Ist beim Autowagen aber nicht der Hauptgrund. Mit Umrüstung auf Schnellverschlüsse wird dort eigentlich immer die originale Haubenverriegelung lahmgelegt - darum dann eintragungspflichtig!Peperoni13 hat geschrieben: 29. Mär 2018 PS: Mit den Haubenhaltern bei Autos hat es den Hintergrund, dass sich bei einem Unfall mit einem Fußgänger, dieser daran verletzen könnte.
Beim Mopped: Schnellverschlüsse sind ja eigentlich auch Schrauben - nur halt mit nur einem viertel, oder einem halben Gewindegang!
 
 Die originalen Befestigungspunkte bleiben erhalten - das ist das Entscheidende! Daher m.M. nach eintragungsfrei.
Die ganzen "Lock-IT"-Gepäckträger sind ja auch zulassungsfrei genehmigt - und deren Befestigung ist nichts anderes als Schnellverschlüsse.
Andy
 
			 
	
					

 Fragen kann ich momentan auch nicht. Das ist ja auch nur so ein Spruch : Alles mit den Prüfer absprechen, ich habe noch nicht viel gefragt und der ist jetzt schon sichtlich genervt
 Fragen kann ich momentan auch nicht. Das ist ja auch nur so ein Spruch : Alles mit den Prüfer absprechen, ich habe noch nicht viel gefragt und der ist jetzt schon sichtlich genervt   
 
 Ich habe doch keine Goldwing wo soll ich die Monster unterbringen
 Ich habe doch keine Goldwing wo soll ich die Monster unterbringen  
