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Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 18. Jul 2018
von grumbern
Weder er noch ich haben unsere Fußrasten zurück verlegt.
Nun, das stimmt so nicht ganz ;)
An der XS sind die Rasten bestimmt 15cm weiter hinten, stehe aber dennoch mit den Fußballen drauf.
Es ging mir tatsächlich darum anzumerken, dass etwas Kreativität durchaus nicht schädlich sein kann, um die Individualität zu steigern

Gruß,
Andreas
Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 18. Jul 2018
von f104wart
Jaaako hat geschrieben: 18. Jul 2018... hat ja ABE was ich rausgelesen habe
...was aber nicht heißt, dass er nicht eingetragen werden muss. Beim Lenker ist es nämlich so, dass der TÜV die korrekte Montage, Freigängigkeit und die einwandfreie Funktion aller Bedienelemente prüfen und bestätigen muss.

Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 19. Jul 2018
von Jaaako
Dennoch tut man sich beim eintragen mit ABE leichter oder etwa nicht?
Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 19. Jul 2018
von Paddymoto
Laut meinem tüver ist alles was vom anderem moped dran kommt kein Problem. Weil hat ja schon ne Zulassung. (Mag natürlich Ausnahmen geben bei bestimmte Sachen )
Also in meinem Fall die gsxr Fussrasten. Und der Auspuff. Wobei beim Auspuff natürlich ne Geräusch Messung noch gemacht werden musste.
Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 19. Jul 2018
von Dacapo
Hi,
Herzlich willkommen hier.
Kleine Ergänzung zu Paddy Aussage.
Beim Fahrwerk sollten die Teile von gleich schweren etwas schwereren Motorrädern kommen.
Gruß
Jens
Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 19. Jul 2018
von f104wart
Ich weiß nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt: Die ABE ist die Allgemeine Betriebserlaubnis, um das Teil überhaupt ohne Materialprüfung etc. montieren zu dürfen.
Die fachgerechte Montage muss dennoch vom TÜV/DEKRA geprüft und bestätigt werden. Die Eintragung erfolgt nach §19 StVZO und kann von einem normalen Prüfer (kein aaS erforderlich) vorgenommen werden.
Für Serienteile von anderen Mopeds gibt es keine ABE, da die Teile mit dem Moped zusammen zugelassen sind. Die Herkunft sollte aber nachvollziehbar sein und beispielsweise durch Fotos und Teilenummern belegt werden können. Auch hier muss die fachgerechte Montage und gegebenenfalls die Freigängigkeit (z.B. Bremssattel zur Felge oder Reifen zur Schwinge) geprüft und bestätigt werden. Die Eintragung erfolgt nach §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) und muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) vorgenommen werden.
Bremsen und Fahrwerksteile (z.B. Gabel oder Schwinge) müssen nicht, sollten aber von gleichschweren oder leistungsfähigeren Modellen stammen, um eine teure und aufwendige Festigkeitsprüfung zu umgehen und die Einzelabnahme (§21 StVZO) zu erleichtern.
Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 18. Dez 2018
von greenfrog
Rückversetzte Fußrasten von Tarozzis für YamahaXV750
Hallo zusammen. ich habe die Tarozzi von Kickstarter.de an meiner Yamaha verbaut und der Tüv meckert wegen Materialgutachten, bzw die haben ja kein ABE ;-(
Hat die schon jemand beim TÜV eintragen lassen?
und Unterlagen dazu...?
merci schon mal vorab.
Re: Yamaha» XV750 Erster Umbau
Verfasst: 18. Dez 2018
von f104wart
Hallo Greenfog,
erstens ist sehr unhöflich, einfach einen Umbauthread zu kapern und zweitens gehören Deine Fragen nicht hier rein.
Es wäre nett, wenn Du Dich in einem eigenen Thread - ich empfehle dazu die
Werkstatt / Fahrzeugtechnik / Fahrwerk, Räder - kurz vorstellst und dort Dein Anliegen vorbringst.
Die Hilfsbereitschaft ist hier sehr groß, hängt aber auch nicht unwesentlich vom Auftreten ab. Leute, die ohne Umschweife, und dann auch noch in einem fremden Umbauthread, direkt mit der Tür ins Haus fallen, sind da nicht ganz so gern gesehen.
