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Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von Alrik
Udo's Aussage stimmt, aber mit ner Einschränkung: Für Alteisen mit StVZO-Zulassung reicht die Fläche, man kann aber auch Spiegel mit E-Zeichen montieren. An "neuen" Moppeds mit EG-Betriebserlaubnis, muss zwingend ein E aufm Spiegel sein.

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von GalosGarage
nadann schreibt der tüv auf seiner seite mist. :roll:

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von Alrik
Kann ich mir nicht vorstellen. Wo?

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von GalosGarage
ne seite zurück u dann der link.

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von Heppo
Kommt eben aufs Baujahr an! Vor 90 reichen die 60quadratzentimeter . Hab ich vorhin au gelesen.
Genauso mit den Ochse augenblinkern. Mit e-zeichen nur in verbindung mit hinten. Mit kba nummer als alleinige blinker verwendbar... da gabs au irgendwo welche die de zulassung für alleinige blinker bekommen.

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von Alrik
Das mit EZ 90 ist die Anzahl, nicht die Fläche.

Re: AW: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von Alrik
GalosGarage hat geschrieben:ne seite zurück u dann der link.
Oh je, meine Lieblingsseite.....
Was da bzgl. Spiegel steht, ist nicht falsch, aber auch nicht die ganze Wahrheit. Liest sich ja so als müsste immer ein E auf'm Spiegel sein.

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 16. Nov 2014
von schraubnix
Warum tut sich die zuständige Institution immer so schwer ( ohne wenn und aber ) etwas klar zu definieren ?

Dann wüsste doch jeder woran er wär und so manche Frage würde sich erübrigen .

Es könnte alles so einfach sein .


Gruss

Uli

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 17. Nov 2014
von Alrik
Dann hätt ich aber an denen nix mehr meckern..... :D

Re: Lenkerendenspiegel

Verfasst: 17. Nov 2014
von GalosGarage
Alrik hat geschrieben:Dann hätt ich aber an denen nix mehr meckern..... :D
der ist gut.... :lachen1: