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Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?

Verfasst: 30. Apr 2016
von obelix
Max1992 hat geschrieben:Mein TÜV Prüfer hatte gesagt das der Tacho gegen Manipulation Geschütz sein sollte, sprich das der Tacho nur mit Spezial Werkzeug geöffnet werden könne.
Der lebt vmtl. in ner ganz eigenen Welt:-) Er dachte da wohl an den KM-Zähler, da der als "Urkunde" dient für ds fahrzeug"alter". Siehe Suchbegriff Tachodienst...

Da aber KEIN Tacho vor Manipulation sicher ist, ist sein Wunsch eher rosarot. Ken, Barbie und Ihre heile Welt...

E gibt für Tachos Vorschriften bzgl. der Anzeigegenauigkeit und die Vorgabe, dass er keinesfalls nachgehen darf. Von mehr weiss ich nichts. Im professionellen KFZ-Gewerbe waren (sind) die Fahrtschreiber abnahme- und prüfpflichtig, für normale Privatfahrzeuge dagegen nicht.

Wenn ein Prüfer also ne ABE verlangt, entspringt das m.M.n. reinem Unwissen und Hörensagen.

Gruss

Obelix

Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?

Verfasst: 30. Apr 2016
von sven1
Hallo,

ich habe zu dem Thema letzte woche gerade mit meinem TÜVèr gesprochen und folgende Aussage erhalten.

Der Tacho muß jederzeit ablesbar sein ( also beleuchtet -tunnel, Nachtfahrt) im Sichtbereich montiert ( hicht irgendwo an der Fußraste oder am Sturzbügel) und muß für den Einsatz am Motorrad GEEIGNET sein. Damit meinte er eigentlich den passenden Geschwindigkeitsbereich und das er "Wasserdicht" ist, damit er bei Regen nicht ausfällt. ABE kann ich mir nur so vorstellen, daß ich kein Tacho von einem SMART einbauen kann, weil der nur für "Innenräume" geeignet ist.
Ansonsten ist dem TÜV der Rest egal.

Grüße

Sven

Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?

Verfasst: 3. Mai 2016
von bikebomber
Servus,
aufgrund Deines Beztrages hab ich mich da mal bei 3 verschiedenen Stellen erkundigt.
Ein Tacho braucht KEINE ABE, Du musst nur nachweisen können, das er den richtigen k-Wert hat.
Und hast Du nicht grad in Ebay gekauft, wo die Sachen zum Teil zwar in orig. Verpackung angeboten werden, aber nicht mit dem dazu gehörigen Waschzettel, steht das in einem extra Blatt.
Jeder TÜVler, der so einen Quatsch erzählt, sucht irgendwas, will Dich ärgern oder hat schlichtweg keine Ahnung.
Ausserdem schau mal in der StVZo nach, da gibts glaub ich irgendwo was.
Am einfachsten, geh zu einem anderen TÜV - aber geh gleich zum Ingenieur.

Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?

Verfasst: 15. Sep 2024
von Kreuzpleuel
Um das alte thema noch einmal aufleben zu lassen
Wie sieht es denn heute 8 Jahre später aus.
Ist ein GPS "gesteuerter" Tacho zulässig?
Oder sogar eintragungspflichtig.

Ich las der Fahrer sei bei Umrüstung selber verantwortlich, das der Tacho genau anzeigt
Reicht das E-Zeichen? wobei sich mir bei den Spiegeln die Frage stellte, Wenn Spiegelgläser ein E-Zeichen benötigen, kann er unmöglich das Glas meinen, denn wo sollte denn da ein Zeichen sitzen....

Ist er überhaupt abnahmefähig -der Tacho mit GPS-Steuerung- denn im Tunnel z.B. gibt es ja kein Signal

wie immer wird um sachdienliche Hinweise gebeten, auch in die Richtung ob es richtig ist das ich hier ansetze, oder einen neuen Tred eröffne

Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?

Verfasst: 15. Sep 2024
von manne
Kreuzpleuel hat geschrieben: 15. Sep 2024
Ist er überhaupt abnahmefähig -der Tacho mit GPS-Steuerung- denn im Tunnel z.B. gibt es ja kein Signal
genau daher ist er nicht zulässig (wenn Anzeige NUR nach GPS_Signal) - wäre für den Fahrer ja einfach... vor Gericht: der hatte grade kein Signal daher weiss ich nicht...

und die in dem Fred zuvor genannten Punkte wegen Manipulation... der Gesamt-km-stand darf nicht rücksetzbar sein - hatte ich so auch in irgendeinem Machwerk zum TÜV gesehen..aber im Urlaub die Unterlagen eben nicht zur Hand...

Und deswegen eben die Forderung nach ABE des Tacho.. ich weiss nicht wann diese Forderung aufkam... an meiner kleinen habe ich einen KOSO RX1N- den gibt es heute mit ABE Kennzeichnung - meiner hat diese noch nicht.... verrat mich bloss keiner.... bemängelt hat das bisher niemand..