Seite 2 von 5
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von Hinnerk
moin,
Danke Andy, ja, so kenn ich das auch.
zb beim Einbau einer grösseren Bremse eines neueren Moppeds in ein Ältres.
Ich möchte aber eine kleinere leichtere Bremse, dafür gerne mit reduziertem ZGG (Sozius weg) und evtl auch reduzierter Höchstgeschwindigkeit (kürzere Übersetztung). Kann man ja alles ausrechnen.
Und das möchte ich wenn möglich nicht vom individuellen Gefühl des Prüfers abhängig machen, sondern suche als Vorbereitung, so es denn welche gibt, konkrete Zahlen.
Ich finds seltsam, dass dieser §41/abs4 konkrete Zahlen für Autos/LKW/Busse/wasweissnoch angibt und "Krafträder" explizit ausschliesst.
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von f104wart
Hinnerk hat geschrieben: 1. Sep 2020
Die Frage ist nun, welche Mindestverzögerungswerte muss ein Motorrad nach alter StVZO erreichen?
Oder gabs da schlicht keinen Richtwert ?
Das steht sowohl in der Bremsenrichtlinie nach §29 StVZO als auch in der kopierten Seite aus dem Fachkundebuch:
Es sind z=0,37.
In der Beispielrechnung sind demnach als
Gesamtbremskraft 1554 N gefordert, die sich auf das Vorder- und das Hinterrad aufteilen.
Die wiederrum berechnet sich aus der Betätigungskraft, dem Bremsmoment, den (angenommenen) Reibwerten, der Gesamtmasse des Fahrzeugs einschl. Beladung, der Bauart der Bremse, dem mechanischen und hydraulischen Übersetzungsverhältnis usw usf.
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
Eine offizielle Quelle wirst du nicht finden. Bei den in der StVZO hinterlegten Werten steht immer „ausgenommen Krafträder“, ergo ist das ne Grauzone. Du wirst das wohl mit deinem Prüfer besprechen müssen.
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
Mit dem 1554N (in dem von ihm genannte Paragraphen finde ich dazu leider nichts) hätte eine Harley mit 300kg eine 3 mal geringere Verzögerung wie ein Mopet mit 100kg (Ok, Fahrer müsste man berücksichtigen, aber ihr verdreht sicher was ich meine). Wäre eine sehr fragliche Regelung.
Das geschriebene ist meiner Meinung nach für das Problem nicht anwendbar.
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von Hinnerk
f104wart hat geschrieben: 1. Sep 2020
Hinnerk hat geschrieben: 1. Sep 2020
Die Frage ist nun, welche Mindestverzögerungswerte muss ein Motorrad nach alter StVZO erreichen?
Oder gabs da schlicht keinen Richtwert ?
Das steht sowohl in der Bremsenrichtlinie nach §29 StVZO als auch in der kopierten Seite aus dem Fachkundebuch:
Es sind z=0,37.
In der Beispielrechnung sind demnach als
Gesamtbremskraft 1554 N gefordert, die sich auf das Vorder- und das Hinterrad aufteilen.
Die wiederrum berechnet sich aus der Betätigungskraft, dem Bremsmoment, den (angenommenen) Reibwerten, der Gesamtmasse des Fahrzeugs einschl. Beladung, der Bauart der Bremse, dem mechanischen und hydraulischen Übersetzungsverhältnis usw usf.
moin,
Danke f104wart,
wie gesagt, ich habs durchgelesen, in deinem ersten link steht in der Einleitung:
Die in der Richtlinie vorgegebenen Mindestwerte für Verzögerungen bzw. Abbremsungen entsprechen denen der Richtlinie 2009/40/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/48/EG (EU-weite technische Überwachung).
und bei dem PDF wird auch auf den Wert von 5,8m/s2 verwiesen, der aus einer EU Richtlinie stammt.
ich habs schon gelesen und verstanden, Danke, nur suche ich Werte aus früheren Tagen, 50er, 60er 70er Jahre.
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von Hinnerk
TortugaINC hat geschrieben: 1. Sep 2020
Mit dem 1554N (in dem von ihm genannte Paragraphen finde ich dazu leider nichts) hätte eine Harley mit 300kg eine 3 mal geringere Verzögerung wie ein Mopet mit 100kg (Ok, Fahrer müsste man berücksichtigen, aber ihr verdreht sicher was ich meine). Wäre eine sehr fragliche Regelung.
Abgesehen davon käme man bei 200kg auf ca. 0,8m/s2...
moin,
nene, die benötigte Bremskraft ergibts sich ja aus dem ZGG mit dem multipliziert wurde.
einfach mal die darüberstehende Formel zurückverfolgen, der wert der mich interessiert ist hier "a", hier wurde mit 5,8m/s2 gerechnet.
je schwerer das Mopped ist desto größer muss die aufgewendete Kraft für die geforderte Verzögerung sein, stimmt schon so alles.
Nur suche ich halt den entsprechenden Wert a, die Bremsverzögerung in vor EU Zeiten, genau den Wert der für nicht-Motorräder in §41StVZO mit 5m/s2 angegeben ist , halt für Motorräder....
...alls es den gibt
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von f104wart
Die 1554 N sind die minimal aufzubringende Bremskraft, die sich aus den Parametern in der Beispielrechung im Fachkundebuch ergibt.
Sie errechnen sich aus der Gesamtmasse (im Besipiel 4200 N) und dem Faktor z= 0,37
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von sven
Hinnerk hat geschrieben: 1. Sep 2020
Ich finds seltsam, dass dieser §41/abs4 konkrete Zahlen für Autos/LKW/Busse/wasweissnoch angibt und "Krafträder" explizit ausschliesst.
Keine Ahnung warum das so ist, aber in Ralfs Link steht, daß §29 StVZO
als Mindestbrems
kraft 37% des zulässigen Gesamtgewichts fordert (beide
Bremsen zusammen).
Wenn die gerade noch zulässig schwere Maschine also mit mindestens
3,7 m/s² verzögert, war die Bremskraft im Mittel ein bißchen größer als
verlangt.
Hilft dir das?
Gruß
Sven
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
f104wart hat geschrieben: 1. Sep 2020
Die 1554 N sind die minimal aufzubringende Bremskraft, die sich aus den Parametern in der Beispielrechung im Fachkundebuch ergibt.
Sie errechnen sich aus der Gesamtmasse (im Besipiel 4200 N) und dem Faktor z= 0,37
Ok. Hab nicht alles gelesen. Ich verstehe den Zusammenhang mit fehlenden Verzögerungswert nicht so richtig...
Re: mindest Bremsverzögerung StVZO Motorrad?
Verfasst: 1. Sep 2020
von TortugaINC
Hier der Paragraph:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
Da passt doch irgendwas nicht zusammen...
@Sven: fehlt bei deiner Rechnung nicht noch der Reibwert?