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Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von Rafflix
Hi,
ist alles genau in der STVZO § 10 geregelt. Am Moped Kennzeichen hinten und mit Stempeln versehen.
Ausnahmem, Fahrten zum TÜV oder Zulassung, wenn bereits ein Kennzeichen zugeteilt wurde (also amtlich bekannt), dann auch ohne Stempel.
Wenn durch Ladung verdeckt, dann auch ein Ungestempeltes das sichtbar angebracht wurde. Das Gestempelte darf dann aber nicht vom Heck entfernt sein!!
Viele Grüße
Gerd
Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von Actionandi
Och menno! Ich wollte gerade schreiben "dann klebe ich mir das halt an die Jacke!" :D
Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von obelix
Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von Troubadix
Klarer fall von Wechselkennzeichen
Troubadix
Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von f104wart
Ich würde da lediglich die fehlende Kennzeichenbeleuchtung beanstanden.
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Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von Lucky13
Er kann sich ja ne stirnlappe an den Helm hinten ranpappen..
Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von f104wart
Nein, das geht nicht. Beim Schulterblick wäre das Kennzeichen für einen Moment unbeleuchtet und das ist nicht zulässig.
Ausserdem gibt es keine Stirnlampen mit E-Prüfzeichen.
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Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 18. Sep 2016
von Troubadix
f104wart hat geschrieben:Nein, das geht nicht. Beim Schulterblick wäre das Kennzeichen für einen Moment unbeleuchtet und das ist nicht zulässig.
Ausserdem gibt es keine Stirnlampen mit E-Prüfzeichen.
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Es gibt selbstleuchtende Schilder...
...zur Not Chili con Carne, fehlt nur noch die Zündquelle
Troubadix
Re: Nummernschildlösung schlecht hin...
Verfasst: 19. Sep 2016
von f104wart
Troubadix hat geschrieben:...zur Not Chili con Carne,
Für die Kennzeichenbeleuchtung ist weißes Licht vorgeschrieben.
Braunes ist nur bei Güllepumpen zugelassen.
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