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Re: EWG Betriebserlaubnis

Verfasst: 26. Nov 2020
von Alrik
CB1000 hat geschrieben: 25. Nov 2020Muss der Auspuff also nicht eingetragen werden?
Richtig. Das stimmt aber nur solange, wie der Auspuff genau für dein Fahrzeug gedacht ist, nicht verändert wurde und/oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die sich auf das Thema Geräusche oder Abgasverhalten auswirken (z.B. geänderte Luftfilter).
Kann hier jemand eine verlässliche Antwort geben?
Hiermit erledigt. :)

Re: EWG Betriebserlaubnis

Verfasst: 26. Nov 2020
von CB1000
@Alrik
Besten Dank und Gruß in den schönen ODW.

Re: EWG Betriebserlaubnis

Verfasst: 26. Nov 2020
von Alrik
Gruß zurück ins Schlappeseppelland. :)