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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von hellacooper
TortugaINC hat geschrieben: 14. Dez 2020
Wer die M-Unit abnehmen lassen will, der ist selbst schuld. Solange alle Funktionen gegeben sind, interessiert es doch keine Sau, wie das im Detail passiert.
Sehe ich auch so. Keine schlafenden Hunde wecken! Solange es blinkt/leuchtet, wie es soll, ist es doch gut.
Gruß
André
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von AlteisenMalte
genau SO machen wir das!

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von Kinghariii
Solange alle Funktionen gegeben sind, interessiert es doch keine Sau
dachte ich mir auch. Bitte welcher Prüfer schaut sich mal eben die verbauten elektronischen Komponenten an, wenn noch dazu alle Funktionen gegeben sind

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von f104wart
Jeder, der Ahnung hat und weiß, dass es an einem 70er Jahre Moped noch keinen Bus und keine Taster gegeben hat, und dazu womöglich auch noch das Bremslicht flackert wie ne Stroboskoplampe beim Zündung blitzen.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von BMWfahrerWNSTR
OT
Für was ist solch ein Bauteil eigentlich gut ?
Habe hier zum ersten Mal etwas davon gehört ?
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von f104wart
Dann google doch einfach mal und lies Dir die Beschreibung durch.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von BMWfahrerWNSTR
f104wart hat geschrieben: 14. Dez 2020
Dann google doch einfach mal und lies Dir die Beschreibung durch.
Danke ! Hab’s gefunden, steige trotzdem nicht dahinter
Ich lese einfach mal mit und lerne

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von TortugaINC
f104wart hat geschrieben: 14. Dez 2020
Jeder, der Ahnung hat und weiß, dass es an einem 70er Jahre Moped noch keinen Bus und keine Taster gegeben hat...
Macht es das illegal? Hat deswegen schonmal jemand keinen TÜV bekommen? Was willst du uns sagen Ralf?
Solange alles gemäß Vorschrift funktioniert, gibt es keine Probleme.
Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von f104wart
Ich will Dir gar nichts sagen, Tibor und schon gar nicht mit Dir diskutieren.
Es wurde in den Raum gestellt, dass die Kiste eingetragen werden muss und fertig. Und wenn es Prüfer gibt, wie Heiko, die das Ding kennen und darum wissen, dann werden sie auch danach fragen. Wenn nicht, dann eben nicht. Den Rest muss jeder für sich selbst entscheiden, wie bei allen anderen Eintragungen auch.
BMWfahrerWNSTR hat geschrieben: 14. Dez 2020Danke ! Hab’s gefunden, steige trotzdem nicht dahinter
Na ja, im Grunde ist das ein elektronisches Steuergerät, bei dem Du in Verbindung mit dem M-Button mehrere Kabel durch eine einzige Steuerleitung ersetzen und anstelle von Schaltern Taster einbauen kannst.
Darüber hinaus bietet es noch zahlreiche andere Spielereien.
...ein elektronisches "gadget" (Spielerei) eben. Kann man machen, muss man aber nicht.

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit
Verfasst: 14. Dez 2020
von TortugaINC
Was in den Raum geworden wurde habe ich verstanden Ralf. Was ich noch nicht verstanden habe ist was passieren soll, wenn der Prüfer danach fragt.
Du hast diesbezüglich allenfalls eine Nebelkerze aufgestellt.