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Honda CB 400 N

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EnJay
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Re: Honda CB 400 N

Beitrag von EnJay »

Offene Filter sind durchaus legal eintragbar. genau so wie Trichter mit Flammsieb.

Vorraussetzung ist, dass die Geräuschwerte die zulässigen Werte des Baujahres nicht überschreiten. Desshalb ist eine Geräusch bzw Fahrgeräuschmessung von Nöten.
2. Vorraussetzung ist, dass die Abgaswerte sich nicht verschlechtern. Das ist nur mit sehr viel Geld nachweisbar, wesshalb ab 89? oder 90 Filter praktisch nicht mehr legal eingetragen werden können. Davor waren die Abgase nicht reglementiert.
3. Voraussetzung ist, dass sich die Leistung nicht "signifikant" ändert. Was das genau heißt ist wohl nicht festgelegt. Hören tut man aber häufiger 5-10%. Das kann man mit einem Leistungsgutachten nachweisen.
4. Voraussetzung ist, dass keine Flammen rausschlagen können. Desshalb sind bei Trichtern die Flammensiebe notwendig.

Je nach Prüfer kann zB eine Leistungsmessung verlangt werden oder nicht. Ebenso Fahrgeräuschmessung oder ob Standgeräusch ausreicht.
Meine persönliche Meinung ist, dass das für einen Cafe Racer schon fast Pflicht ist. Mir war bei meinem Umbau das freie Rahmenheck wichtig, wesshalb es keine Frage gab, dass Einzelluftfilter drauf müssen.
Dass die Polizei Eintragungen anzweifeln kann... nunja... ich frag mich da manchmal warum man dann überhaupt was eintragen sollte wenn die Polizei doch das technische Verständnis haben soll das bewerten zu können....
In der Praxis wird die Polizei vermutlich einfach sehen, dass viele Dinge eingetragen sind und das schon stimmt. Bei meinen Eintragungen hatte schon ein anderer Prüfer so seine Mühe zu entziffern was da alles eingetragen ist.

Mit meinem Auto hatte ich nur mal die Erfahrung gemacht, dass gefragt wurde ob alles eingetragen ist und nach einem Blick auf die Papiere (die ein extra Blatt angetackert haben) eine schöne Weiterfahrt gewünscht.
Mein Umbauthread - GPz 550 zum Cafe Racer
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206

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