scrambler66 hat geschrieben: 20. Okt 2017
... angeblich besteht Anweisung von ganz oben (Bundesland Baden Württemberg), das dieser Satz bei Motorrädern, die ursprünglich Reifenfabrikatsbindung in der BE hatten, nicht gestrichen werden darf

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Das Thema hatten wir weiter oben schon:
Ganz allgemein:
Dieser Satz '...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN' bedeutet, daß man, wenn darunter kein Reifenfabrikat/-typ eingetragen ist, jeden passenden Reifen (Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeit) fahren kann.
Wenn dort ein bestimmter Reifen eingetragen ist, den man nicht fahren möchte oder den es heute nicht mehr gibt, besorgt man sich eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller und gut isses.
In Deinem Fall:
scrambler66 hat geschrieben: 20. Okt 2017Muss ich nun bei meiner Domi auf die eingetragenen 18/19'' Felgen die 17/21'' Reifen der Betriebserlaubnis aufziehen?
Sind diese Reifen/Felgenkombinationen eingetragen oder werden eingetragen, darfst Du sie natürlich fahren.
Der Satz '...REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN' bedeutet eigentlich nur, dass man in der Betriebserlaubnis nachschauen muss, ob dort eine Fabrikatsbindung vorliegt, und, dass man sie beachten muss, solange nichts anderes eingetragen ist. Das eine schließt das andere ja nicht aus.
Am Beispiel dieser Liste von Honda kann man das sehr schön beschreiben.
reifenfreigaben_CX500.pdf
Dort sind zunächst mal irgendwelche Reifen von Dunlop eingetragen und die entsprechenden Größen dazu.
Liegt nun ergänzend dazu eine Freigabe eines anderen Reifenherstellers für dieses Moped vor, dann darf natürlich auch dieser Reifen auf diesem Moped gefahren werden. Auch dann, wenn dort eine weitere (zusätzliche) Reifengröße (statt der zölligen zum Beispiel eine metrische) angegeben ist. Diese Freigabe sollte man dann, wenn die Größe NICHT im Fahrzeugschein eingetragen ist, sicherheitshalber mitführen.
Wird aufgrund einer Einzelabnahme nach §21 StVZO (§19(2) StVZO) eine andere Felgengröße eingetragen (zum Beispiel von 21" auf 19" in Verbindung mit für die Felge und die Platzverhältnisse am Moped zulässigen Reifengrößen, dann ERGÄNZT diese Eintragung die ursprüngliche, hebt sie aber nicht auf.
Du darfst also nach wie vor das 21" Rad fahren, musst es aber nicht. Ich darf auf meiner CX die Dunlop Reifen fahren, muss es aber nicht, weil es eine Freigabe des Reifenherstellers für den BT 45 gibt, usw...
