Seite 2 von 3

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 10. Mär 2014
von AtomicCafe
Naja es ist schon ein Unterschied, ob ich jemanden schupse, der fällt hin und bricht sich ne Rippe, oder ob ich ihm so eine in die Rippen haue das sie brechen. Bei ersterem war es nicht unbedingt Absicht ihn ernsthaft zu verletzen, bei letzterem schon. Vielleicht konnte der Autofahrer ja glaubhaft machen das er niemanden verletzen wollte … steht halt nix genaues in der Meldung.
Noch mal, ich will das nicht runter spielen oder jemanden in Schutz nehmen, aber aus so ner Meldung gleich so nen Aufreger zu machen kommt mir auch seltsam vor.

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 10. Mär 2014
von f104wart
Was die Art der Körperverletzung angeht, kann ich die Argumentation des Gerichts noch nachvollziehen. Was aber ist mit der Vorsätzlichkeit, des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr und die bewusst herbeigeführte Benutzung des PKW als "Waffe"? ...und hat der Autofahrer nicht größere Verletzungen des Motorradfahrers oder gar dessen Tod billigend in Kauf genommen?

...Also ICH habe den Glauben an unsere Rechtsprechung schon lange verloren !!

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von scheffi
fangfrage: wie würde es denn aussehen, wenn ein motorradfahrer absichtlich einen radfahrer rammen würde (beispielsweise wenn einem mal die sicherung durchgeht, wenn ein rennradfahrer sich auf der straße dämlich verhält)...

wäre das nicht dasselbe? die verletzung würde nicht durch das rammen entstehen, sondern durch den anschließenden sturz...

wäre dasselbe in grün?

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von f104wart
scheffi hat geschrieben: ...wäre dasselbe in grün?
...und auch dann wäre das Urteil in gleicher Weise zu hinterfragen.

Das hat auch nichts mit einer "Fangfrage" zu tun, sondern ist allenfalls ein Vergleich.

Es geht hier ja letztendlich nicht um die Frage, ob es ein Autofahrer war, sondern um den Sachverhalt und die Bewertung des Vergehens als solches.

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von scheffi
schon richtig. ich meinte auch, dass man das nicht nur durch die motorradfahrerbrille betrachten soll, sondern "neutral". ich bin völlig bei dir, wenn´s um die bewertung als solche geht.

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von lemmiluchs
ich bleib dabei :...

sobald jemand durch sein handeln, ob durch sichselbst oder durch zuhilfenahme von geräten, fahrzeugen, waffen, in kauf nimmt, dass jemand anderen schaden zugefügt wird....
da gibt es nichts zu hinterfragen..

die verletzung ist vorprogramiert..der vorsatz ist sowieso da..
und wenn ich dann die aufschlüsselungen der rechtlichen auslegungen lese, wird mir schlecht...

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von scheffi
da geb´ ich dir völlig recht. normalerweise muß der gesetzgeber da tätig werden...

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von f104wart
scheffi hat geschrieben:... normalerweise muß der gesetzgeber da tätig werden...
Sorry, aber das sehe ich jetzt nicht so.

Man sollte der Gerechtigkeit halber die Sache nicht emotional, sondern ganz objektiv betrachten.

Vor dem Bundesgerichtshof ging es hier lediglich um die Art der Körperverletzung, nicht um das, was in Tateinheit mit dieser erfolgte und nicht um das Strafmass als solches.

Wir haben keine Information darüber, wie das Gericht die restlichen Punkte bewertet hat. Ich kann mir NICHT vorstellen, dass der Unfallverursacher nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt wurde.


...Gleichzeitig aber ist das wieder mal ein sehr plastisches Beispiel dafür, wie durch eine polarisierte und einseitige Berichterstattung in den Medien Stimmung gemacht, Meinungen gebildet und "Urteile" gefällt werden.

DAS sollte uns noch vielmehr zu Bedenken geben!! :oldtimer:

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von AtomicCafe
Wenn man das Aktenzeichen, das unten im Artikel steht, sucht, dann findet man Infos direkt vom Bundesgerichtshof:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 3&nr=66598

Man muss sich keine Sorgen machen, dass der Täter mit einer Ermahnung davon kommt, wie es der Welt (Springerpresse :wink: ) Artikel vielleicht erscheinen lässt. Der Bundesgerichtshof legt die Strafe auch nicht fest, das geht zurück ans Landgericht, und wie ich obern schon schrieb, auch einfach Körperverletzung ist (zum Glück) kein Kavaliersdelikt.

lg
matze

Re: das Letzte !!! Autofahrer fein raus !!!

Verfasst: 11. Mär 2014
von lemmiluchs
so..denke wir sind alle durch ? :-)