiDriver
blatho hat geschrieben:... außerdem droht ein Bußgeld.
Moin
das ist so nicht ganz richtig...
Wer auf dem Weg zum Tüv "erwischt" wird sollte das auch "beweisen" können, sonst riskiert eine Strafe!!!
Also Termin holen und los - so ist das in Deutschland
man muß schon seine Unschuld beweisen!
Bußgeld gibt es nur bei den "Schergen" - dem Tüv ist das egal.
Ich hab das mit meiner Guzzi auch schon durch - zumindest wurde mir das so von den Grau-Kitteln so erklärt.
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 3. Mai 2016
von blatho
Wo liest du bei mir eine widersprüchliche Aussage?

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 3. Mai 2016
von Marlo
Es gibt den Aufschlag nicht mehr (mein Kenntnisstand) zu mindestens habe ich für meine in 10.2015 und 11.2015 abgelaufenen Motorräder in 04.2016 nichts mehr bezahlt und auch wieder volle 2 Jahre bekommen.
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von Teyo
Marlo, dann hast du einen netten Prüfer.
Ich hab den Aufschlag bezahlt. War 6 Monate drüber.
Wieviel weiß ich aber nicht mehr.
Grüße Markus
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von obelix
Teyo hat geschrieben:Marlo, dann hast du einen netten Prüfer.
Ich hab den Aufschlag bezahlt.
Der Aufschlag existiert defintiv noch. Ich hab den letztes Mal zwar auch nicht bezahlt, das war aber eher ein Versehen des gestressten Prüfers...
Eig. ging es in diesem Thread aber um was anderes - nämlich die Berechnung der Überzugszeit bei Saison-KZ.
Bitte - BTT.
Danke
Obelix
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von blatho
Also, b.t.t.:
Selbstverständlich haben auch Saisonkennzeichenfahrer reale zwei Jahre TÜV, also biste sieben Monate drüber.
Aussage meines benachbarten Schutzmanns, alles andere wäre auch komplett unlogisch.
Ruf doch einfach beim TÜV an, dann weißt Dus ganz sicher.
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von obelix
blatho hat geschrieben:Ruf doch einfach beim TÜV an, dann weißt Dus ganz sicher.
Was soll da der TÜV dazu sagen? Das ist ein privater Verein, der mit den Strassengesetzen und Vorschriften, die die Polizei anwendet nix zu tun hat. Ist auch gar nicht deren Sachgebiet und Verantwortung.
Gruss
Obelix
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von blatho
Na der TÜV sollte schon wissen, wie das mit der TÜV-Plakette/ Gültigkeitsdauer der Plakette der aussieht, oder?
Ansonsten hab ich Dir die Aussage eines (Verkehrs-)polizisten einen Beitrag vorher geschrieben...
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von BonsaiDriver
Moin
wie schon mehrfach geschrieben...
wenn du im Oktober hättest zum Tüv müssen, dann hast du den Termin nun deutlich überzogen!!!
Wenn dich auf dem Weg zum Tüv die Polizei anhält solltest du beweisen können, dass du gerade auf dem Weg zum Tüv bist - sonst könnte dir der Polizist etwas anderes "unterstellen"...
Mein dringlicher Rat - hole dir einen Termin!
Wenn du ganz sicher gehen willst - rauf auf einen Anhänger.
Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin
Verfasst: 4. Mai 2016
von StanAc
Fakt ist das er bei einem Kennzeichen von 4-10 letztes Jahr hätte hinfahren können.
Die Frage ist weniger ob der TÜV da extra Kosten aufruft, sondern ob der Trachtenklub das nicht mag und mit der Kelle winkt.
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Moppedfahrer von der Rennleitung ist das auch wieder einmal Ermessenssache. Er würde Dich dann zum TÜV begleiten, und zwar zum nächsten TÜV.
Ich würde wenn Du weiter weg vom Kesselprüfer wohnst den Anhänger vorziehen.
Anders sieht das aus wenn Du ein Fahrzeug gekauft hast das z.B. Im Dezember Tüv abläuft und Du hast es nach dem Tüv auf 4-10 umgemeldet. Dann wäre automatische der 04 dein Tüvtermin. Weil anders geht es ja nicht.