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Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 4. Mai 2016
von obelix
Fakt ist das er bei einem Kennzeichen von 4-10 letztes Jahr hätte hinfahren können.
Keine Frage, ist korrekt, zumindest von der Sachlage her.
Die Frage ist weniger ob der TÜV da extra Kosten aufruft, sondern ob der Trachtenklub das nicht mag und mit der Kelle winkt.
G-e-n-a-u, darum geht mir. Der TÜV-Onkel ist mir völlig latte, der hat diesbezüglich nix zu meckern, der soll seine Strafgebühr für den "erhöhten Prüfaufwand" kassieren und gut hat. Deshalb war ja meine Frage - wie rechnet die Rennleitung? Fakt ist - bis zu 8 Monaten passiert nüscht - ausser nem Knöllchen. Erst ab dem 8. Monat gibts was auf's Fensburger Konto. Und genau darum geht es mir. Rechnet der Rennkommissar ab dem tatsächlichen Ablauf der alten Plakette oder ab Beginn des Saison-KZ. Ermessenssache kann ja ned gehen, da MUSS es ne Vorschrift geben. Sonst ist ja der Willkür Tür und Tor geöffnet und es hagelt Einsprüche.
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Moppedfahrer von der Rennleitung ist das auch wieder einmal Ermessenssache. Er würde Dich dann zum TÜV begleiten, und zwar zum nächsten TÜV.
Das halte ich für Quatsch. Ne überzogene HU iss ne OWI, da gibt es nicht die kleinste Handhabe zum sofortigen, begleiteten TÜV-Besuch. Das ist ja nicht wie bei ner Kontrolle und dem Verdacht auf Strassenverkehrsgefährdung oder erloschene ABE.
Ich würde wenn Du weiter weg vom Kesselprüfer wohnst den Anhänger vorziehen.
:-) Nö, ich fahr fröhlich rum. Wegen einer überzogenen HU hab ich keine schlaflosen Nächte, nen evtl. Strafzettel akzeptiere ich - kein Thema. Ich hab meinen französischen Walfisch schon um mehrere Monate überzogen. Mit Absicht, damit ich vom ungemütlichen Februar in den schrauberfreundlichen Sommer komme. Im Januar oder Februar im Freien zu schrauben ist keine Freude und geht auch oft nicht, schon wegen der Temperaturen und zu beachtender Anzugsdrehmomente.
Anders sieht das aus wenn Du ein Fahrzeug gekauft hast das z.B. Im Dezember Tüv abläuft und Du hast es nach dem Tüv auf 4-10 umgemeldet. Dann wäre automatische der 04 dein Tüvtermin. Weil anders geht es ja nicht.
So ähnlich ist die Faktenlage. Ich hab das MÖP mit frischem 10er-TüV vom Vorbesitzer bekommen und dann das Saison-KZ draufgemacht. Deshalb muss ich jetzt eben einmal durch, dann ist alles wieder im grünen Bereich. Ich wär ja auch schon fertig, aber noch fehlen ein paar Teile und die ganze Zeit war es auch zu kalt und/oder nass zum lackieren.

Gruss

Obelix

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 4. Mai 2016
von LucaGregory
obelix hat geschrieben:Ermessenssache kann ja ned gehen, da MUSS es ne Vorschrift geben. Sonst ist ja der Willkür Tür und Tor geöffnet und es hagelt Einsprüche.
Ist zwar jetzt Off-Topic aber Du glaubst gar nicht was alles Ermessenssache ist. Kleines Beispiel gefällig!?:

Noch zu DM-Zeiten sind wir mal in einer Gruppe von 8 Motorrädern das Oberjoch von Deutschland nach Österreich hochgefahren, 5 von uns haben im absoluten Überholverbot einen PKW mit Wohnwagen überholt.

2 Kurven später wurden wir von 2 schlecht gelaunten bajuwarischen Kradlern der Trachtengruppe rausgezogen.

Führerschein und Fahrzeugpapiere! Ein Kumpel von uns fragte ob der Ausweis auch geht und hat seinen BKA-Dienstausweis gezückt. Dann hat er 5 Minuten mit den beiden Kollegen diskutiert, danach haben uns die beiden von der Trachtengruppe in Reihe, wie beim Bund gelernt, antreten lassen.

Danach gab es eine Ansprache:

"Da wir bei der Auslegung der Verkehrsvorschriften einen Ermessungsspielraum haben, Sie zwar im absoluten Überholverbot einen PKW überholten aber niemanden gefährdet haben, belassen wir es hiermit bei einer mündlichen Verwarnung und Belehrung."

Dann haben die beiden gegrinst und gemeint wir sollten unserem BKA'ler heute Abend einen ausgeben, wir hätten schließlich viel Geld gespart und Punkte würde es auch keine geben.

Soviel zu "da MUSS es ne Vorschrift geben." :lachen1:

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 4. Mai 2016
von saflo
Hallo Gallier, wenn Du 10-4 hast und in 10 war die Plakette fällig, dann warst Du in 4 im ersten, und in 5 im zweiten Monat überfällig. Der erhöhte Satz kommt erst in 3. Monat zum tragen, ein Mängelbericht bei einer Kontrolle durch die "Freundlichen" wäre aber auch schon in Monat 2 der Überfälligkeit möglich!
Grüße - Stefan

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 5. Mai 2016
von StanAc
LucaGregory hat geschrieben:
obelix hat geschrieben:Ermessenssache kann ja ned gehen, da MUSS es ne Vorschrift geben. Sonst ist ja der Willkür Tür und Tor geöffnet und es hagelt Einsprüche.
Ist zwar jetzt Off-Topic aber Du glaubst gar nicht was alles Ermessenssache ist. Kleines Beispiel gefällig!?:

Noch zu DM-Zeiten sind wir mal in einer Gruppe von 8 Motorrädern das Oberjoch von Deutschland nach Österreich hochgefahren, 5 von uns haben im absoluten Überholverbot einen PKW mit Wohnwagen überholt.

2 Kurven später wurden wir von 2 schlecht gelaunten bajuwarischen Kradlern der Trachtengruppe rausgezogen.

Führerschein und Fahrzeugpapiere! Ein Kumpel von uns fragte ob der Ausweis auch geht und hat seinen BKA-Dienstausweis gezückt. Dann hat er 5 Minuten mit den beiden Kollegen diskutiert, danach haben uns die beiden von der Trachtengruppe in Reihe, wie beim Bund gelernt, antreten lassen.

Danach gab es eine Ansprache:

"Da wir bei der Auslegung der Verkehrsvorschriften einen Ermessungsspielraum haben, Sie zwar im absoluten Überholverbot einen PKW überholten aber niemanden gefährdet haben, belassen wir es hiermit bei einer mündlichen Verwarnung und Belehrung."

Dann haben die beiden gegrinst und gemeint wir sollten unserem BKA'ler heute Abend einen ausgeben, wir hätten schließlich viel Geld gespart und Punkte würde es auch keine geben.

Soviel zu "da MUSS es ne Vorschrift geben." :lachen1:

Genauso ist das in Deutschland.

In den Niederlanden sieht das anders aus, da hat der Schupo das Höchstmass an Strafe zu wählen, wenn er seinen Job behalten möchte.

Also wie immer in Deutschland: Alles reine Ansichts- und Auslegungssache.

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 5. Mai 2016
von didi69
bis das ausdiskutiert ist... ist die Karre wieder TÜV fällig... :grinsen1:

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 5. Mai 2016
von f104wart
...oder die Saison vorbei. :grinsen1:

.

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 6. Mai 2016
von Fußhupe
Ich sehe da auch keine Diskussionsgrundlage :dontknow: : Auf dem bunten Aufkleber steht, wann der TÜV abläuft/abgelaufen ist. Ob da ein Winter ansteht oder ein Asteroideneinschlag ist vollkommen egal.
Und mit abgelaufenem TÜV rumfahren birgt immer ein gewisses Risiko.

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 6. Mai 2016
von obelix
So, um dem Fischen im Trüben ein Ende zu setzen - ich habe heute ein längeres Gespräch mit einem uniformierten Spezialisten geführt. De facto ist es massgeblich, was auf dem Aufkleber steht. Bei nem Saison-KZ kann der Beamte ein oder mehere Augen zudrücken, das ist aber Kulanz des Beamten und nicht einforderbar.

TÜV-Ablauf in 10 bedeutet bei Erwischtwerden in 05 also ganz einfach 7 Monate, 25 Taler. Und natürlich Mängelbericht.

Mehr passiert nicht - soweit nicht gravierende Mängel festgestellt werden, die u.a. auch eine Untersagung der Weiterfahrt oder sogar eine Stillegung rechtfertigen würden.

Gruss

Obelix

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 6. Mai 2016
von hellacooper
Na guck, das ist doch mal 'ne Aussage! Aber: alles andere wär doch sehr unlogisch und hätte mich arg überrascht.

Aber gut zu wissen. .daumen-h1:

Re: Saison-KZ und überzogener TÜV-Termin

Verfasst: 6. Mai 2016
von blatho
obelix hat geschrieben:So, um dem Fischen im Trüben ein Ende zu setzen...
Ich zitiere mich mal selbst, Seite 2 dieses threads:
blatho hat geschrieben:Selbstverständlich haben auch Saisonkennzeichenfahrer reale zwei Jahre TÜV, also biste sieben Monate drüber.
Aussage meines benachbarten Schutzmanns, alles andere wäre auch komplett unlogisch.
:dontknow: