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Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 3. Jan 2021
von Troubadix
Ich denke mal schon das der Aufbau der Beleuchtungseinheiten Spiegelsymetrisch erfolgen sollte, extremes Beispiel am Auto hast du 2 verschiedene Rückleuchten dran, einmal Serie einmal LED in Modern, die Bremsleuchten und Blinker befinden sich an 2 Verschieden Positionen innerhalb der Jeweiligen Rückleuchten...
Denke das würde Nachts mit Abstand schon verwirren.
OK, 2 Verschiedene Motorradblinker wären mit Sicherheit unproblematischer da sie sicher ähnlich in ihrer Positionierung wären, beide Situationen wären im Notfall (Notbehelfsreparatur Unfall/Defekt) auch wohl von der Polizei geduldet, eine Dauerlösung würe ich daraus aber nicht machen wollen
Troubadix
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 3. Jan 2021
von LastMohawk
Nun, der Sheriff muss mir dann erstmal zeigen wo das steht, dass der rechte und linke Blinker von der selben Art / Hersteller / Baumuster sein müssen.
Das hat mit Duldung durch den Sheriff nichts zu tun... das regelt bei uns eine Verordnung oder eine EG Bestimmung. Und sowas ist im Gegensatz zur Krümmung einer Salatgurke, nirgens geregelt.
Sieht halt scheiße aus am Solomoped... aber wems gefällt... und hey Didi, auch mit scheiße aussehenden Blinkern.... du bist und bleibst mein Besenfahrzeug
Gruß
Der Indianer
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 3. Jan 2021
von BonsaiDriver
Moin
das schöne an einem Forum ist ja,
es gibt immer mindestens einen der glaubt es zu wissen
und dann gibt es natürlich auch die jenigen die es glauben besser zu wissen...
Ich sage jetzt mal - ich weis es nicht!
Aber im Gesetzestext steht etwas von "paarweise"...
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... 137480,122
OK wenn die Blinker rechts und links recht ähnlich sind wird es wohl auch einem "Schergen" schwer fallen entsprechende Argumente vorzubringen.
Allerdings bestrebe ich eine derartige Diskussion aus dem Weg zu gehen, weil ja meistens die Blinker noch das aller kleinste Problem sind...
Aber eben jeder wie er mag
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 3. Jan 2021
von obelix
BonsaiDriver hat geschrieben: 3. Jan 2021Aber im Gesetzestext steht etwas von "paarweise"...
Genau betrachtet heisst es paarweise, nicht baugleich:-) Letzten Endes dürfte es herzlich worscht sein, ob der links rund und der rechts dreieckig ist.
Blinken musses. Und zugelassen sein (E-Zeichen, Welle). Und ordnungsgemäss angebracht (geometrische Sichtbarkeit, einhalten der vorgeschriebenen Anbaumasse. Über die Optik wollen wir ja nu ned diskutieren:-)
Gruss
Obelix
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 8. Jan 2021
von didi69
mh....
Danke euch...
die Antworten spiegeln meine Suche im Netz wieder...
ich vermute auch das es egal ist.. aber ich vermute auch das es Probleme mit dem ein oder anderem Polizist geben könnte... ;)
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 8. Jan 2021
von karlheinz02
sind es offensichtlich unterschiedliche Blinker, oder einmal original und einmal Nachbau?
Gruß, Karl-Heinz
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 8. Jan 2021
von didi69
die zwei unterschiedlichen Blinker sind noch nicht definiert....
die Frage ergab sich bei der Durchsprache (

) eines Projektes... ;)
Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 8. Jan 2021
von Refused
Ich bin auch gespannt, ob Didi ein Jekill and Hyde Projekt vorhat. Oder bloß einen kaputten Blinker gegen einen am Straßenrand gefundenen austauschen will.
Am Glemseck stand auch mal was zweiseitiges, leider zumindest hinten mit gleichen Blinkern. Vorne finde ich sie gerade gar nicht.

Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 8. Jan 2021
von karlheinz02
Refused hat geschrieben: 8. Jan 2021
Ich bin auch gespannt, ob Didi ein Jekill and Hyde Projekt vorhat....
oder links Guzzi, rechts BMW? Wär mal was anderes

Re: Blinker Rechts Links gleiche Bauart???
Verfasst: 8. Jan 2021
von Refused
karlheinz02 hat geschrieben: 8. Jan 2021
oder links Guzzi, rechts BMW? Wär mal was anderes
Das ist so herrlich bescheuert, dass es jemand umsetzen sollte.
Sollten unterschiedliche Blinker nicht offiziell verboten sein und trotzdem bemängelt werden, könnte man argumentieren, dass die Blinker eh nie gleichzeitig leuchten (vorausgesetzt man hat keine Warnblinkfunktion).