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Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 9. Jun 2017
von AsphaltDarling
Nöp die gibt es sicher seit Jahrzehnten nicht mehr... und Jap, das teil ist komplett aus Fiebreglass.

... dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das teil in Holland zuzulassen ...

:grinsen1: :grinsen1: :grinsen1: :mrgreen: :mrgreen: :lachen1: :lachen1: :lachen1:

Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 9. Jun 2017
von Ratz
EnJay hat geschrieben: Als Oldtimer? Dafür muss es aber entweder original sein (was es dann definitiv nicht mehr ist) oder darf nur zeitgenössisch (innerhalb 10 Jahre nach Zulassung) umgebaut sein. Soweit ich weiß sind da die Anforderungen recht streng. Also wenn diese Verkleidung nicht nachweislich auf dein Motorrad gebaut wurde, dann wird da wohl auch Feierabend sein. Außerdem gilt das dann auch für alle anderen Umbauten an dem Motorrad.
Nope!
Auch ein neuer Umbau mit zeitgenössischen Teilen ist möglich. Da kommt dann aber wieder der GFK-Tank zum tragen.
§ 23 StVZO hat geschrieben:Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf

Zudem machen H-Gutachten nicht nur der TÜV sondern auch eigenständige Gutachter. Die sind meist entspannter. :grinsen1:

Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 9. Jun 2017
von AsphaltDarling
Ratz hat geschrieben: Auch ein neuer Umbau mit zeitgenössischen Teilen ist möglich. Da kommt dann aber wieder der GFK-Tank zum tragen.
Bei der Gelegenheit mal ne Frage.
Hab auf meiner z 1000 die 1981 nachweislich auf u.a. MotoItalia umgebaut wurde offene Trichter verbaut.
Die sind nicht eingetragen und der TÜVler meinte das brauchen sie auch nicht weil das damals so legitim
war und Bestandsschutz hat ... hab so die Plakette bekommen ...
Hab ich noch nie gehört dass das so ist, hab noch n zweiten gefragt der meinte auch "Passt, kannst so mit fahren"

???

PS: Wirklich offne Trichter nicht K&N

Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 9. Jun 2017
von Ratz
Das kenne ich auch so.

Meine Oldies haben auch Trichter bzw. nur so Drahtfilter. Eingetragen ist da nichts.
Das war damals halt so und wenn die Trichter zu dem anerkannt alten Umbau gehören hat das Bestandschutz.

Schwierig könnte es allerdings werden wenn du an einen schlecht gelaunten Rennleiter kommst. Aber dann mußt du eh beim TÜV vorfahren und der wird das dann schon klären.

Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 9. Jun 2017
von Ratz
Bzw. da geht es ja um das eingetragene Gesamtgeräusch und so lange das paßt kann eigendlich nicht mal ein schlecht gelaunter Rennleiter meckern.

Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 14. Jun 2017
von AsphaltDarling
Ratz hat geschrieben:Bzw. da geht es ja um das eingetragene Gesamtgeräusch und so lange das paßt kann eigendlich nicht mal ein schlecht gelaunter Rennleiter meckern.
OK, das ist mal ne Aussage. Das Geräusch ist definitiv (leider) voll im Rahmen ;)

Re: Fiberglas Verkleidung und TÜV?

Verfasst: 14. Jun 2017
von cafetogo
Ist zwar etwas aufwendiger aber es geht wenn man einen Prüfer mit Sachverstand findet. z.b gibt es bei R+G Faserverbundstoffe Material Gutachten, logischerweise müssen die Materialien vorschriftsmäßig verarbeitet werden. Nachweis wäre z.b Rechnung, Fotos von der
Fertigung.

Grüße
Roland