Re: Fehlender KFZ Brief
Verfasst: 6. Mai 2025
....stimmt schon zippi. Wenn man so vorgeht sollte man sich aber auch wirklich sicher sein, dass der Verkäufer auch tatsächlich "Verfügungsgewalt" über das Fahrzeug hatte, sprich dass Er auch wirklich der Eigentümer war.
Der Mann beim TÜV erzählte mir dass gerade bei Autos im Zusammenhang mit §21 das immer wieder mal nicht so ist.
Wenn dann in deiner eidesstattlichen Erklärung falsche Angaben gemacht hast, wirds etwas unangenehm.
Der Mann beim TÜV erzählte mir dass gerade bei Autos im Zusammenhang mit §21 das immer wieder mal nicht so ist.
Wenn dann in deiner eidesstattlichen Erklärung falsche Angaben gemacht hast, wirds etwas unangenehm.