wenn schon kurzzeitkennzeichen, dann succh dir nen versicherer, der es anschließend auch in den vertrag einbindet u nicht extra berechnet.
aber es geht auch ohne.... wie von mir beschrieben.

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TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
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Re: AW: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
...alles soweit richtig, es reicht nur die evbnr., Kennzeichen muss nicht regestiert sein.
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Wenn der Metzger sich mal einen Salat macht, ist er lange noch nicht ein Gärtner....
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
nicht ganz richtig....
Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung
Schon vor der Zulassung eines Kfz können eine Reihe von Fahrten durchgeführt werden, die mit der Zulassung in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wenn hierfür von einem Kfz-Haftpflichtversicherer eine vorläufige Deckung gegeben wurde. Im Hinblick auf die Strafbarkeit nach § 6 PflichtVG kommt es nur auf die Zusage der vorläufigen Deckung an, der Besitz einer sog. Doppelkarte oder die Erteilung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist nicht zwingend erforderlich (Heinzlmeier DAR 2006, 225 ff.(227)).
Es handelt sich hierbei um folgende Fahrten, für die nach den AKB 2008 - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Versicherungsschutz besteht:
H 3: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief
H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt).
Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:
"Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"

Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung
Schon vor der Zulassung eines Kfz können eine Reihe von Fahrten durchgeführt werden, die mit der Zulassung in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wenn hierfür von einem Kfz-Haftpflichtversicherer eine vorläufige Deckung gegeben wurde. Im Hinblick auf die Strafbarkeit nach § 6 PflichtVG kommt es nur auf die Zusage der vorläufigen Deckung an, der Besitz einer sog. Doppelkarte oder die Erteilung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist nicht zwingend erforderlich (Heinzlmeier DAR 2006, 225 ff.(227)).
Es handelt sich hierbei um folgende Fahrten, für die nach den AKB 2008 - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung Versicherungsschutz besteht:
H 3: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief
H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt).
Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:
"Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Richtig, und bei meiner Versicherung kann ich online eine EVB beantragen, die dann nach 2 Tagen per Email gesandt wird und 6 Monate gültig ist. Solange hast du also Zeit für Testfahrten i.S. "Sicherheitsprüfung".
Für eine richtige Tour wäre dann ein Kurzzeitkennz. zu empfehlen.
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Kurzzeitkennzeichen gibt es auch nur noch mit TÜV! Ist geändert worden. Kam vor kurzem noch im TV. Weiß aber jetzt nicht, ob es bundesweit so ist oder nur auf bestimmter Bundesländer gilt. Am Besten mal beim Strassenverkehrsamt nachfragen.
Gruss
Green Monster
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Gruss
Green Monster
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
kurzzeitkennzeichen nur mit tüv...
ich habs auch gelesen, völliger schwachsinn.
und wie bekommt man ein FZ was abgemeldet ist zum TÜV?
klar, jeder hat nen anhänger mit passendem zugfahrzeug.
oder nen kumpel der beim abschleppdienst arbeitet.

ich habs auch gelesen, völliger schwachsinn.
und wie bekommt man ein FZ was abgemeldet ist zum TÜV?
klar, jeder hat nen anhänger mit passendem zugfahrzeug.
oder nen kumpel der beim abschleppdienst arbeitet.
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
Also ich habe mir letzte Woche Dienstag ein Kurzzeit-Kennzeichen geordert. Die Karre hatte seit 09/14 keinen Tüv und war abgemeldet... hat alles wunderbar funktioniert.
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Re: TÜV / Zulassung von abgemeldetem Mopped
stimmt, ab april. aber trotzdem schwachsinn.
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