Seite 2 von 3

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von GalosGarage
:bulle:

aber recht hat der dengelmeister. :oldtimer:

das kann für den forenbetreiber übel enden.

das gleiche gilt für fotos.

es gibts anwälte, die nur drauf lauern. :roll: :law:

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von Dengelmeister
GalosGarage hat geschrieben: das kann für den forenbetreiber übel enden.

das gleiche gilt für fotos.

es gibts anwälte, die nur drauf lauern. :roll: :law:
Danke Jürgen,
genau SO ist es!!! .daumen-h1:

Was die Fotos angeht, so gilt das neben den Beitragsfotos auch für die Avatarfotos.
Wir können nur alle User bitten sich peinlichst genau an das Urheberrecht zu halten.

Denn das kann ganz schnell das Ende eines Forums bedeuten und das will ja keiner von uns.


Lieben Gruß
Hans

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von GalosGarage
wobei das verlinken wieder rechtens ist.

ich weiss nicht wie das hier gereglet ist, aber in manchen foren ist es so, das die moderatoren da einen zensus stempel aufdrücken können und das foto entfernen können.

Re: AW: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF

Verfasst: 25. Dez 2013
von Moppedmessi
Ich gebe zu, darüber nicht nachgedacht zu haben. Wenn Seiten wie diese ohne Probleme über ein Suchmaschine gefunden werden, gehe ich davon aus das die Hersteller ihre Anwaltsheere darauf gehetzt haben. Meine Annahme! O.K. ich bin lernfähig und unterlasse zukünftig Hinweise auf andere Seiten.
Viel Spaß noch.

Re: AW: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF

Verfasst: 25. Dez 2013
von Moppedmessi
Ich bin nur via taparalk unterwegs und kann meinen Beitrag nicht mehr ändern. Würde das bitte einer der Mods machen?
Nacht


...... habe fertig Gruß Olli

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von GalosGarage
ich meine, das verlinken stellt kein problem dar.

selber pdf's anbieten auf jedenfall schon, oder kopien von cd's ect. oder handbüchern usw.
die stellen eine verletzung des urheberrechtes dar.

hört sich alles kleinlich an, ich weiss, aber ist leider so.

ist ein sehr ernst zu nehmendes thema u ist auch kein kavaliersdelikt.

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von Kaffeepause
......sehe ich auch so, dass ein verlinken kein Problem darstellen sollte. Denn sonst dürfte man in Foren garnichts mehr verlinken.

zb. Blogs, könnten Fotos mit Copyright erhalten, andere Foren die gegen das Urheberrecht verletzten oder ein
Link nach Kinox.to---- ich denke nicht das der Hinweis strafbar ist oder ein Urheberrecht verletzen würde.

...meine Meinung

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von Dengelmeister
Kaffeepause hat geschrieben:......sehe ich auch so, dass ein verlinken kein Problem darstellen sollte. Denn sonst dürfte man in Foren garnichts mehr verlinken.

zb. Blogs, könnten Fotos mit Copyright erhalten, andere Foren die gegen das Urheberrecht verletzten oder ein
Link nach Kinox.to---- ich denke nicht das der Hinweis strafbar ist oder ein Urheberrecht verletzen würde.

...meine Meinung
Das behauptet ja auch keiner.
Lies bitte meine Beiträge dazu nochmal in Ruhe durch.

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 25. Dez 2013
von Schinder
MoinZ

Aus eigener Erfahrung und beruflicher Notwendigkeit :
(dies ist keine Rechtsberatung)

Verlinkung ist erst mal nicht strafbar.
Es gibt aber natürlich auch Ausnahmen.
Z.B. Verlinkungen auf Seiten, welche zu ungesetzlichen Handlungen aufrufen,
sittenwidrihge Inhalte enthalten oder verbotenen Organisationen.
Also z.B. auf eine Sammlung von WHB-PDFs, wenn auf dieser Seite, die dort
einsehbaren privaten Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke
zum Verkauf oder kostenfreien Download ausdrücklich angeboten werden.
Nicht strafbar ist (z.Zt.) das Zurverfügungstellen zum Zwecke der persönlichen
Weiterbildung privater Personen.

Bilder einbinden nur mit Quellenangabe oder Erlaubniss des Urhebers.
Ausnahmen : Personen und Ereignisse öffentlichen Interesses,
wobei aber wiederum das Urheberrecht zu beachten ist.

Urheberrechtliche geschütze Werke dürfen nicht direkt eingebunden werden,
auch darf man nicht für deren nicht explizit genehmigten Erwerb werben,
Raubkopien anbieten geht schon ma garnicht, das wird auch für den
Forenbetreiber und die Verantwortlichen u.U. recht teuer.

Wohl aber darf man ein Originalwerk oder dessen Sicherungskopie
für Zwecke persönlicher privater Information oder Weiterbildung
leihweise zur Verfügung stellen.
Man muss bei der Sicherungskopie aber auf das Copyright hinweisen.
:grinsen1:




Gruss, Jochen !

Re: Reparaturanleitungen und Betriebsanleitungen in PDF Form

Verfasst: 26. Dez 2013
von Zetti
Um gänzlich allem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte die Frage in einem Forum nach solchen Material eher so lauten:

Suche Wirklich Hübsche Blondine die Deutsch spricht und mir in der Werkstatt mal so richtig zur Hand gehen kann! :grin: