Re: Lenkerschloss für Tüv
Verfasst: 23. Sep 2014
Ich geh' mal davon aus, dass das Schloß nicht abgeschlossen ist, oder? Wenn ja dann ist das ausbauen und wechseln wirklich kein Hexenwerk. Das habe ich auch schon ein paar mal gemacht - ohne besondere Hilfsmittel. Musst nur diesen Dorn, der den Deckel festhält rauswriggeln.
Für meine XS habe ich allerdings tatsächlich so eine widerrufliche Genehmigung nach §70 StVZO. Die besagt, dass ich trotz Abweichung von §38a StVZO die Fuhre auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen darf solange ich eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung als loses Zubehör mitführe. :-) So ist das auch eingetragen (Bügelschloß). Das muss dann allerdings auch der Versicherung so mitgeteilt werden (steht in der Ausnahmegenehmigung).
Viel Erfolg,
Björn
Für meine XS habe ich allerdings tatsächlich so eine widerrufliche Genehmigung nach §70 StVZO. Die besagt, dass ich trotz Abweichung von §38a StVZO die Fuhre auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen darf solange ich eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung als loses Zubehör mitführe. :-) So ist das auch eingetragen (Bügelschloß). Das muss dann allerdings auch der Versicherung so mitgeteilt werden (steht in der Ausnahmegenehmigung).
Viel Erfolg,
Björn