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Re: Zündschloss??

Verfasst: 30. Aug 2013
von Albert
Geländesport ist nicht Motocross, die Maschinen müssen zu gelassen sei.
Neuerdings heißt das Enduro.
Zugelassen mit 17 PS offen 70 PS.
Im Norden auch heute noch kein Poroblem mit loße mitgeführter Diebstahlsicherung.
Wird auch so im Schein eingetragen.
Kennzeichen hatte die Größe des Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds.
Durfte im Wettbeweb auf öffendlichen Straßen, im Traning und zum Traning gefahren werden.
Zum Tüv mußt immer das große Kennzeichen vorgelgt werden für die Plakette.
War auch nie am Motorad.
Vor Geländewettbewerben gibt es immer eine technische Abnahme mit Geräuschprüfung,das war immer die gößte
Herausforderung volle Leistung und leise.

Albert

Re: Zündschloss??

Verfasst: 2. Sep 2013
von Alrik
Ich hab jetzt mal geschaut, bin aber nicht so richtig fündig geworden. Die Rede ist erstmal immer von "Sicherung gegen unbefugte Benutzung", aber damit ist das mechanische Verriegeln gemeint. Ab ca. 1997 sind da EG-Vorschriften maßgeblich, für ältere Schätzchen hab ich aber nix gefunden.
Soll heißen: Lenkradschloss (fest verbaut!) muss auf jeden Fall dran sein. Ob man aber elektrisch unbedingt per Schlüssel ausmachen muss.... da bin ich mir nicht so sicher. Mein Bauchgefühl sagt: Ja, sollte so sein, weil sonst könnt man die Fuhre ja auch mit gesperrtem Lenker starten und sich voll auf die Fresse packen. Unbefugt hin oder her.

Hilft nicht wirklich weiter, ich weiß. :dontknow:

Re: Zündschloss??

Verfasst: 13. Sep 2013
von DuckDunn
919 hat geschrieben:Das war dann aber Glück, das Lenkerschloss ("Sicherung gegen unbefugte Benutzung") muss grundsätzlich fest verbaut sein, lose geht nicht, auch wenn sowas hin und wieder mal auftaucht.
Zündschloss muss ich mal klären, das hab ich auswendig nicht parat.
Sorry das ist Blödsinn,

nix muss fest verbaut sein. Meine 91er Sporty hatte den Eintrag "Sicherung gegen unbefugte Nutzung ist mitzuführen"

Wer Herletten kennt, weis, dass die an der unteren Brücke und am Rahmen zwei überlappende Löcher hatten bei Lenkeinschlag, und da hast dann Dein schönes Chromfarbenes Hoaley Schlössl eingehängt.

Ein Zündschlößl wäre also hinföllig gwesn.

bytheway, die neuen Big Twins ham auch nur noch ein Startknöpferl und wie die Luxuskarren von Benz und Co. ein elektronisches Erkennungsdings, sodaß absperren völlig überflüßig geworden is.

Tschali Tschäplin hätt dazu gesagt: moderne Zeiten :grin:

Re: Zündschloss??

Verfasst: 13. Sep 2013
von Alrik
DuckDunn hat geschrieben:Sorry das ist Blödsinn,[/Quote[Meinetwegen. Aber ich weiß, wo der Blödsinn steht.
Meine 91er Sporty hatte den Eintrag "Sicherung gegen unbefugte Nutzung ist mitzuführen"
Ja, sowas gibt´s. Aber das war kein serienmäßiges, für den europäischen Markt gebautes Motorrad. Richtig?

Und damit wir hier nix durcheinanderhauen: Es gibt verschiedene Kategorien an Sicherungseinrichtungen, das geht vom einfachen Verriegeln der Lenkung über das vom Auto oder moderneres Motorrädern bekannte kombinierte Zünd-/Lenkschloss bis hin zur Getriebesperre.
Was genau wann vorgeschrieben ist, hängt mit der Erstzulassung und der Fahrzeugart zusammen. Ich blick da auch nicht 100pro (auswendig) durch.

Re: Zündschloss??

Verfasst: 3. Nov 2013
von Affenmann
Hey harde,

wie hast du das jetzt gelöst? Hast du beim Tüv was rausgefunden?
Würde auch gern auf ein Zündschloss verzichten...

Re: Zündschloss??

Verfasst: 3. Nov 2013
von Alrik
Wie gesagt: Ich hab rein gar nichts finden können. Also scheint's da keine ausdrückliche Vorschrift zu geben.

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Re: Zündschloss??

Verfasst: 3. Nov 2013
von Schinder
MoinZ !

Vorschrift ist :
Eine fest installierte MECHANISCHE Diebstahlsicherung.

Hierzu kann man beim Strassenverkehrsamt eine
Ausnahmegenehmigung beantragen,
welche dann beinhalten wird,
dass eine solche Sicherung auch ständig am Fahrzeug mitzuführen ist.
Also Kette, Bremsscheibenschloß und anderer geeigneter Kram.


Ferner ist Vorschrift :
Eine Kontrolleuchte, welche die Aktivierung der
Zündschaltung anzuzeigen hat.
Also z.B. Öllämpchen.
Auch Blinkerkontrolleuchten und eine Anzeige
für die Leerlaufkontrolle sind vorgeschrieben.
Nicht vorgeschrieben ist ein Fernlicht,
wenn jedoch vorhanden, dann ist hier
wiederum eine Kontrollleuchte vorgeschrieben.

Manches davon ist vom Baujahr abhängig, daher :
Genauere Auskunft erteilt Ihnen hierzu die zuständige Behörde
und der geneigte TÜFF-Inschinöhr.



Gruss, Jochen !

Re: Zündschloss??

Verfasst: 3. Nov 2013
von Alrik
Schinder hat geschrieben:Vorschrift ist :
Eine fest installierte MECHANISCHE Diebstahlsicherung.
Genau! Fest installiert, Bestandteil des Fahrzeugs, kein loser mitzuschleppender Brocken.
Hierzu kann man beim Strassenverkehrsamt eine
Ausnahmegenehmigung beantragen,
welche dann beinhalten wird,
dass eine solche Sicherung auch ständig am Fahrzeug mitzuführen ist.
Also Kette, Bremsscheibenschloß und anderer geeigneter Kram.
Richtig, die Möglichkeit gibt's. Aber ne Ausnahme wird eigentlich nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Sowas wird man bei nem Umbau zum CR eigentlich immer verneinen können, aber wenn man so ne Ausnahme kriegt (und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, je nach Sachbearbeiter), dann isses okay. Muss dann allerdings auch so in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ferner ist Vorschrift :
Eine Kontrolleuchte, welche die Aktivierung der
Zündschaltung anzuzeigen hat.
Mir nicht bekannt. Steht wo?
Auch Blinkerkontrolleuchten und eine Anzeige
für die Leerlaufkontrolle sind vorgeschrieben.
Nein, beides ist definitiv nicht vorgeschrieben. Leerlaufanzeige ist ne reine Komfortsache und "alte" Motorräder (also vor EG-Zulassung) brauchen auch ausdrücklich keine Kontrollleuchten für den Blinker.
Nicht vorgeschrieben ist ein Fernlicht,
wenn jedoch vorhanden, dann ist hier
wiederum eine Kontrollleuchte vorgeschrieben.
Sorry, das ist komplett falsch.
Ein Fernlicht ist vorgeschrieben, eine Kontrollleuchte allerdings bei alten Motorrädern (siehe oben) nicht, da reicht die Schalterstellung.
Die einzige Kontrolle, die vorgeschrieben ist bei den alten Kisten, ist die für das Abblendlicht. Und dabei reicht es, wenn die Instrumentenbeleuchtung an ist. Und das ist auch alles, was ich verbauen werde, weniger ist mehr. :)
Halt, stop, die Öldruckwarnleuchte bleibt erhalten, der Rest fliegt raus.
Genauere Auskunft erteilt Ihnen hierzu die zuständige Behörde
und der geneigte TÜFF-Inschinöhr.
Bei ner Behörde wird man da kaum ne Auskunft kriegen. Hatte da noch nie jemand am Telefon, der sich mit dem echten Leben am Fahrzeug auskannte.
Teil 2 deiner Aussage ist hier hiermit erfüllt. ;)

Re: Zündschloss??

Verfasst: 3. Nov 2013
von Schinder
Nun .... also auch extra für Dich noch mal :
Schinder hat geschrieben: Manches davon ist vom Baujahr abhängig, daher :
Genauere Auskunft erteilt Ihnen hierzu die zuständige Behörde
und der geneigte TÜFF-Inschinöhr.
Wenn Du dazu nichts findest, so bedeutet dies erst mal nicht,
dass andere dazu auch nichts finden.

Was Du bei Deinen Sachbearbeitern so erfährst,
das ist oft abhängig von der ganz persönlichen
Art der Fragstellung.
Bei mir geht sowas.

Kannst Du aber auch so nachlesen, nennt sich StVZO
nebst Neben- und Unterwerken.
Tiefergehende Information liegen auch hierzu den
Zulassungs- und Prüfstellen vor.
Dort kann man um Einsicht ersuchen.


Einsicht kann man sich auch ins Menü des Nexus verschaffen,
dort findet man die Einstellung um die alberne Werbe-Fußzeile
für Galaxy und Tippeltalk abzuschalten.



Ich bin nicht allwissend und auch kein Almanach,
für meine Teil kann ich nur aus persönlicher Erfahrung
mit Eintragungen, Auskünften und selbst
durchgeführten Umbauen sprechen.





Gruss, Jochen !
.

Re: Zündschloss??

Verfasst: 3. Nov 2013
von Alrik
Sorry, das sollte kein persönlicher Angriff werden. Wenn du da irgendeine Regelung kennst, hätt's ja sein können, dass du zufällig auch weißt, wo's steht.
Die StVZO ist mir ansonsten durchaus geläufig, das was ich oben geschrieben habe, steht da nämlich drin. Soll heißen Ich weiß, wo's steht. Und bei ner Prüfstelle werd ich nicht fragen. Führ ja keine Selbstgespräche. ;)
Das mit dem Nexus ist auch klar, ich vergess nur hin und wieder, den Haken rauszunehmen. :oops: