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Re: Kann das sein?

Verfasst: 28. Jan 2026
von grumbern
:lachen1:
Na, da kann man ja ein Auge zudrücken :wink:

Re: Kann das sein?

Verfasst: 28. Jan 2026
von olofjosefsson
Ist mir letztes Jahr auch passiert.
Bei mir hatte die Versicherung vor 6 Jahren den Vertrag von dem angemeldeten Fahrzeug auf ein neues Fahrzeug abgezogen. Weder Strassenverkehrsamt noch Versicherung haben das gemerkt und ich erst als ich letztes Jahr das KFZ ummelden wollte.
Mann sollte wohl ab und an prüfen ob man auch Rechnungen bezahlt :unbekannt:

Re: Kann das sein?

Verfasst: 28. Jan 2026
von DonStefano
Kann man so stehen lassen...

Re: Kann das sein?

Verfasst: 28. Jan 2026
von Palzwerk
Hab mal beim Versicherungsvertreter meines geringsten Misstrauens nachgefragt. Die vorläufige Deckung über die EVB gilt solange, bis der Betrag eingefordert wird (Rechnung). Wird dann innerhalb der Zahlungsfrist keine Kohle eingeht bekommt die Zulassungsstelle Info und leitet gegebenfalls die Zwangsstilllegung ein. In deinem Fall hast Du ja nie eine Rechnung bekommen, also gilt die Vorläufige Deckung. Theoretisch könnte die Versicherung die Prämien seit Vertragsbeginn nachfordern. Anscheinend wollten sie die Peinlichkeit nicht auf die Spitze treiben. Also freue dich über die gesparte Prämie und die Tatsache, dass Du nicht ohne Versicherung gefahren bist.