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Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 23. Sep 2014
von Alrik
Fahrwerk am Auto ist Standardkram, solang da nix schleift und die Papiere zueinanderpassen, trägt dir das jeder ein.
Aber beim Mopped am Auspuff und an den Lufis was ändern ist halt ne andere Nummer, da geht's halt ums Geräuschverhalten.
Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 23. Sep 2014
von Dan
Wende Dich mal an TÜV in Norderstedt/Glashütte und frag nach Herrn Timm
Um ne Fahrgeräuschmessung wirste aber wohl nicht umhinkommen.
Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 23. Sep 2014
von EnJay
Eventuell solltest du ihm das am besten per PN schicken. Öffentlich die Namen nennen ist eher ungeschickt, da den Leuten dann schnell mal auf die Finger geklopft wird... und das wollen wir glaub ich alle nicht.
PS: Klar ist das mit dem Auto was anderes. War jetzt auch nur so gesagt. Aber einfach ist das da auch nicht, da es ne Richtline gibt die sagt, dass man am besten min 11cm Bodenfreiheit haben sollte...
Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 23. Sep 2014
von Dan
Ich habe dich nicht gesagt, dass dort etwas halbgares eingetragen wird. Im Gegenteil, die dort vorgestellten Umbauten sollten Hand und Fuss haben und wenn was beanstandet wird sollte man es beheben und nicht lange rumdiskutieren.
Wenn du dich mit Motorradumbauten an die Zentrale des TÜV Norderstedt wendest wirst Du an Herrn Timm verwiesen
Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 6. Okt 2014
von derFuchs
Ich sehe das genauso. Was nützt einem eine Eintragung, die im nächsten Bundesland bzw. beim nächsten Tüv-Besuch wieder kassiert wird?
Wenn es grundsätzlich aufgrund des Baujahres machbar ist, hat man zumindest einen Ansatz.
Ich werd da mal nachfragen, dankje für den Tipp
Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 6. Okt 2014
von MichaelZ750Twin
Hi Männer,
zu diesem Thema gibt es noch ein Kuriosum und man muß die zeitliche Reihenfolge beachten !
An zwei meiner Moppeds (Bj. 1976 und 1982) habe ich K+Ns und geänderte Auspuffanlagen.
Die Endtöpfe sind soweit strassentauglich und halten auch einer Fahrgeräuschmessung stand.
Die K+Ns werden bei diesen Baujahren einfach per Standgeräuschmessung (halbe Nenndrehzahl, aber keine Last) gemessen und sind dabei unauffällig.
Die K+Ns ergeben bei Fahrgeräuschmessungen aber ziemlich laute Werte und können sogar die Grenzwerte (knapp) überschreiten.
So dreist es klingen mag, aber zuerst nur den Auspuff per Fahrgeräuschmessung und anschließend separat die K+Ns per Standgeräuschmessung eintragen zu lassen ist legal. Damit sind sowohl Auspuff als auch K+Ns eingetragen und man hat bei TÜV-Vorführungen und in Polizeikontrollen inkl. Standgeräuschmessung keinen Ärger.
Man bewegt sich damit am Rande der Legalität und eine Fahrgeräuschmessung meines Moppeds mit K+Ns und geändertem Auspuff wurde vom TÜV-Prüfer als grenzwertig, aber gerade noch vertretbar kommentiert.
Ich sehe das so:
Ein lauter (unzureichend gedämpfter) Auspuff ist immer laut, aber die Geräuschentwicklung der K+Ns hat man wortwörtlich selber in der Hand, sprich am Gasgriff.
Man kann mit K+Ns auch nachts durch eine Tempo 30 Zone fahren, ohne die Anwohner zu wecken ;-)
Mit voll geöffnetem Gashahn auf der einsamen Landstrasse zu beschleunigen hört sich auch gut an, zumindest in meinen Ohren.
Einzige Ausnahme sind Tunnel! Ich kann der Klangkulisse einfach nicht widerstehen ;-)
Da durchzufahren und zwischendrin das Gas mal richtig aufzureissen, das ist wie Musik machen:-)))
Ok, ist dann wohl eher Heavy Metal als Kuschelrock.
Re: AW: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 6. Okt 2014
von Alrik
MichaelZ750Twin hat geschrieben:So dreist es klingen mag, aber zuerst nur den Auspuff per Fahrgeräuschmessung und anschließend separat die K+Ns per Standgeräuschmessung eintragen zu lassen ist legal.
Nein.
Re: AW: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 6. Okt 2014
von obelix
Alrik hat geschrieben:MichaelZ750Twin hat geschrieben:So dreist es klingen mag, aber zuerst nur den Auspuff per Fahrgeräuschmessung und anschließend separat die K+Ns per Standgeräuschmessung eintragen zu lassen ist legal.
Nein.
:-)

Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 7. Okt 2014
von MichaelZ750Twin
Hi Alrik,
ich meine mit legal den jeweiligen Prüfungsvorgang und das damit erzielte Ergebnis der Eintragung als solches.
Das ist sozusagen die "Rache des kleinen Mannes" !
Das Endergebnis wiederum kann illegal sein, da hast du wohl recht mit deinem Nein ;-)
Es kann aber auch legal sein, wie meine Fahrgeräuschmessung gezeigt hat.
Da waren die K+Ns schon drauf und eingetragen und dann mußte wegen dem neuen Auspuff die Fahrgeräuschmessung von Auspuff samt K+Ns gemeinsam gemacht werden. Bestanden !
Re: K&N-Luftfilter eintragungsfähig?
Verfasst: 23. Okt 2014
von nicoalling
@MichaelZ750Twin: kannst du mir die Verordnung nennen nach der die K+N Filter per Standgeräuschmessung eingetragen werden können? Mir hat der TüV gesagt, dass ich eine Fahrgeräuschmessung machen muss - was natürlich viel teurer ist.
Mein Auspuff ist bereits eingetragen - interessanterweise damals mit Standgeräuschmessung. Baujahr bei mir ist auch 82