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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 11. Okt 2022
von f104wart
pablo99 hat geschrieben: 11. Okt 2022
...haben die behörden gewissen handlungs-spielraum.
Zulassung ist Ländersache und alleine deswegen gibt es Unterschiede je nach Bundesland.
Bensheim liegt in Hessen unweit von Alrik's Wirkungsstätte entfernt. Von daher würde ich als erstes mal seinem Tipp nachgehen und dann schauen, wie sich die Sache entwickelt.
Vielleicht ist Alrik ja sogar behilflich dabei.
Das ganze Gelaber drumherum bringt sowieso nichts.

Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 11. Okt 2022
von ethiopien04
Hallo,
grundsätzich ist alles schon so richtig.
Von der Polizei das Schreiben, daß das Motorrad nicht als gestohlen gemeldet ist.
Versicherung an Eidesstatt das die Papiere verloren sind.
ABER
Wenn Du umbauen willst, mach unbedingt zuerst original TÜV sonst kannst Du folgendes Problem bekommen:
Umbau fertig alles mit TÜV Gutachter besprochen, wegen Auspuff muß eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden.
TÜV Prüfer macht das auf öffentlicher Straße und will ein Nummernschild egal ob rote Nummer oder Kurzzeitzulassung.
Soweit so gut, ABER:
Rote Nummer darf bei uns nicht verliehen werden.
Kurzzeitkennzeichen gibts nur mit TÜV
TÜV gibts nur mit Fahrgeräuschmessung also mit Kurzzeitzulassung
Da beißt sich der Hund in den Schwanz!!
Ich bin 3 Stunden in der Zulassungstelle gesessen, bis der Dienststellenleiter nach Rücksprache mit dem TÜV ein Machtwort gesprochen hat.
Dann war alles kein Probelem mehr § 21 incl. Fahrgeräuschmessung gemacht, neue Papiere bekommen, Motorrad zugelassen.
Viel Glück
Stephan
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 11. Okt 2022
von Alrik
Fahrgeräuschmessung auf der Straße ist schon mal ganz grober Unfug. Und was man da auch nehmen könnte, wäre ein vorläufiges Kennzeichen, kein Kurzzeitkennzeichen.
Aber Ralf hat Recht: Das Gesülze hier bringt überhaupt nichts, wenn die Behörde vor Ort ihre eigenen Ideen hat (so heute mal wieder erlebt mit den Behörden in Frankfurt. Wäre ja auch zu schön, wenn die das auch so machen könnten wie Marburg oder Fulda. Aber nein, das kriegen wir selbst innerhalb eines Bundeslands nicht hin. Deswegen sitz ich abends um halb zehn nach'm Elternabend nochmal dran und schreib das so, wie's den Herren dort genehm ist

).
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 11. Okt 2022
von Scirocco
Alrik hat geschrieben: 11. Okt 2022
Fahrgeräuschmessung auf der Straße ist schon mal ganz grober Unfug. Und was man da auch nehmen könnte, wäre ein vorläufiges Kennzeichen, kein Kurzzeitkennzeichen.
Was bitte ist der Unterschied bei der Nutzung zwischen den beiden Kennzeichen und welche behördlichen/rechtlichen Voraussetzungen sind notwendig zur Erteilung selbiger?
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 11. Okt 2022
von Bambi
Alrik hat geschrieben: 11. Okt 2022
Deswegen sitz ich abends um halb zehn nach'm Elternabend nochmal dran und schreib das so, wie's den Herren dort genehm ist
Hallo Alrik,
das erinnert mich an einen inzwischen pensionierten Krankenversicherungsfachangestellten der auch und sogar oft mit Robin Hood-Attitüde für seine Versicherten deren Härtefall-Anträge so vor-formuliert hat daß man damit was anfangen konnte ...
Anerkennende Grüße, Bambi
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 11. Okt 2022
von Alrik
Scirocco hat geschrieben: 11. Okt 2022Was bitte ist der Unterschied bei der Nutzung zwischen den beiden Kennzeichen und welche behördlichen/rechtlichen Voraussetzungen sind notwendig zur Erteilung selbiger?
Der "Unterschied" ist, dass beides ein Kurzzeitkennzeichen ist.
Aber wenn du keinen gültigen Tüff hast, müsst du den ja irgendwie kriegen können und dann darfst du im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk fahren, solange das im Zusammenhang mit Betriebserlaubnisbegutachtung oder HU steht.
Ich weiß aber aus eigener Erfahrung nicht, wie man das Tante Erna auf der Zulassungsstelle klar macht und ob die da irgendwelche anderen Zettel ausfüllen muss.

Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 12. Okt 2022
von DerSemmeL
Also, dass es für München und Bonn unterschiedliche Maßstäbe gibt, ich habs am mittlerweile eigenen Motorrad erlebt. Die Ausführung dazu, auf der Zulassung, ein paar kennen die Schilderung und den anderen hier, denen erspar ich sie!
Ich drück dem TE mal feste Daumen, dass das einfach klappt!
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 12. Okt 2022
von Weissnix
Meine Zulassungsstelle wollte das der zuletzt angemeldete Besitzer zu seiner Zulassungsstelle geht und neu anfordert....
Den konnte ich über Namen und Wohnort nach 13 Jahren Abmeldung nicht finden....
Also habe ich mir vom Verkäufer einen Kaufvertrag machen lassen, indem steht das ich alle Papiere erhalten habe....
Nun habe ich selbst die Unterlagen verloren, bin mit Kaufvertrag und Rahmennummer und was ich an Daten noch hatte erneut zur Zulassungsstelle.
Die haben sich mit der Zulassungsstelle im anderen Bundesland kurz geschlossen. Anschließend durfte ich die 400km hinfahren, 60 Eur extra zahlen (insgesamt ca 140 Eur + Fahrtkosten+ 1 Tag Urlaub) und habe die Papiere dort erhalten....
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 12. Okt 2022
von Bonde
Ganz schöner Aufwand wegen nem Knicker Rahmen.
Gut ok, nen 86er bekommst du nicht an jeder Ecke.
Aber wenn es dir nicht unbedingt ums BJ geht, würde ich mir einfach irgendeinen mit Papiere holen.
VG
Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?
Verfasst: 12. Okt 2022
von TortugaINC
21er machen, eidesstattliche Erklärung vom Verkäufer oder ggf. Notar (60€) und zulassen. Der Aufwand einen neuen Rahmen zu beschaffen und alles umzubauen ist doch um ein vielfaches größer...