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Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 11. Nov 2014
von Alrik
Ab 01.04.2015 isses Fakt.

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 11. Nov 2014
von ST1100
Ich sags ja nur ungern, aber ne richtige Petition muss schriftlich oder als ePetition eingereicht werden.

Ich hab das komplette Verfahren selbst grad hinter mir.
Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger.
Eingereicht Anfang Januar 14, abgelehnt von Deutschen Bundestag am 16. Oktober :(

Wer macht das denn bei OpenPetition ?

Tom

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 23. Nov 2014
von DonMartin

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 23. Nov 2014
von Alrik
Schön und gut, aber wie ich oben schon schrieb: Der Teil der FZV-Änderung, über den wir hier reden, tritt am 01.04.2015 in Kraft. Das is beschlossen, nicht in Planung.

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 1. Sep 2015
von Troubadix
Heute Morgen lag folgende Info bei mir (und wohl auch allen anderen) die Online gezeichnet haben.

Betreff: Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger



Der Petitionsausschuss des Bundestages hat hat nur die 767 Papier-Unterschriften der 85 Sammelbögen anerkannt. Somit hat der Petitionsausschuß 36854 Online-Unterschriften ignoriert. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte gerne an den Bundestag.

Da dort lt. Aussage des Petitionsausschusses generell nur handschriftliche Unterschriften (auch digitalisiert hochgeladen und in Kopie) gewertet werden, ist m.E. auch zu hinterfragen, welchen Sinn dann Online-Unterschriften generell noch ergeben sollen.

Vielleicht sollte OpenPetition dazu Stellung nehmen. Eine Anfrage meinerseits dazu blieb unbeantwortet.

Ich dachte bisher das die ONLINEPETITIONEN Rechtlich abgesichert sind, oder macht sich unsere Bunte Deutsche Regierung die regeln wie es ihr grad passt???


Auf jeden fall Schöne Schei...


Troubadix

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 1. Sep 2015
von Bambi
Hallo zusammen, hallo Troubadix,
genau das habe ich auch gedacht. Vor allem habe ich wirklich eine Menge Zeit investiert in den Foren, in denen ich beteiligt bin, den Leuten die Geschichte mit ordentlich geschriebenen Texten klar und schmackhaft zu machen. Und 'nachzudiskutieren' incl. Informationssuche wenn jemand Bedarf hatte. Dann hätt' ich mir den Sch.... von vorne herein sparen können! Meine Frau Iris übrigens auch, da wir gemeinsam 'sammeln' ...
Frustrierte Grüße, Bambi

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 1. Sep 2015
von saflo
Und dann wundern sich die sog. Volksvertreter, warum keiner mehr zur Wahl, aber mit Helm und
schwarzem Tuch vorm Gesicht auf die Stra


...scheiß kleine Tasten - wer Rechtschreibfehler findet, der darf Sie behalten !!!

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 1. Sep 2015
von saflo
...ße gehen - ist mal wieder exemplarisch!!!

Grüße - Stefan





...scheiß kleine Tasten - wer Rechtschreibfehler findet, der darf Sie behalten !!!

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 4. Sep 2015
von cx500mystery
Kann man jetzt Kurzzeitkennzeichen noch ohne Tüv nutzen?

Wenn nicht, wie kann der Tüvapostel mein apokalyptische Gerät Probe fahren?
Fällt jemandem was ein?

Re: neue Regelung Kurzzeitkennzeichen (schon bekannt??)

Verfasst: 6. Mai 2016
von MichaelZ750Twin
Servus liebe Leute,

war am Mittwoch auf der Zulassungsstelle und da lag folgendes Flugblatt zu diesem Thema aus:
Info Kurzzeitkennzeichen 150dpi.jpg
Ich weiß nicht, ob diese Regelung in ganz Deutschland einheitlich ist.
Hier im Landkreis gilt es wie beschrieben.

Habe gerade nochmal telefonisch bei der Zulassungsstelle nachgefragt:
Punkte a) und b) setzen eine gültige HU voraus !
Punkt c) berechtigt ausschließlich zu Fahrten im Zulassungslandkreis.
Auch Fahrten zum TÜV in den Nachbarlandkreis sind nicht erlaubt !