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Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 10. Jan 2026
von Mopedjupp
grumbern hat geschrieben: 10. Jan 2026 Dann verkauft man kein Fahrzeug, sondern einen Ersatzrahmen inklusive der Anbauteile :mrgreen:
Oder aber z.B. "Yamaha RD 250 in Teilen" verkauft! :mrgreen:

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 10. Jan 2026
von michaelw
Ralf:
..Bis jetzt ist überhaupt noch nichts entschieden...

Wenn ich den Beitrag im Oldtimer-Magazin richtig gelesen habe, ist die Sache endgültig vom Tisch. Kommt nix.
Alles Sturm im Wasserglas.

Allerdings ist die Krux der jährlichen HU bei Fahrzeugen alter als 10 Jahre HU noch in der Schwebe.
Da wird es spannend. Das würde über 20 Mio Fahrzeuge in Deutschland betreffen. :rockout:

Also, locker durch die Hose atmen... :salute:

Grüße aus dem kalten Oberbayern
Michael

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 10. Jan 2026
von Stolle1989
michaelw hat geschrieben: 10. Jan 2026 Allerdings ist die Krux der jährlichen HU bei Fahrzeugen alter als 10 Jahre HU noch in der Schwebe.
Da wird es spannend. Das würde über 20 Mio Fahrzeuge in Deutschland betreffen. :rockout:
Dann wird halt bei den Motorrädern mit denen keine großen Touren gefahren noch mehr überzogen als eh schon. Bis 8 Monate ist ja eh erstmal kein Drama aber bei den Kisten mit denen ich lediglich meine Feierabendrunden fahre juckt mich das Thema nicht sonderlich.

Mit der 996 haben Sie mich mal mit 26 Monate drüber angehalten, war mit 100€ noch vertretbar.

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 10. Jan 2026
von Scirocco
In Holland brauchen amtlich anerkannte Ü50 Oldtimer (Motorräder?) seit dem 1. Januar 2021 nur noch einmal final zum TÜV und sind dann von weiteren Prüfung befreit, sowie Ü40 KFZ Steuerbefreit. .daumen-h1: .daumen-h1: .daumen-h1:
Nur in DE muss Kulturgut weiterhin teuer bezahlt werden... :banghead: :banghead: :banghead:

https://sclrotterdam.com/de/nachrichten ... v-befreit/

https://oldtimer-markt.de/aktuell/nachr ... r-oldtimer

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 10. Jan 2026
von BlackDog
f104wart hat geschrieben: 10. Jan 2026 Lennart, es geht doch gar nicht um die HU, es geht doch um ganz was anderes.

Warum soll denn ein Auto, das hierzulande aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr instandgesetzt wird, nicht in ein Land verkauft werden dürfen, in dem die Arbeitskraft billiger ist und ganz andere wirtschaftliche Maßstäbe gelten?

.....
Sehr gut geschrieben :clap:

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 10. Jan 2026
von Bambi
Hallo zusammen,
ich bin - eigentlich schon immer - mit der Überziehung relativ großzügig gewesen. Problematisch wird es ab dem neunten Monat. Nicht wegen das Geld sondern wegen dem Punkt ... Da die Schwelle bis zum Pappen-, ach nee, Karten-Entzug inzwischen deutlich abgesenkt ist bekomme ich dann doch ein wenig kalte Füsse. Da bleibe ich lieber auf oder ganz nahe bei Null!
(Bei der aktuellen Salz-Situation fahre ich mit der nach 45 Jahren immer noch picco-bello dastehenden GN 400 bestimmt nicht hin nachdem ich es im September tatsächlich verstolpert habe. Im März/April wird's dann wieder gehen - gerade noch rechtzeitig.)
Schöne Grüße, Bambi

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 11. Jan 2026
von DonStefano
Hi Bambi,
willst Du die GN denn verkaufen? Darum geht es doch hier...
...ausserdem könntest Du sie doch zum Wunschtermin alternativ in den Transporter schieben und hinfahren.
Vorausgesetzt, der Transporter hat TÜV. :grinsen1:

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 11. Jan 2026
von Bambi
Nein Don,
will ich nicht! Ich bezog mich lediglich auf die vorherigen Aussagen zum Thema 'Hauptuntersuchung überziehen'. Wie angedeutet mache ich einfach zum bereits genannten Zeitpunkt einen Termin unten in Linz beim TÜV und muss dann nur den Berg runter rollern. Mit Termin in der Tasche kein Problem.
Zurück zum 'Verkaufen ohne HU' und schöne Grüße, Bambi

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 11. Jan 2026
von Mopedjupp
Alljährlicher TÜV für Kraftfahrzeuge die älter als 10 Jahre sind, ist vom Tisch!
So steht's in der "Oldtimer Praxis", allerdings beim Autoverkaufsverbot ohne TÜV steht: "Die neue EU Altfahrzeugverortnung sieht vor, dass beim Verkauf eines Gebrauchtwagens nachzuweisen ist, dass es sich nicht um ein Schrottfahrzeug handelt!
Der Nachweis kann auf 2 Arten erbracht werden: entweder mit einer neuen HU, oder mit einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über den Zustand eines Fahrzeugs.
Ohne eines dieser Dokumente ist es nicht mehr möglich, ein KFZ um - oder abzumelden oder ins Ausland zu exportieren.
Die Regelung gilt für Online - Verkäufe oder Gewerbetreibende.
Private Verkäufer sind zwar von der Pflicht ausgenommen - aber nur, wenn sie nicht online inserieren!"

Dort steht zwar Gebrauchtwagen nicht Motorrad, aber ich denke es gilt wie immer "nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!"

Gruß Reinhold

Re: Motorrad verkaufen ohne HU

Verfasst: 11. Jan 2026
von Stolle1989
Es geht ja um den Verkauf?
Was ist wenn man es verschenkt und die andere Person einem einfach so Geld gibt.
Nen Vertrag brauch ich eh nicht, bzw wäre mir egal was da drin steht und wann der "offiziell" ausgestellt wurde.