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Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 3. Apr 2015
von obelix
f104wart hat geschrieben:
wimmerma hat geschrieben: Vorteile gibt es auch noch:

"Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden."
Worin siehst Du da den Vorteil? ...Was ist, wenn ich ein Fahrzeug in HH kaufe und nach M überführen möchte? :dontknow:
Dann kannst du in HH kaufen und dort ein KZK holen, musst also nicht eines aus M mitbringen.
Insofern schon richtig - nur in der Praxis wohl eher nicht machbar.

- Ich kenne nur einen, der mal SPONTAN (Jeanskauf geplant, mit nem MX5 nach Hause gekommen...) ein Auto gekauft hat, ansonsten plant man sowas ja.
- Der traditionelle Fahrzeugkauf (vor allem in grösserer Entfernung zum eigenen Wohnort) geschieht am Wochenende. Welche Behörde hat Samstags oder Sonntags offen? Auch ausserhalb der Öffnungszeiten an einem Wochentag önnte das schwierig werden.
- Ohne Deckungszusage der Versicherung kein KZK - ich glaub nicht, dass man am Wochenende sowas von seinem Versicherungsagenten bekommt.

Der "Vorteil" dürfte also im vernachlässigbaren Bereich liegen.

Gruss

Obelix

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 3. Apr 2015
von madmax900
Schöner Sch...!!!
Was machen denn die Leute die ein paar Male im Jahr zum Rennen fahren und ihre Wohnwagen keinen TÜV haben?
Ich persönlich habe immer meinen alten Wohnwagen mit Kurzzeitkennzeichen über´s Rennwochenende angemeldet.
Geht wohl nun nicht mehr! Der WW hatte damals fast 8 Jahre auf einem Campingplatz gestanden und hätte dann ja eine Vollabnahme (mit Gasprüfung, etc.) gebraucht. Das konnte ich mir bisher immer sparen. Technisch schaue ich vor Reiseantritt natürlich immer nach Auflaufbremse, Bereifung und Beleuchtung. Gas brauche ich nicht und wird auch nicht angeschlossen!
Wie gesagt: SCHÖNER SCH....!!!

PS.: Die ziehen ein aber auch jeden Cent aus der Tasche!

Frohe Ostern!

Willi #13

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 4. Apr 2015
von schraubnix
Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden.
Da schau her , wusste ich garnicht .

Danke für den Hinweis . .daumen-h1:

Ein Glück , muss ich mir doch keine roten Nummern leihen , oder n Anhänger wenn das Moped zum TÜV muss .

...wenn es denn irgendwann mal fertig is . :)

Gruss

Uli

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 4. Apr 2015
von steppenwolf
Hallo,

Das bedeutet dann aber auch, dass ich mit einem
Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb meines Zulassungsbezirks
zum Tüven kann.
Befindet sich der kompetente Prüfer im Nachbarbezirk
Geht das nicht, oder? :dontknow: :dontknow:

Gruß,
Frank

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 4. Apr 2015
von rollator1963
Moin,
das Ganze ist doch so:
Mann /Frau konnte schon immer zum TÜV/Zulassungsstelle fahren ohne rote Nummer ,Kurzkenzeichen
auf dem direktem Weg zur Zulassungsstelle oder zum TÜV .(innerhalb des Zulassungsbezirkes/Kreises)
Klappt normalerweise locker an einem Vormittag .
Sinn des Kurzzeitkennzeichens war für mich eigentlich immer die Möglichkeit , ein
umgebautes Fahrzeug zu testen und einzustellen um sicher zu gehen das die HU auch bestanden wird .
gerade bei alten Fahrzeugen die lange gestanden haben.
Bei meinem speziellen Fall sagte der TÜV-Prüfer halt, das eine vorherige Leistungsmessung und eine
ausgiebige Probefahrt anstünden um den Umbau einzutragen.
Solange mann genug Kohle hat um alles von "der Stange "zu kaufen ist ja alles easy .
Änderungen an der Bremanlage ,der Motorperepherie , oder Fahrwerksgeometrie sollten bei
Eigenbauten aber schon vor dem Termin geprüft / erfahren werden, finde ich.
Werde nach Ostern den TÜV und das Straßenverkehrsamt kontaktieren um endlich
Klarheit in die Sache zu bringen.
Der" super Vorteil "der Neuregelung ist ja schon ausgiebig erörtert worden.
Nach Absprache mit dem TÜV-Prüfer habe ich angefangen mein Moped umzubauen .
(Mach alles so wie besprochen,hol dir ein KURZZEITKENNZEICHEN wenn du meinst alles
ist gut , machen wir einen Termin)
Alles an/umgebaut ist mittlerweile ,aber alles gut?
Liebe Grüße an die Mitglieder Jens


testen

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 19. Apr 2015
von rollator1963
Hallo
Kurze Info :
Habe mit dem TÜV-Prüfer gesprocchen und Vereinbart die Leistungsmessung nach der Probefahrt zu machen,
Kosten .Ca 13 € Nachprüfung
Vorteil:Der Motor hat schon ein Paar Kilometer auf der Uhr nach der Standzeit,
Ich werde dennoch ein Paar Runden auf dem Acker drehen (juhu ich bin wierder 14 )
Spass beiseite Ich kann nur jedem raten ,seine "alte Karre " vor dem Umbau zu TÜFEN .
Achso : Die Auskunft vom Strassenverkehrsamt steht noch aus!!!
LG Jens

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 29. Jul 2015
von theTon~
Willkommen bei uns im Forum und viel Spaß hier! :rockout:

Re: Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 5. Aug 2015
von Bonnyfatius
Moin Jens
Herzlich Willkommen im CafeRacer Forum
und vielen Dank für Deine Anmeldung und Vorstellung.

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