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Re: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 23. Sep 2014
von nomad
Ich geh' mal davon aus, dass das Schloß nicht abgeschlossen ist, oder? Wenn ja dann ist das ausbauen und wechseln wirklich kein Hexenwerk. Das habe ich auch schon ein paar mal gemacht - ohne besondere Hilfsmittel. Musst nur diesen Dorn, der den Deckel festhält rauswriggeln.
Für meine XS habe ich allerdings tatsächlich so eine widerrufliche Genehmigung nach §70 StVZO. Die besagt, dass ich trotz Abweichung von §38a StVZO die Fuhre auf öffentlichen Straßen in Betrieb nehmen darf solange ich eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung als loses Zubehör mitführe. :-) So ist das auch eingetragen (Bügelschloß). Das muss dann allerdings auch der Versicherung so mitgeteilt werden (steht in der Ausnahmegenehmigung).

Viel Erfolg,
Björn

Re: AW: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von Alrik
... und nur so isses korrekt und wasserdicht.

Re: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von Thom
Ich bin ja schon sehr tolerant in der Auslegung der Vorschriften, aber dort, wo ein Schloss vorhanden ist und der Besitzer nur zu faul ist, das auszubohren, würde ich auch kein loses Schloss eintragen.

Re: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von MadMac
So seh ich das auch .daumen-h1:

Re: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von schraubnix
Hallo zusammen

Das war aber n Pingeliger Tüv-Onkel

Bei meiner GL is das Schloss defekt , Schlüssel ist vorhanden , hab ich aber nie dabei ... weil halt das Schloss defekt ist .

Bekam trotzdem Tüv ...mit geringem Mangel .

Gruss

Uli

Re: AW: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von Alrik
Das war dann aber ne Untersuchung vorm 01.07.2012. ;)

Re: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von schraubnix
tüvbericht.jpg
:wink:

Gruss

Uli

Re: AW: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von Alrik
Oh, den hab ich noch gar nicht benutzt. Danke für den Tip. ;)

Re: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von schraubnix
?

Re: AW: Lenkerschloss für Tüv

Verfasst: 24. Sep 2014
von Alrik
Den Mangel kannte ich so nicht. Aus'm Bauch hätt ich gesagt, dass alle Mängel zum Thema "Sicherung" gegen unbefugte Benutzung" erhebliche Mängel sind. Liegt aber auch daran, dass man aus der Kategorie normalerweise nur den "Lenkschloss ohne Funktion" oder "Lenkschloss rastet mit Zündschlüssel ein" beim Auto braucht.