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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 8. Mär 2013
von Bonnyfatius
Immer noch interessant !!! :grin:

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 14. Mär 2013
von harde
Hallo Leute
...gibt es etwas Neues in Sachen Radabdeckung/Kotflügel?
Will meinen hinteren Kotflügel auch in die ewigen Jagdgründe verabschieden und Nr.-Tafel und Licht direkt unter dem Höcker anbringen.
Gruß
harde

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 14. Mär 2013
von Zetti
harde hat geschrieben:Hallo Leute
...gibt es etwas Neues in Sachen Radabdeckung/Kotflügel?
Will meinen hinteren Kotflügel auch in die ewigen Jagdgründe verabschieden und Nr.-Tafel und Licht direkt unter dem Höcker anbringen.
Gruß
harde
Das wird wohl kein Problem sein, da der Originale Kennzeichenhalter und das wenn man es noch so nennen darf „Schutzblech“ bei neueren Bikes das erste ist was abgebaut wird! :cool:
Ich habe es natürlich an meiner Zett 1000 auch gemacht und ich kenne keinen der damit Probleme beim TÜV bekommen hat.

Gruß Uwe

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 16. Mär 2013
von Jan

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 22. Mär 2013
von zitz
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Da steht unter Radabdeckung:
"für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben"

Das ist doch die Aussage, auf die wir alle so scharf waren, oder etwa nicht?

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 22. Mär 2013
von 7StarMantis
Moin,

grundsätzlich schon, aber das impliziert, dass es Auslegungssache des Prüfers ist, würde ich meinen.
Andererseits kann man sich ja bei den Streetfightern ja mal anschauen, wie das dann so ausgelegt wird :)

Gruß
Dominik

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 22. Mär 2013
von FEZE
Meine Erfahrung:

Habe mit dem Graukittel meines Vertrauens und wollte mal wissen wie breit denn der vordere Kotflügel sein müsse.

Antwort: Fahrspurbreite im Gradeauslauf!

Das ist wenn man nicht grad en Platten hat max 20mm, habe also alles unnötige weggedremelt.
Ähnlich wird es sich wohl mit hinten verhalten, fragt mal nach.

Son Dingen macht aber auch ein bisschen Sinn, zumindest vorne.
900km im Regen und den Kopp immer zur Seite damit der feine Gischtstrahl nicht direkt in die Nase stäubt :mrgreen:
Hatte hinterher en Aquarium im Scheinwerfer, da hätt en Goldfisch seinen freischwimmer machen können.
Und hinten sauts Dir die Karre voll ein :friendlyass:

DE BESCHNIBBELTE
FEZE

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 25. Mär 2013
von theTon~
Kann mir das mit den Mindestmaßen bitte mal jemand erklären? Bei älteren Motorrädern, die nicht nach den EG-Richtlinien zugelassen wurden, heißt es ja:

für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt)

Welche Achsmitte meinen die denn? Hinten vermutlich 150mm länger als die Y-Achse (senkrecht) oder?
Und wie meinen die das vorne? :?

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 25. Mär 2013
von BigChrisXXL
Etwas aktuelleres habe ich auch nicht, nur das hier. Aber auch sehr interessant!!
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Oooh, ist der selbe link wie oben........

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Verfasst: 25. Mär 2013
von triplesmart
Ja, das Ding mit der StZVo und den EG Bestimmungen ist wirklich ein interresanntes Thema. Manchmal geht "Rosinenpicken" - bei mir konkret bei der Hinterradabdeckung. Rizoma Kennzeichenhalter + Nummernschild und gut war. Ich persönlich glaube dass man die TÜV-Prüfer mit leicht übertriebenen Rückstrahlern blenden kann :grinsen1:

Manchmal nicht, bei mit waren es die Lichter. Da wurden wahre Wälzer gewälzt und dann "nee, hier is Rosinenpicken nich". Entweder EG oder StZVO (Es ging um diese Blink/Rücklicht/Bremskombination in den Blinkern in Kombi mit Frontscheinwerfer ausserhalb der Fz. Mitte.)

Ich denke wir sollten mal ein bisschen dankbar den Herstellern und der Zubehörindustrie sein, die da wohl eine Menge bewegt/gelobbyt haben, wenn ich an den K(r)ampf mit dem TÜV in den 80ern denke - eine ganz andere Welt.
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