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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von Ratz
Eine Bestätigung ist gestern gekommen. Ist nicht eidesstattlich aber erklärt wo das Fzg herkommt und besagt das keine Papiere mehr vorhanden waren.

Eidesstattlich geht doch eh nur wenn es sich um ein modernes Fahrzeug handelt, bzw. man wirklich selbst die Papiere verschusselt hat. Die Erstbesitzer eines Fzg von 1930 leben nicht mehr. Zudem waren auch viele Motorräder damals Firmenfahrzeuge und diese Firmen existiern auch nicht mehr. Die Fzg. gingen durch den Krieg. Dann kam irgendwann die Zeit wo das Fzg. abgenutzt in die Ecke gestellt wurde, es keinen mehr interessiert hat. Irgendwer hat das Ding dann mal aus dem Keller und es ist wieder aufgetaucht.

Genau genommen dürfte nicht mal der "Finder" eine eidesstattliche Erklärung abgeben da er die Papiere zwar nicht mehr findet, sie aber gar nicht verloren hat.

Je mehr Besitzer so ein Fahrzeug hatte desto schwieriger wird es den "Schuldigen" zu finden.

Krami hat leider recht wenn er sagt das alles was das Alltagsgeschäft überschreitet die Ämter überfordert. Das kennen wir zum Teil doch auch von der Graukittelgilde. So war schon die Abmeldung eines meiner Motorräder aus meinem 07er Kennzeichen eine Herrausforderung für die Zulassungsstelle.


Im Moment wird es in dem Fall aber nur schleppend weitergehen da ich wieder 4 Wochen zur Reiskur ins chinesische Hinterland fliege.

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von sven1
https://www.google.de/search?q=chinesis ... M:&spf=419

na denn mal viel Spaß, kannst ja mal so einen Teich trocken legen.

Grüße

Sven

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von Moppedmessi
Krami hat geschrieben:Wieso nicht?......
Ich würde nicht behaupten die Papiere gehabt zu haben, so wie Duc985 es beschreibt.
Ich würde damit eine falsche eidestattliche Versicherung abgeben wenn ich, ohne sie bessen zu haben, behaupten würde, ich hätte sie verloren.

Hier noch ein paar Satzzeichen zum selber einfügen: ,,,, ..... ;;;;

Ralph

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von Ratz
sven1 hat geschrieben:https://www.google.de/search?q=chinesis ... M:&spf=419

na denn mal viel Spaß, kannst ja mal so einen Teich trocken legen.

Grüße

Sven
Soll ich dir so einen Strohhelm mitbringen? Das kommt bestimmt cool wenn du damit über die Felder bobberst. :tease:

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von sven1
...naja, die "Zugmaschine" stimmt ja schon fast :lachen1: "Q".

Aber lass mal gut sein, und Schiebermütze zum Tauschen nicht vergessen.

Grüße

Sven

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von grumbern
Der Sven hat da eh zu wenig Polster zwischen, das kratzt so an der Kopfhaut :grinsen1:

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 28. Apr 2017
von sven1
@ Andreas,ich nehme den Kompressionsmesser in Geiselhaft wegen frecher Bemerkungen. (Stinkefinger emoji)
Dafür kenne ich Leute die komplett unter dem Hut verschwinden. :neener:
Bis morgen.

Grüße

Sven

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von Endert
Wie ist denn nun der einfachste Weg? Am besten beim Kauf (wenn keine Papiere vorhanden sind) mittels Kaufvertrag absichern, dann den Hintergrund (Diebstahl, etc.) bei der Polizei klären (Unbedenklichkeitserklärung) oder doch lieber auf ganz blöd tun und der Dame sagen, dass ich die direkt nach dem Kauf verblödelt habe, damit ich den Ärger um den Verkäufer nicht habe?

Wie sollte denn ein Kaufvertrag, hier nach aussehen: Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein. ?

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von Ratz
Nein, zusätzlich zum Kaufvertrag brauchst du vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung das er die Papiere verloren hat, bzw. von dem jenigen der die Papiere verloren hat.

Bekommst man diese Erklärung nicht vom Verkäufer würde ich jetzt nicht mehr kaufen.
Zusätzlich kann es auch nicht schaden Namen u. Adressen der Vorbesitzer fest zu halten. Zumindest den jenigen von dem der Verkäufer das Fzg. erworben hat.

Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Verfasst: 5. Mai 2017
von Endert
Und wenn er mir sagt, dass er die auch nicht verloren hat - was ja durchaus mal vorkommen kann, auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt - ?

Dann habe ich das ganze Prozedere, nur viel viel schlimmer. Ich glaube fast, es wäre bürokratisch das leichteste, wenn im Kaufvertrag nichts davon erwähnt wird und ich angebe diese selbst verloren zu haben.

Obgleich ich mich damit natürlich im "grauen Bereich bewege".