Alrik hat geschrieben: 11. Jun 2019
Egal was du (nachträglich) verbaust: Es muss hier ne Zulassung haben. Entweder national (Wellenlinie + Nummer: deutsche Bauartgenehmigung) oder international (E-Kennzeichnung: ECE-Zulassung).
Auszug aus der RiLi Astra (CH):
Nach den Erläuterungen und Weisungen zur Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 29. September 1995, können Beleuchtungseinrichtungen der USA, sofern sie SAE oder DOT gekennzeichnet sind und die nach VTS vorgeschriebene Anordnung, Farbe und Schaltungen aufweisen, ohne zusätzliche Prüfung anerkannt werden.
Sind uns da die Eidgenossen in der Toleranz voraus? Nach meinen Recherchen beim Onkel vom TÜV werden SAE/DOT - gekennzeichnete RüLis auch hier toleriert. Was stimmt denn nu?
Viele der älteren Japaner haben weder ne Welle noch ein E, sieht man z.B.
hier recht gut (ist von ner GN400) - dann müssten die ja alle illegal unterwegs sein.
Oder
dieses von ner V7-Guzzi, da hat nur der Rückstrahler ein E, der Rest der Leuchte auch wieder gar nix, bzw. nur ne SAE. Der DGM-Code hat ja nix mit der Strassenzulassung zu tun haben, das ist ja lediglich eine Schutzkennzeichnung.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...