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Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 5. Mai 2019
von Eumel
Ohne es zu wissen hoffe ich aber schon das ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle, bei der du ein Moped auf dem Hänger/im Transporter hast kontrolliert ob das dir gehört.
Sonst hätten Diebe ja extrem leichtes Spiel.
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 5. Mai 2019
von zippi
Hallo
Wie PeterA schon sagte, reinrassige rennmotorräder haben keinen brief oder zulassungsbescheinigung, rennmotorräder werden in der regel auch nicht zugelassen, sie haben mit der STVO auch nichts zu tun, sind im demsinne auch kein KFZ, meine Bakker TZ hat noch nichtmal eine nummer.
In einer polizeikontrolle muss die polizei nachweisen, das das mopet, auf dem hänger, nicht dir gehört und nicht andersrum, auch wenn die beamten gerne so tun als wäre das so. Mit anderen worten sie können prüfen ob das fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, wenn nicht dann ist es halt deins.
Ein fahrrad hat auch eine rahmennummer aber keinen brief, hier verhält es sich genau so, wenn es nicht gestohlen gemeldet ist, ist es deins auch ohne nachweis eines kaufvertrages deinerseits (ja Obelix ein fahrrad ist kein kfz aber das ist egal).
Also kein panik, du brauchst keinen brief für dein rennsemmel mit dir rumschleppen.
Zur versicherung, wenn du deine rennmoppets mit in deine hausratversicherung aufnehmen willst, brauchst du ein wertgutachten und dein versicherungsgeber wird sicher gerne ein paar fotos haben, damit er weis was er da mitversichert und welchen wert die dinge haben, ist nicht anders als bei schmuck oder sonstiges. Bei einbruchdiebastahl oder brand, soweit deine versicherung feuer mit abdeckt, bei dir zuhause ist alles safe. Für unterwegs kann man z.b. hier eine versicherung abschliessen,
https://www.renntraining-versicherung.d ... sicherung/
grüsse zippi
PS: Wurde noch bei keiner klassik oder anderen rennveranstaltung nach irgentwelchen papieren von meinen moppets gefragt.
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von zippi
Zu unfall:
Da es ein rennmotorrad ist wird es auch keinen unfall im herkömmlichen sinne geben, auf der rennstrecke ist dein moppet nicht versichert gegen unfälle, jeder zahlt seinen eigenen schaden, dafür muss man auch eine haftungausschlusserklärung unterschreiben bevor ein veranstalter einen auf die strecke lässt. Der faher ist durch seine lizenz versichert, aber das ist ein eigenes thema.
Denke du wirst keine versicherung finden die dir matrielle schäden auf der rennstrecke versichert, das ist halt dein privates risiko wenn du dein moppet auf dem kringel zerlegst. Gesetzt den fall du würdest ein zugelassenes fahrzeug mit vollkasco, ganz im sinne von Obelix, auf der rennstrecke zerlegen, zahlt dir dein versicherung keinen cent.
grüsse zippi
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von Karsten
Gesetzt den fall du würdest ein zugelassenes fahrzeug mit vollkasco, ganz im sinne von Obelix, auf der rennstrecke zerlegen, zahlt dir dein versicherung keinen cent.
Das ist nur zum Teil richtig.
Bei Trainings zahlt sie, nicht bei Rennen. Stichwort "keine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten". Da kommt es darauf an, was in der Nennung steht.
Ich habe da schon ein paar Mal entsprechende Infos an Versicherungen geben müssen (als Veranstalter) und es klappte jedes Mal.
FF.
Karsten
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von zippi
Hallo Karsten
Was ist denn dann wenn du mit dem vollkasco moppet im training einen unverschuldeten unfall hast, der vermeintliche unfallschuldige mit seinem nicht strassenzugelassenen rennsemmel ist nicht versichert. Zahlt dann die vollkasco, oder sagt die versicherung dann, nee, der unfallverursacher muss den schaden zahlen ? Der unfallverursacher sagt dann, du hast die verzichtserklärung unterschrieben, also bekommst du von mir nichts und wer stellt fest wer den unfall verursacht hat, und welche behörde nimmt den unfall auf ?
Greift die versicherung auch obwohl das vermeintliche vollkasco fahrzeug für die renne modifiziert wurde, sprich beleuchtung und kennzeichen demontiert ?
Dazu noch, ein rennen ist keine veranstaltung zum erziehlen von höchstgeschwindigkeit, sondern es geht darum erster zu werden, nicht darum die höchstgeschwindigkeit eines fahrzeuges zu erreichen, demnach könnte ein rennteam z.b. in der superbike wm ihre fahrzeuge vor der session zulassen, dann für die renne preperieren und die versicherung zahlt schön alles was der fahrer zu brei fährt.
Ich kann mir nur vorstellen das die versicherung im falle eines fahrsicherheitstraining irgentwas übernimmt aber das sie bei renntrainings irgentwas bezahlt halte ich für ein märchen.
grüsse zippi
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von DerAlte
obelix hat geschrieben: 5. Mai 2019
DerAlte hat geschrieben: 5. Mai 2019Die Argumente von Obelix sind nicht relevant - dann bräuchte man ja auch für den Rasenmäher nen Brief wenn du den mit dem Hänger durch die Lande fährst.
Sorry - das ist Dummfug... Ein Rasenmäher ist kein Kraftfahrzeug mit Fahrgestellnummer. Wenn Du Vergleiche ziehst, dann bitte korrekte. Fakt ist, dass die Fahrzeugpapiere eben der Eigentumsnachweis sind, da kannst drumrumwitzeln wie Du willst, ändert nix.
Obelix
Ich bleib bei der Irrelevanz
Sobald das Moped umgebaut ist für die Renne und nicht mehr auf die Straße will, dann steht es außerhalb der StVO und ist eben nur noch ein technisches Gerät wie z.B. ein Rasenmäher ( daher der Vergleich)
Den Rest zu Diebstahl ,Unfall usw. haben ja die Kollegen hinreichend erklärt.
Dummfugliche Grüße
Volker
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von Karsten
Dazu noch, ein rennen ist keine veranstaltung zum erziehlen von höchstgeschwindigkeit, sondern es geht darum erster zu werden, nicht darum die höchstgeschwindigkeit eines fahrzeuges zu erreichen, demnach könnte ein rennteam z.b. in der superbike wm ihre fahrzeuge vor der session zulassen, dann für die renne preperieren und die versicherung zahlt schön alles was der fahrer zu brei fährt.
Ich kann mir nur vorstellen das die versicherung im falle eines fahrsicherheitstraining irgentwas übernimmt aber das sie bei renntrainings irgentwas bezahlt halte ich für ein märchen.
Der Begriff "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" muss nicht extra fallen. Rennen oder schon eine offizielle Zeitmessung werden von Versicherungen als Indiz zum Ausschluss genutzt.
Und ja, wir hatten es schon, dass die Versicherungen gezahlt haben, sowohl Vollkasko als auch Haftpflicht. Der Haftungsausschluss -auch wenn es drin steht- kann nicht alles ausschliessen. Gesetze werden damit nicht ausgehebelt. Die Mopeds wurden repariert, Schäden ersetzt. Aber nur, weil wir in unseren Nennungen die passenden Formulierungen hatten. Nachfragen kamen natürlich.
FF.
Karsten
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von zippi
Hallo Karsten
Wer hat denn die unfälle aufgenommen, b.z.w. die schuldfrage geklärt und was passiert wenn der vermeidliche unfallverursacher keine haftpflicht für sein rennsemmel hat?
Wenn man sein fahrzeug bei einer turistenfahrt auf der Nordschleofe zerlegt zahlt meines wissens die versicherung nichts, obwohl es keine zeitnahme gibt.
grüsse zippi
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von Karsten
Du musst da sehr genau gucken, Zippi, was wie wo. Deine Beispiele sagen mir nichts, weil ich da keine Details kenne. Bei uns ist das Training als Kurventraining deklariert. In den Problemfällen haben es die Teilnehmer ihrer Versicherung gemeldet, die dann bei uns nachgefragt hat.
Der Normalfall ist natürlich "jeder für sich". Das passt schon. Aber auch eine Vollkasko hat schon gezahlt, natürlich bei einem Alleinunfall.
Es sieht so aus, dass der Haftungsausschluss das schon regelt, aber eine Versicherung nicht ausser Kraft setzt.
FF.
Karsten
Re: An unsere Racer ohne Zulassung
Verfasst: 6. Mai 2019
von obelix
Ich kenn das noch von den Trainings, die die Scuderia Lindau früher auf dem Hockenheimring veranstaltet hat. Das lief als Fahrsicherheitstraining und war somit versichert. Dass am Nachmittag das freie Fahren in ne reinrassige Rennerei gemündet hat... Naja...
*ggg*
Gruss
Obelix