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Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
- Alrik
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
So isses.
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- zockerlein
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
na dann spar ich mir das doch? dann mach ich gleich richtig meinen Umbau und sprech einfach alles mitm Tüv ab...
- Bambi
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Hallo Alrik,
ich habe im Kopf, daß nur die Frist der 'schadlosen' Stilllegung verlängert wurde. Auf 7 Jahre ...
Schöne Grüße, Bambi
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- Alrik
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Re: AW: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Nach 7 Jahren löscht das KBA die Fahrzeugdaten. Aber solang man seine Fahrzeugpapiere noch hat, kann man auch nach 50 Jahren einfach nur mit Vorlage einer gültigen HU zulassen.
Vor 2006 (Einführung der FZV) war immer nach 18 Monaten Stilllegung ne "Vollabnahme" fällig und das geistert als Gerücht heute noch rum.
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- Bambi
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Nun, genau da lag mein Fehler: ich dachte '7 Jahre ersetzt 18 Monate'.
Danke für die Aufklärung!
Schöne Grüße, Bambi
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- Alrik
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Is ja auch nicht falsch, "neu" ist nur, dass einen die Fahrzeugpapiere vor allem Unheil bewahren.
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- zockerlein
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
die hab ich zum Geburtstag bekommen... also reicht die HU?
- Alrik
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Was is zum Geburtstag? Hä?!
Ja, zum Anmelden reicht ne stinknormale HU, sofern du die Fahrzeugpapiere noch hast. Und dann isses vollkommen schnurz, wie lang der Hocker abgemeldet war.
Ja, zum Anmelden reicht ne stinknormale HU, sofern du die Fahrzeugpapiere noch hast. Und dann isses vollkommen schnurz, wie lang der Hocker abgemeldet war.
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- zockerlein
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Die papiere :D zum 17. Inkl des motorrads und jetzt wirds bis zu meinem 18. umgebaut :D
- zockerlein
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Re: Erst neu anmelden und dann umbauen oder nicht?
Grr wieso kann ich hier nicht editieren... naja:
Noch mal zum klar stellen: um welche papiere gehts denn genau? Den fahrzeugbrief oder das anhängsel zur stilllegung? (Ist beides da, keine sorge)
Noch mal zum klar stellen: um welche papiere gehts denn genau? Den fahrzeugbrief oder das anhängsel zur stilllegung? (Ist beides da, keine sorge)