Obelix, sorry aber da scheint ein einzelner Beamter oder eine kleine Gruppe völlig aus dem Ruder zu laufen und will sich irgendwie wichtig tun, vielleicht liegt auch ein Streit mit einer Prüforganisation zugrunde, die nun via die Kunden eingeschüchtert werden soll. "... nicht nachvollziehbar, ob sie an zugelassenen Prüforten durchgeführt wurden." ist ja schon ein seeehr skurille Begründung. Welche Behörde war denn der Absender des Schreibens?
Was dem TÜV-Prüfer "tatsächlich passiert" ist, weisst du doch nur aus dessen Schilderungen, oder bist du das selbst?
Dass er Schrauben-Drehmomente o.ä. nachprüfen müsse, ist einfach grober Unsinn.
Geh bitte davon aus, dass manche dieser Leute keine Chance auslassen, ihre Kunden einzuschüchtern und sich (daran) aufzubauen, und so einen hast du getroffen. Vielleicht ist er ein streitlustiger Typ und fährt so eine Schiene auch mit den Behörden, und hat daher die o.g. Reaktion provoziert.
Schaust du Grafikinfo, dann landest in dem Beitrag, aus dem das Bild des Schreibens stammt.
Da läuft kein Beamter aus dem Ruder, das ist einfach so. Geh am besten zu Deinem TÜV vor Ort und frag dort mal nach, mir glaubst ja ofensichtlich ned...
Der Prüfer, dem das passiert ist, ist ein sehr guter Prüfer. Sehr offen und sachverständig. Bei dem lasse nicht nur ich prüfen, der hat so gut wie alle Fahrzeuge aus unserem Dunstkreis abgenommen, also nix mit "Kunden" einschüchtern. Das gibt es auch so gar nicht, wozu auch? Wenn ein Prüfer was ned machen will, macht er es ned. Und schon ist die Geschichte von Tisch, der muss niemand einschüchtern...
So oder so, wir leben in einem Rechtsstaat, muss man leider dran erinnern, wenn man solche Geschichten hört.
Bei einem solchen Fall würde ich erstmal zum Anwalt gehen, weiterhin die Presse einschalten, also offenen Brief an Reg.präsidenten und einschlägige Zeitungen.
Der Anwalt kommt dann vor lauter Lachen ned zum Schlafen:-) Hast sowas im Briefkasten, reitest Du vor, Punkt. Das mit dem Rechtstaat lass ich jetzt mal völlig unkommentiert:-)
Was hat das mit den Lackkleidern von Autos in Nachbar-Ländern zu tun? Sollte es da eine Schönheits-Pflicht geben oder wie? Was hat das mit Prüfern/Gutachtern zu tun? Viel Gerüchte, wenig Kakao.
Nix, damit sollte nur verdeutlicht werden, dass es gut ist, nach der Technik zu schauen und eben ned alles zu tolerieren. Zuvor hab ich ja geschrieben, dass wir in D eben immer neidisch auf die"schönen" Umbauten in anderen Länder sind. Aber drunter sitzt eben oft lebensgefährlicher Pfusch. Ne Schönheitspflicht gibt es sicher ned - dort, bei uns schon. Versuch mal ne H-Zulassung zu bekommen, wenn die Kiste ned gepflegt ist:-) Naja, anderes Thema...
Ich hab hier lediglich Fakten aufgezählt, mehr ned. Und wenn du das nicht glaubst - kann ich damit leben.
Ich beende den Disput für mich hiermit. Die Fakten liegen offen, damit kann jeder machen, was er für richtig hält.
Gruss
Obelix
P.S.:
Nur noch kurz zu Deiner These, dass ein TÜV-Prüfer nicht in der Haftung steht, hier ein kleiner Auszug den ich im Web gefunden habe. Verfasser ist ein Regierungsamtsrat des Regierungspräsidiums der Oberpfalz, Regensburg - sinngemäss anzuwenden auch auf Abnahmen von Umbauten:
Zitat: Der Prüfer wird im Rahmen der Untersuchungen nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses, sondern hoheitlich tätig. Die regelmäßige Kontrolle der Fahrzeuge durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (oder durch eine Kfz-Werkstätte) ist im Interesse der Öffentlichkeit zur Abwehr der von einem Fahrzeug für die Allgemeinheit ausgehenden besonderen Gefahren angeordnet. Es handelt sich um eine polizeiliche Überwachungstätigkeit und nicht um die bloße Übernahme einer dem Halter auferlegten Pflicht, im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit durch periodische Überprüfungen seines Fahrzeugs für dessen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Prüfplaketten und Prüfbescheinigungen erteilen die jeweiligen Prüfer. Verstöße gegen die Untersuchungspflichten sind bußgeldbewehrt, und zwar für Prüfer und Kfz-Halter. Aufgrund dieser hoheitlichen Tätigkeit sind eventuelle Schadensersatzansprüche aus Fehlern bei solchen Untersuchungen im Wege der Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG zu verfolgen. Für Amtspflichtverletzungen haftet das jeweilige Bundesland, das dem Prüfer die Anerkennung erteilt hat. /Zitat