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Re: Geräuschgrenzwerte

Verfasst: 15. Sep 2021
von rocketman34212
Mit dem krummen Rahmen sind wir ja von dem eigentlichen Beitragsthema abgewichen. Thema waren eigentlich die Grenzwerte bei der Geräuschemission. 'Um es einfach zu halten, habe ich einfach den anderen Rahmen genutzt, auch wenn er ein 83er ist, alles umgebaut und bin damit zum TÜV. Vorab, hat geklappt, ich habe den Stempel.

Aber die Louis-Tüten hat er mir nicht eingetragen. Begründung: Wenn er die Eintragung mittels dieser eingeschlagenen Nr. durchführt kann jeder, auch noch so unerfahrene Polizist, ganz einfach die Nr. googeln, und er landet auf der Louis Webseite. Wo ausdrücklich steht, der Auspuff ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Ihm wäre lieber, es stünde gar nichts drauf, dann hätte er einfach die Länge und den Durchmesser eingetragen und alles sei gut. Kann ich sogar verstehen.

Sein Angebot: Bringe mir einen Beleg, dass der Original-Auspuff nicht mehr lieferbar ist, dann mache ich den Eintrag. Als ich das noch vor Ort organisiert habe, ruderte er leider etwas zurück und er riet mir, einfach so zu fahren. Der Mann ist wirklich ok und hat mir ja auch den Stempel gegeben, aber irgendwie ist mir das zu heikel. Es ist nichts eingetragen im Schein, weder offene Luftfilter noch der Auspuff. Bei einer Kontrolle habe ich einfach Bedenken, Stress mit der Polizei zu bekommen oder im Versicherungsfall mit der Versicherung. Er meinte, wenn er andere Scheine als Kopie bekäme und damit Vergleichseintragungen, würde er es zusammen mit dem Schreiben des Honda-Händlers, dass kein Original-Auspuff mehr lieferbar ist, machen. Wenn ihr sowas habt, würde ich mich über eine PN mit Bild des FzS wirklich freuen.

Zudem verstehe ich noch etwas nicht. Es steht nun im Fahrzeugschein, statt wie im alten Brief, 76N/82N die 93P/84E.
Ist das bei Euch allen so? Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle sagte man mir, dies habe mit der Aufhebung der Leistungsbeschränkung zur offenen Version mit 37kw zu tun, die im Jahre 1992 durchgeführt wurde. Das steht auch so im Brief, mit den Werten 93P/84E. Ich habe das immer übersehen. Nochmal: Ist das bei Euch auch so bei offenen CX500?

Re: Geräuschgrenzwerte

Verfasst: 15. Sep 2021
von TortugaINC
Ich würde den Rahmen auch tauschen. Aber eher, weil es schon einiges an Kraft bedarf um den massiven Lenkeinschlag abzufetzten als das durchs Schweißen der Lagersitz noch ovaler geworden wäre, als es durch schweißen ab Werk schon war.

BG

Re: Geräuschgrenzwerte

Verfasst: 15. Sep 2021
von obelix
rocketman34212 hat geschrieben: 15. Sep 2021Aber die Louis-Tüten hat er mir nicht eingetragen. Begründung: Wenn er die Eintragung mittels dieser eingeschlagenen Nr. durchführt kann jeder, auch noch so unerfahrene Polizist, ganz einfach die Nr. googeln, und er landet auf der Louis Webseite. Wo ausdrücklich steht, der Auspuff ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Hmmm... Das ist nun etwas wirr:-) Grundsätzlich - wenn da steht "nicht für den Strassenverkehr zugelassen" heisst das ja noch lange nicht, dass es nicht per Einzelabnahme getüvt werden kann. Das bedeutet lediglich, dass es keine Gutachten/ABE dafür gibt. Ist also eine etwqas fadenscheinige Begründung.

Andererseits nachvollziehbar, denn wenn Du kontrolliert wirst und das Ding sich als Schreihals entpuppt, kann es durchaus passieren, dass jemand hellhörig wird und Nachforschungen anstellt. Und dann hat der Prüfer ein fettes Problem.

Sind eig. die offenen Luffis eingetragen?

Der reguläre, einzig legale Weg wäre, Puff und Luffis zusammen zu prüfen, Standgeräusch und beschleunigte Vorbeifahrt. Wenns dann passt, kann er es ohne Bedenken eintragen und ist safe. Er hat ja die entsprechende Dokumentation und kann die jederzeit vorlegen.

Gruss

Obelix

Re: Geräuschgrenzwerte

Verfasst: 15. Sep 2021
von f104wart
rocketman34212 hat geschrieben: 15. Sep 2021Begründung: Wenn er die Eintragung mittels dieser eingeschlagenen Nr. durchführt kann jeder, auch noch so unerfahrene Polizist, ganz einfach die Nr. googeln, und er landet auf der Louis Webseite. Wo ausdrücklich steht, der Auspuff ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Welchen Grund sollte er denn dazu haben? Wenn er seine Standgeräuschmessung macht und die Lautstärke passt, kannst Du Dir genau so gut einen Blumentopf als Endschalldämpfer an die Krümmer binden. Und dagegen kann er dann auch nichts sagen, wenn der eingetragen ist.


...Die LuFis sind das Problem, nicht die Endschalldämpfer.

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Re: Geräuschgrenzwerte

Verfasst: 15. Sep 2021
von StefanR
Hier was zum Thema "76N/82N die 93P/84E": http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf