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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von ED123
Ok, also den richtigen TÜV suchen.
@Hux, man sieht das auf dem Foto nicht, da sind noch Abstandsbolzen zwischen Halter und Topf.
Die Blinker sind 30 cm voneinander entfernt, aber nur 6cm vom Lampentopf.
Bei den TÜV-Hanse Seiten heisst es:
"Nach EG vorn 240 mm, ... nach StVZO vorn 340 mm."
Nur interessehalber (dürfte ja auch wieder Prüfer-abhängig sein):
Kann man sich da stets auf EG berufen, oder hat die StVZO-Regelung Vorrang?
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von Hux
Da gibt's eine recht klare Regelung... man kann die gesamte Beleuchtung eines nach StVZO-zugelassenen Fahrzeugs auch nach EG Richtlinien ändern.
Streng genommen gelten dann aber alle EG Vorschriften und ein Mix (Rosinenpicken) ist eigentlich nicht möglich.
Hätte gedacht die Fireblade hätte schon immer EG - wusste nicht, dass die doch schon so alt ist (sein kann).
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von derJohn
obelix hat geschrieben: 6. Mai 2019
derJohn hat geschrieben: 6. Mai 2019...Kleines Beispiel Astra H mit 110 PS keine Änderungsabnahme, Astra H mit 240 PS, Änderungsabnahme notwendig)
DAzu noch ein kleiner Hinweis:-)
Bei sehr vielen ABE'sen steht irgendwo ganz hinten der kleine aber durchaus gemeine Satz:
ABE nur gültig bei Serienstand (z.B. des Fahrwerkes bei Lenkrädern). Bedeutet im Klartext: Sowie ein mit dem ABE-Teil zusammen wirkendes Bauteil nicht dem Serienstand entspricht, ist die ABE für die Füsse und es wird ne Abnahme fällig.
So z.B. beim Auspuff mit ABE, wenn geänderte Luffis verbaut sind oder ähnlichen Dingen.
Gruss
Obelix
Das sollte auch jedem klar sein eigentlich. Der Satz muss aber auch nicht grundsätzlich drinstehen. Nach gesundem Menschenverstand gilt das immer für alle Teile die miteinander korrespondieren.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von Hux
Gesunder Menschenverstand ist ein seltenes und scheues Wesen.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von ED123
Hux hat geschrieben: 6. Mai 2019
Mix (Rosinenpicken) ist eigentlich nicht möglich.
Hätte gedacht die Fireblade hätte schon immer EG - wusste nicht, dass die doch schon so alt ist (sein kann).
Der Satz vom TÜV HH bezieht sich auf alle Bikes:
https://ogy.de/1be2
Also bis zu einem bestimmten Alter wurden Bikes nach StVZO zugelassen und da gelten dann immer die (im Falle Blinker strengeren) Regeln?
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von MichaelZ750Twin
Die strenge Antwort ist ja !
Es gibt wie gesagt die Möglichkeit die gesamte Beleuchtung gemäß EG-Richtlinie umzubauen (meist recht einfach) und eintragen zu lassen.
Viele Prüfer sind aber völlig überfordert mit der Frage und winken so ziemlich alles durch was irgendwie passen könnte.
Leider sieht dass die Rennleitung gelegentlich anders und wenn sie sonst nix finden, dann sind es halt zu geringe Blinkerabstände.
Ähnliches gilt auch für die Länge der Schutzbleche, auch da herrscht Chaos und Uneinigkeit, was nun erlaubt ist oder nicht.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von obelix
derJohn hat geschrieben: 6. Mai 2019Das sollte auch jedem klar sein eigentlich. Der Satz muss aber auch nicht grundsätzlich drinstehen. Nach gesundem Menschenverstand gilt das immer für alle Teile die miteinander korrespondieren.
Da hast du völlig recht - ich hab aber leider das genaue Gegenteil zu Hauf erlebt - von Leuten, die sich mit der Materie auskennen s-o-l-l-t-e-n. Tüvprüfer, Gendarmen... Da sind wahre Glanzlichter dabei gewesen, ich hab mich bei manchen gewundert, dass die überhaupt schon den aufrechten Gang beherrschten 8-)
Gruss
Obelix
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von ED123
Hmm, wenn es eine EG-Richtlinie ist, sollte da eigentlich keine Eintragung nötig sein, und da lasse ich es auch drauf ankommen.
Hier in NRW scheint es bei der Polizei die Haltung zu geben, dass man bei einer normalen Kontrolle Anbauteile nicht (mehr) prüft.
Der Umbau von Spiegel, Handgriffen usw. steht dann nur für die HU an, da herrschen weiter die Korinthenkacker.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von Hux
NRW hat Special Units für Motorradkontrollen, ob nur in der Eifel und mit Schwerpunkt auf NL Kennzeichen weiß ich allerdings nicht.
Im Grunde besteht also die Wahl zwischen sich wegen nicht vorschriftskonformen Blinkern (oder ähnlichem Rebellentum) in die James Dean Zeit zurückversetzt zu fühlen, oder nach 5 Minuten ohne Diskussion wieder auf der Straße zu sein. Die Wahl liegt natürlich bei einem selbst.
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Verfasst: 6. Mai 2019
von Alrik
StVZO vs. ECE:
Von StVZO auf ECE umbauen geht immer (umgekehrt geht es in der Regel nicht), aber dann eben die komplette Baugruppe Licht, nicht nur Einzelteile. Die Unterschiede sind eher gering, aber man muss halt wissen, was man vorhat.
Blinkerabstand zum Hauptscheinwerfer hängt von der verwendeten Blinkerklasse ab, erkennt man an der Zusatzkennzeichnung auf dem Bauteil. Die hellste Klasse ist mit 11c gekennzeichnet, da dürfte man sogar dichter als 20 mm an den Hauptscheinwerfer rücken, das beißt sich allerdings regelmäßig mit dem erforderlichen Mindestabtand der Blinker zueinander.
Zum Thema scharfe Kanten und fehlende Verkleidung ist eigentlich alles gesagt worden. Der Prüfer, der da meint, nichts eintragen (und nicht fahren) zu müssen, ist ein Depp. Das fliegt einem bei jeder Kontrolle und bei jeder halbwegs ernsthaft durchgeführten HU um die Ohren und man ist permanent ohne Betriebserlaubnis unterwegs.