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Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Dez 2014
von Alrik
N beschreibt doch nur das Messverfahren. Wenn bei dir N steht, sind die heute im Nahfeld zu messenden Werte +21.
Toleranz kommt noch dazu.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Dez 2014
von 9einhalb
Besten Dank für die aussagekräftigen Antworten.
Werde dann mal nächstens zur Zulassungsstelle wackeln und "höfichst" auf eine
kostenlose Berichtigung bestehen in Form eines neuen & korrekt ausgestellten Fz-Schein.
Gruß Klaus
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Dez 2014
von DerAlte
Hausel hat geschrieben:Hallo,
gemäß den Links gilt die Behandlung nach N-Methode, für Motorräder die bis 7.November 1980 erstmals zugelassen wurden.
Was ist mit Motorrädern, die den N-Zusatz im Schein haben, aber später zugelassen wurden?
In meinem Fall eine Yamaha SR 500 Baujahr 1982, erstmals zugelassen April 1984.
Erst ab 1984 mit dem Modellwechsel von 2J4 auf 48T hatten die SR einen dB-Eintrag mit P-Zusatz.
Gruß
Hausel
Das ist eine sehr interessante Frage! In meinem Fuhrpark betrifft das auch 2 Mopeds. Die kleine Ducati Zulassung Mai 81 mit 86 N und die fette Guzzi Zulassung Dez.80 -also 1 Monat zu spät- mit abstrusen 74 ohne Buchstaben. Keine Techn. Maßnahme wird dazu führen, daß diese Mopeds den Nahfeldwert einhalten und trotzdem noch fahrbar sind

.
Ich hab mich bisher damit beruhigt , daß ich mich im Ernstfall auf die ABE zur Zeit der Markteinführung berufen kann!
Wäre schön, wenn das mal jemand recherchieren könnte!!!
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 9. Dez 2014
von Alrik
Gib mir mal die komplette Verschlüsselung lt. Fahrzeugschein. Wenn genullt, brauch ich die Nr. der Fzg.-ABE.
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 9. Dez 2014
von DerAlte
Wenn du mich meinst, ich bin grad ettliche 1000 km weg von den Fahrzeugpapieren und bleib das auch noch ca. 6Wochen :dance2:
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 9. Dez 2014
von Alrik
Ich hab Zeit.

Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 6. Feb 2015
von HDAli
Servus, ich bin der Alex aus Ingolstadt und auch noch ganz neu hier im Forum. Werde mich noch gesondert vorstellen. Steige hier aber gleich mit ein, weil mich seit langem das Thema brennend interessiert. Hab eine Harley Shovelhead Bj./Erstzulassung 1979. Da steht in den Papieren 94P Standgeräusch und 86 Fahrgeräusch. Das sind ebenfalls für so ein Bike abenteuerliche Werte für Nahfeldmessung. Habe versucht, beim TÜV höhere Werte zu bekommen, aber die haben nur gemeint, dass das schon so in Ordnung wäre und doch schon ziemlich laut. Wenn ich mir die Übersicht so anschau, dann wäre bei meinem Baujahr nur 84 Fahrgeräusch erlaubt und das Standgeräusch in Nahfeldmessung ist ein Witz. Oder seh ich das verkehrt? Hab das dumpfe gefühl, dass das was da 1993 bei der Einführung nach Deutschland eingetragen wurde so fest zementiert ist.
Servus
Alex
Hier Richtwerte ohne Gewähr.
Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs bei der Zulassung des KFZ in der Zeit
(höchstzulässiges Fahrgeräusch in DIN-Phon / dB(A))
vom 13.09.1966
bis 30.09.1983 : 84
vom 01.10.1983
bis 30.09.1990 : 86
vom 01.10.1990
bis 30.09.1995 : 82
vom 01.10.1995 : 80
zur Erklärung der Tabelle:
- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren, daher scheinen jüngere Fahrzeuge lauter sein zu dürfen...
Messverfahren:
bis 12.09.1966: DIN
bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)
bis 30.11.1984: EG
bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO
seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO
---------------------------------------------------------------------- ----------
Wann trat welche Änderung in Kraft?
Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:
14.09.1953: Rili v. 14.09.1953
01.01.1959: Rili v. 14.07.1958
13.09.1966: Rili v. 13.09.1966
01.10.1983: Rili v. 07.11.1980
01.12.1984: Anlage XX
Standgeräusch
Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)
Zusätze in den Fahrzeugpapieren
D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
P: wie 'Proximité' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von Hausel
HDAli hat geschrieben:
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
Hi,
es gibt aber viele Motorräder, die nach diesem Datum zugelassen wurden und den N-Zusatz im Fahrzeugschein haben.
In meinem Fall eine 1982 bebaute SR 500, die ich im Herbst 1983 beim Yamaha Händler als Neufahrzeug gekauft und
in April 1984 erstmals zugelassen habe.
Wird in solchen Fällen der N-Eintrag bei der Geräuschmessung anerkannt?
Gruß
Ralf der Hausel
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von DerAlte
JunXS, das Thema werden wir noch kauen wenn 2 m Modder über unserer Kiste liegt!
Trotzdem interpretiere ich mal: maßgeblich ist das Datum der ersten Zulassung (erste Inverkehrbringung

)
Ladenhüter hätten damit Pech gehabt! Im Falle eines Richterspruchs wird dessen pers. Einstellung und der Zeitgeist das Urteil prägen. Also macht euch da keine Hoffnungen!
Meine Hoffnung liegt da eher darin, im Falle eines Falles einen gut ausgeschlafenen, mit sich und der Welt im Reinen, mit seiner Frau/Freundin guten Sex gehabt habenden, schreibfaulen und trotzdem voll im Soll mit der Anzahl seiner bisherigen Anzeigen liegenden Grünen oder blauen Bullen zu treffen. Klar ist das unwahrscheinlich...aber die Hoffnung stirbt zuletzt!
OK - der Beitrag ist jetzt nicht unbedingt zielführend, aber ich befürchte die noch folgenden werdens auch nicht sein
Grüße Volker
Re: Standgeräusch / Fahrgeräusch # Frage an die Crack´s
Verfasst: 7. Feb 2015
von MaxEmil
Also ich würde jetzt behaupten die logische Variante wäre, wo N im Brief steht wurde auch nach der nationalen Vorschrift gemessen und sollte so auch gültig sein und in den Schein übernommen werden, alles andere wäre schlicht weg falsch.
In meinen Schein wurde das N übertragen, EZ 2.81 und ich erwarte auch das ich mich auf diesen Vermerk verlassen kann wenn ich mal in eine Kontrolle komme.
Klar, wenn der gute Mann in Grün das anders sieht wird es so oder so lästig.
Grüße Maxi