Re: Teilkasko
Verfasst: 17. Jul 2016
@holger:
Als Du die Teilkasko angefragt hast, bist Du da nach einem zu versichernden Wert gefragt worden, und falls ja- wie hoch war der Wert, den Du absichern wolltest?
Verdacht: je nach den Routinen, die das Kraftfahrtversicherungsprogramm im Rechner Deines Versicherungsfritzen vorsieht, kann es dazu kommen, das sich eine gewünschte Kombination "nicht rechnen" lässt.
(Allerdings fragt ein "blickiger" V-Fritze solche Fälle dann in seiner Direktion an, und lässt sich das -sofern möglich- von der Fachabteilung absegnen)
Ich glaube nicht, das ein generelles Problem "Teilkasko bei BJ 86"
existiert.
Ansonsten: Der Begriff " Zeitwert" wurde hier etwas problematisch verwendet. .. Der ist mehr so "Schwacke" mäßig anwendbar für irgendein Standart Golf 3 mit Schiebedach ...
Bei Individualumbauten gilt die gleiche "Beweislast", wie wenn man aus nem leergeklauten Keller 3 Nerzmäntel "ersetzt" haben möchte... schriftliche und bildliche Dokumentation, detaillierte Art (und Güte) von Umbauarbeiten, sowie Teilebezeichnungen und Ausgaben- bzw. Wertbelege sind unabdingbar, wenn man von einem Versicherer Entschädigungen in ernstzunehmender Höhe erwarten will. (Und exakt DIESE Angaben helfen auch einem Gutachter auf den Weg in die angestrebte Richtung)
Wer könnte denn mal fundiertes zur Bemessungsgrundlage der KOSTEN für Wertgutachten sagen? Das wäre interessant.
Als Du die Teilkasko angefragt hast, bist Du da nach einem zu versichernden Wert gefragt worden, und falls ja- wie hoch war der Wert, den Du absichern wolltest?
Verdacht: je nach den Routinen, die das Kraftfahrtversicherungsprogramm im Rechner Deines Versicherungsfritzen vorsieht, kann es dazu kommen, das sich eine gewünschte Kombination "nicht rechnen" lässt.
(Allerdings fragt ein "blickiger" V-Fritze solche Fälle dann in seiner Direktion an, und lässt sich das -sofern möglich- von der Fachabteilung absegnen)
Ich glaube nicht, das ein generelles Problem "Teilkasko bei BJ 86"
existiert.
Ansonsten: Der Begriff " Zeitwert" wurde hier etwas problematisch verwendet. .. Der ist mehr so "Schwacke" mäßig anwendbar für irgendein Standart Golf 3 mit Schiebedach ...
Bei Individualumbauten gilt die gleiche "Beweislast", wie wenn man aus nem leergeklauten Keller 3 Nerzmäntel "ersetzt" haben möchte... schriftliche und bildliche Dokumentation, detaillierte Art (und Güte) von Umbauarbeiten, sowie Teilebezeichnungen und Ausgaben- bzw. Wertbelege sind unabdingbar, wenn man von einem Versicherer Entschädigungen in ernstzunehmender Höhe erwarten will. (Und exakt DIESE Angaben helfen auch einem Gutachter auf den Weg in die angestrebte Richtung)
Wer könnte denn mal fundiertes zur Bemessungsgrundlage der KOSTEN für Wertgutachten sagen? Das wäre interessant.