Ich stand heute auch vor dem Problem mit §21.
Da ich meine Magni zulassen wollte habe ich gestern mal bei der Internetadresse von der Zulassungsstelle ein PDF heruntergeladen welche Unterlagen ich benötige. Da die Maschine seit 2007 außer Betrieb gesetzt war stand dort:
"Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist
ggf. erforderlich, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt war."
Das fand ich gar nicht witzig und ich hab schon gedanklich alle Möglichkeiten durchgespielt wie ich die Magni zum TÜV bekomme etc.
Heute morgen hab ich dann erst mal mit der Zulassungsstelle telefoniert und mein Anliegen geschildert. Der nette Herr am Telefon hat mich ein paar Sachen gefragt und gemeint das er das so am Telefon nicht konkret beantworten kann, er müsste alle Unterlagen sichten und an seinem PC schauen was geht. Eventuell könnte ich um §21 herumkommen, ich sollte am besten gleich mal vorbeikommen. Da ich diese Woche Urlaub habe, hab ich mir alle Unterlagen gekrallt, das SEPA-Lastschriftmandat noch schnell ausgefüllt und die Mail mit der eVB-Nummer ausgedruckt. Dann in die Blechdose und ab zur Zulassungsstelle. Wartezeit dort ca. 30 Sekunden
Eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO hatte der Verkäufer, ein gewerblicher Händler, letztes Jahr vor dem Verkauf noch machen lassen und den TÜV-Bericht hatte ich auch mit. Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und den Kaufvertrag natürlich ebenfalls.
Die Jungs von der Zulassungsstelle haben dann einfach alle Daten von den alten Papieren in Ihren PC eingegeben, hat etwas länger gedauert (ca. eine 3/4 Stunde), und dann war die Maschine mit Saison-Kennzeichen von Mai - September schon zugelassen.
Fazit:
Es gibt für alles in unserem Land einen Paragraphen und der ist meistens so formuliert das man ihn drehen und wenden kann wie es der zuständige Beamte / Verwaltungsangestellte will. Also immer schön freundlich sein und sein Glück probieren.
Ich hatte Glück, alle wichtigen Unterlagen zur Hand und selbst für meine nicht sehr alltägliche Magni konnte ich den §21 umgehen.
Einfach mal bei der Zulassungsstelle mit den erforderlichen Unterlagen probieren.
Wichtigste Unterlagen waren bei mir:
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
HU vom TÜV
Kaufvertrag fanden die Jungs von der Zulassungsstelle gut und wurde eingescannt, damit sie einen Nachweis über den Kauf hatten, schließlich stand ich nicht als Fahrzeughalter im Brief drin.
Perso, eVB und SEPA-Mandat sollten selbstverständlich sein
Gruß Oliver
