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Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von Revace
7Fifty hat geschrieben: 19. Jan 2020
cafetogo hat geschrieben: 19. Jan 2020 Diese freigaben um es da geht sind ja eher selten und für neue reifen gibt es doch auf alte Motorräder sowieso kaum freigaben
Sehe ich genau so, eher selten.
Find ich gerade schon. Ich war jedenfalls froh, dass mir der Reifenhersteller einen Wisch formuliert hat, der dann bloß mitzuführen ist, insbesondere zum Tüv Termin. Dürfte auf die allermeisten nicht ganz-exotischen Bikes die hier rumfahren doch durchaus relevant sein, damals für BT45 jetzt für den classic attack etc.

Jetzt kann ich völlig sinnlos Zeit und Geld verplempern diese noch extra eintragen zu lassen, erstmal zum Tüv und dann noch zum Amt :roll:

Weiß jemand, ob dabei dann wenigstens allgemeingültig die metrische Dimension eingetragen wird, sodass man in Zukunft auch andere Reifen in derselben Dimension aufziehen kann oder ist die Eintragung fabrikatsgebunden und dann bei jedem Fabrikatswechsel neu fällig?

Zum Glück habe ich gerade noch einen frischen Satz classic attack mit Herstellungsdatum Ende 2019 ergattert :)

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von Kallebadscher
hy

egal ob sich die Änderung von nem 170/50-17 auf 170/55-17 nur um 5% Querschnitt ändert
oder ob der BT45 (oder z.B. ClassicAttack) statt Zoll nun in mm montiert wird
hier wollen nun die Prüfer ihre Vorherrschaft festigen
und genau das sind die Fälle die nun "unnötig Geld" kosten

das Lächerliche dabei ist allerdings, dass die Prüfer teilweis noch garnichts von der ganzen Sache wissen.

Ich hab kurz vor Jahreswechsel an der CX500Euro den 120/90-18er Conti-Hinterreifen (statt des orig. 120/80-18) eintragen lassen.....
und der GTÜ-Prüfer war doch gewaltig erstaunt als ich ihm dieses "neue" Problem schilderte.
Er sagte noch: "die Freigabe von Conti mitnehmen reicht auch weiterhin"......ich hab ihn gebeten am PC mal zu googln und er hat mir dann gebeichtet, dass bei ihnen noch nichts derartiges geschult wurde.



Schlimm wirds jetzt dann wohl erst am Straßenrand
.... übereifrige oder noch schlimmer Cops mit Halbwissen könnten unter Umständen ne Stilllegumg vor Ort durchführen.....


....politisch jedenfalls ist dies mal wieder ein absoluter Fehlschuss


Gruß
Tom

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von AlteisenMalte
...wie immer: Das schwingt in die eine Richtung (zu weit), dann gehts wieder zurück.
Wenn ein (neuer) Reifen das Reifenfenster der Genehmigung verlässt, also kleiner als der kleinste eingetragene Reifen, oder größer als der größte eingetragene Reifen ist....
....dann liegt die Kompetenz durchaus bei einem TÜV zu beurteilen ob Bremswirkung (Radradius), Tachometer (Radumfang), Freigängigkeit in allen Fahrsituationen etc. funktioniert.
Zumal ein Reifenhersteller ein prioritär wirtschaftliches Interesse an vielen Freigaben hat.

Ich wäre auch lieber frei und würde gerne so richtig rumwurschteln und selber probieren.

Aber bei der Kompetenzfrage hat da wohl eine nachvollziehbare Korrektur stattgefunden. Sorry!

Meine Meinung nur....

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von 7Fifty
Revace hat geschrieben: 19. Jan 2020 Zum Glück habe ich gerade noch einen frischen Satz classic attack mit Herstellungsdatum Ende 2019 ergattert :)
Wie meinst du das, welches Glück? Bestandsschutz?: nope, imho.

Denn deine Reifenfreigabe ist ab 2020 obsolet. Spätestens bei deinem nächsten HU-Termin hätte der Ing dann wohl gern auch deine (abweichende) Reifengröße in den Zulassungspapieren verewigt gesehen - ungeachtet einer DOT.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von LastMohawk
Nein ist sie nicht.
Liesmal den Gesetzestext komplett durch. Das alles gilt nur ab einer DOT Januar 2020 und nicht für älete Reifen.
Gruß
Der Indianer

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von 7Fifty
Mh... nach meinem Verständnis lese ich das so:

Konstruiertes Beispiel:
Ich fahre mit meinem Töff im Mai 2020 zur HU. Pneus haben eine DOT von 2019.

Der Ing stellt fest: Aha, abweichende Reifengröße als im Zulassungspapier verzeichnet. Da die Reifen aber eine DOT von 2019 haben, darf man ihm "ausnahmsweise" noch eine ältere, eigentlich obsolete Reifenfreigabe aus vergangener Zeit vorlegen, die ihm als Prüfgrundlage dient. Quasi eine Verfahrensvereinfachung in der Übergangsfrist bis 2025, aber keine -abwendung.

Ab 2025 dann unverzüglich und ausschliesslich zum 21er-TÜV mit der geänderten Reifendimension - egal welche DOT aufm Reifen oder Zettel von Reifenherstellern in der Hand.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 19. Jan 2020
von jokotr
Liest sich mal wieder so, als ob Jene, die die Vorschrift gemacht haben, am wenigsten Ahnung haben...……………….
S.

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 20. Jan 2020
von Bambi
… aber die meiste Geld-Gier …
Schöne Grüße, Bambi

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 20. Jan 2020
von WileE
Wo ich das erste mal von der Änderung gehört hatte, dachte ich "Toll, brauch ich an der KTM die metrische Größe gar nicht eintragen, da ich in der ABE 4.00/18 und 4.50/18 stehen habe." aber...! gilt nur für Fahrzeuge die eine EG Zulassung haben. Für alles Alteisen muss der Reifen eingetragen werden!

Hier mal der Link zur Erläuterung vom BMVI

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

So wie ich das verstehe, gilt für Reifen Bj 2019 noch die Reifenfreigabe, ab Reifen Bj 2020 muss er eingetragen werden!

Re: Reifenfreigabe ab 2020

Verfasst: 20. Jan 2020
von scrambler66
Also, für unsere alten stvzo Kisten müssen nun abweichende Reifendimensionen eingetragen werden, auch wenn eine Freigabe vom Reifenhersteller vorliegt - so weit, so schlecht.

Was mich jetzt interessiert: beeinträchtigt die neue Regelung die Möglichkeit, eine andere Reifendimension ohne Reifenbindung einzutragen? Sprich, wird nur das gerade aufgezogene Profil eingetragen und ein anderes in der selben Dimension müßte dann ebenfalls wieder eingetragen werden?

Dabei könnte evt. von Bedeutung sein, ob das betreffende Motorrad eine Reifenbindung hat oder nicht. Mit Reifenbindung geht wohl die pauschale Eintragung einer anderen Dimension nicht mehr (jedenfalls nicht in Südwest - da wurde mir nachträglich die Austragung der Reifenbindung für ungültig erklärt http://forum.nx250.de/viewtopic.php?f=23&t=945).

Bleibt die Frage - geht das wenigstens noch bei Mopeds ohne Reifenbindung?