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Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von NoDino
Ich würde das erstmal nicht so eng sehen.
Vor allem weil so'n "Urheberrechtsstreit" in dieser Größenordnung meist nur den Anwälten "Recht" ist.

Ich würde mich an deiner Stelle erstmal geschmeichelt fühlen.

Denn "Wenn man erfolgreich ist, wird man kopiert" ... :rockout:

...R(L)ocker bleiben ... .. . :prost:

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von rawberry
Ich würde denen schon auf die Finger klopfen.
Oft reicht ein Gespräch aus. Vielleicht wird man sich ja sogar einig?

Ich stehe leider oft vor dem selben Problem.
Da ich viele Konzerte fotografiere, habe ich hier und da schon Fälle gehabt, wo das Wasserzeichen aus den Fotos geschnitten wurde und diese dann verwendet wurden für irgendwelche Promogeschichten oder sonstiges.
Schiebe das auch eher in die Ecke "Sauerei".

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von Penner
Moin auch

das ist schon ziemlich dreist.
Ich finde auch ab und zu mal meine Texte im Netz, die jemand kopiert hat und als seine eigenen ausgibt.
Weil ich Abmahnanwälte noch unangenehmer als Plagiatoren finde, schicke ich immer eine freundliche Mail mit der Bitte, einen Hinweis auf den ursprünglichen Verfasser einzufügen.
Das ließ sich auf diesem Wege bisher fast immer einvernehmlich klären, ohne daß allzuviel Bitterkeit aufkam.

Grüße
Ulf

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von vanHans
Ich finde so etwas einfach nur armselig. Man hätte wenigstens vorher anfragen können. So ist es einfach nur Diebstahl

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von Dengelmeister
Was will man(n) machen....

Messer sind verboten und schiessen darfste auch nich..... :grinsen1:

LG Hans

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von GreenMonster
Aber anschmieren. Habe da leider selber mal die Erfahrung gemacht, als ich noch selbstständig war. Ich hatte von einem Zulieferer ein Bild zu Verfügung gestellt bekommen, was ich laut seiner Aussage benutzen durfte bzw. auf meine Homepage stellen durfte. Bis ich auf einmal ein nettes Schreiben von einem Rechstanwalt bekam. Verstoß gegen das Urheberrecht oder so ähnlich. Hat mich damals etwas über 1000€ gekostet + Unterlassungsdinsgbums unterschreiben. Mein Zulieferer hatte das Bild von einem seiner Kunden zur Verfügung gestellt bekommen, aber er durfte es nicht weitergeben. Der Besitzer des Bildes hat 70,-- € bekommen, den Rest haben die Anwälter sich geteilt.

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von blatho
Feinfein, Briefchen aufsetzen und die finanzieren uns dieses Jahr sämtliche Veranstaltungen :grinsen1:

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von GalosGarage
evtl. ist ja hier ein anwalt.... :mrgreen:

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von blatho
Gute Idee .daumen-h1: , Galos :mrgreen:

Re: Dreister kann man kaum beklaut werden!

Verfasst: 16. Mär 2015
von GalosGarage
musst du mich ärgern? :hammer: galo, galo, galo galo, galo soo













:lachen1: