b]es gibt vorgaben für den ein u zwei mann betrieb.
mindestlängen für die sitzbank für solo oder mit sozia.
fussrasten und haltemöglichkeit für sozia.
und ich bin der meinung, das jede änderung,, auch die sitzbank normaler weise einragungpflichtig ist.
die sitzbank, wie alle anderen teile am moped sind bestandteil der ursprünglichen abe.
werden diese geändert, müssen diese abgenommen werden.
gruß
jürgen[/b]
Hier haben wir wieder ein Opfer der TÜV Lobbyisten, die solche oder ähnliche Aussagen ständig über die Medien verbreiten lassen und auf den voreilenden Gehorsam der Mitbürger setzen, die diese Aussagen dann weiter verbreiten und als Gesetz auffassen.
(Jürgen ist nicht bös gemeint)
Erste Aussage stimmt:
Zweite definitiv NEIN
Dritte definitiv NEIN
Die ABE besagt nur das die einzelnen Bauteile der vorgeschriebenen Norm entsprechen müssen.
zB Scheinwerfer mit entsprechender Norm. Heißt doch nicht das ich jetzt einen anderen Scheinwerfer eintragen lassen muß. Er muß nur an der richtigen Stelle innerhalb der Betriebs-Norm vorhanden sein und der Baulichen Norm entsprechen (E geprüft)= Größe, Form ob Glas oder Kunststoff ist völlig egal.
Bestimmte Sicherheitsrelevante Bauteile benötigen eine Entsprechende Prüfangabe diese sind zusätzlich mit dem E Zeichen versehen und geprüf Andere Teile müssen nur Funktionen Materialeigenschaften und Größe entsprechen und sind deshalb nicht eintragungspflichtig oder gekennzeichnet.
Genau so ist es bei den Sitzbänken, da zählt die Länge, der Haltegriff oder Gurt und das vorhanden sein von Fußrasten für den Zweimannbetrieb. wird nur eines dieser Vorgaben nicht erfüllt muss rechtlich gesehen ein Einmannbetrieb in die Papiere eingetragen werden, da gegen ABE Vorschriften abgewichen wird, oder du bekommst kein neuen Tüv.
Einzelsitze aus GFK mit Höcker sind abnahmepflichtig bzw eintragungspflichtig da1. Einzelsitz und 2. Materialwerkstoff nachweisbar splitterhemmend sein müssen laut ABE bzw STVZO Verordnung
Deshalb sind die meisten Zubehörverkleidungen mit ABE auch aus ABS und nicht GFK.
Benutzt der Anbieter von GFK Höckern zum laminieren zB. Gewebematten statt Glasfasermatten, bekommst du darüber ein Materialgutachten, den eine ABE kann ein Hersteller bei Kleinserien kaum bezahlen, das Materialgutachten garantiert nur aus welchem Material der Hersteller den Höcker gebaut hat. Bei Gewebematten gibt es zB. keine große Splittergefahr Bla Bla Bla deshalb trägt dir ein vernünftiger Prüfer das Ding ein, wenn er richtig gut ist, auch als wechselteil Einmann-Zweimannbetrieb.
Höckerabdeckungen egal aus was für Material,die lediglich den Sozia abdecken und ohne Werkzeug an oder entfernt werden können sind eintragungsfrei. Da sie nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs sind. Somit kann keine ABE zur Anwendung kommen.
Gruß Reiner