Da wird´s rechtlich schon etwas bedenklich. Dann würde ich lieber gar nichts stempeln.AtomicCafe hat geschrieben: … oder man schlägt sich die Bezeichnung der Originalen ein
Nur wegen einer fehlenden Kennzeichnung oder Eintragung wird einem niemand die Karre konfiszieren. So lange das Ding nicht zu laut ist, begründet das allenfalls eine Mängelanzeige.
Deine Erfahrung mit der HU habe ich auch schon mehrfach gemacht. Und gerade hier ist es interssant, denn bei einer HU erfolgt eine Funktions- und Sichtprüfung des gesamten Fahrzeugs einschließlich aller Anbauteile unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und der Zulässigkeit, während bei einer Einzelabnahme zur Eintragung bestimmter Teile oder Änderungen eben nur die Sachen zur Diskussion stehen, die eingetragen werden sollen.
Der Sachverständige prüft das, was er prüfen/eintragen soll. Der Rest kann ihm theoretisch egal sein und ist es in der Regel auch, so lange kein offensichtlicher sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt.
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