Obelix... nun bin auch ich ertappt worden.
Dies habe ich eben gefunden...
Generell von der
AU/AUK-Pflicht befreit sind folgende Fahrzeugarten:
- Kfz mit Kurzzeitkennzeichen, roten Kennzeichen und außer Betrieb gesetzte Kfz
- alle Kfz (außer Krafträder, auch Trikes) mit Fremdzündungsmotor und Erstzulassung vor dem 01.07.1969
- alle Kfz (außer Krafträder) mit Kompressionszündungsmotor und Erstzulassung vor dem 01.01.1977
- Krafträder, Trikes, „große“ Quad (über 350 kg Leergewicht) jeweils mit Fremdzündungsmotor bei Erstzulassung vor dem 01.01.1989 sowie solche mit Dieselmotor
- alle Kfz mit Fremdzündungsmotor und weniger als 4 Rädern oder weniger als 400 kg Gesamtgewicht oder weniger als 50 km/h, also solche mit Versicherungskennzeichen: 2- und 3-rädrige Kleinkrafträder (auch Trike) bis 50 ccm und/oder bis 45 km/h vmax; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (auch „kleine“ Quad als 4-rädrige LeichtKfz) bis 350 kg Leergewicht, Fahrräder mit Hilfsmotor und motorisierte Krankenfahrstühle
- alle Kfz mit Kompressionszündungsmotor und weniger als 4 Rädern oder weniger als 25 km/h
- land o. forstwirtschaftliche Zugmaschinen (auch einachsige) und auch als land- o. forstwirtschaftliche Zugmaschinen eingestufte Quad,
- selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis 20km/h, selbst fahrende Arbeitsmaschinen über 20 km/h wenn ihr Fahrgestell und Motor nicht einem LKW entspricht, Stapler
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?i ... _id2=10248